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Service

Informationen zum Besuch der Gefangenen, dem Erhalt von (Wäsche-) Paketen sowie zu Geldeinzahlungen

Angehörige sind eine unverzichtbare Unterstützung für die Gefangenen während der Haftzeit und auch wichtige Ansprechpartner/innen für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass durch die Inhaftierung eines Familienmitgliedes, bei den Angehörigen eine neue, manchmal sehr unerwartete und vor allem schwierige Lebenssituation entsteht. Unsere ganze Arbeit basiert nicht auf einem Dienst für den Menschen, sondern auf der Arbeit mit dem Menschen. Fühlen Sie sich eingeladen, sich an unsere zwei Angehörigenbeauftragten zu wenden, wenn Sie sich als Angehörige/r über den Haftalltag informieren und Sie mit ihren Fragen, Wünschen, Sorgen und Problemen nicht allein gelassen werden möchten.

Wenn es gelingt, hilfreiche soziale Kontakte aufrecht zu erhalten als auch eine gegenseitige Verantwortungsübernahme für sich und seine Angehörigen zu stärken, so erhöht sich die Tragfähigkeit des sozialen Empfangsraumes für jeden einzelnen Haftentlassenen und es gelingt eine schnellere Integration.

Wir freuen uns auf eine familienfreundliche Zusammenarbeit!

Angehörigenbeauftragte in der JVA Görlitz

Frau Katharina Arndt und Herr Gerd Henke

Besucheradresse:
Sprechzeiten telefonisch:
Dienstag 09:00-10:30Uhr Herr G. Henke
Donnerstag 14:00-15:30Uhr Frau K. Arndt
oder nach Vereinbarung

Telefon: +49 3581 462-300

E-Mail: familie@jvagr.justiz.sachsen.de

© JVA Görlitz

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Angehörigen während seines Aufenthaltes in der JVA Görlitz regelmäßig zu besuchen. Im Interesse eines reibungslosen und störungsfreien Ablaufes der Besuchsdurchführung bitte ich Sie die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
Termine sind grundsätzlich mit dem Besuchsdienst im Vorab zu vereinbaren. Dies kann telefonisch unter (03581) 46 24 80 oder für den nächsten Termin im Rahmen der Besuchsdurchführung erfolgen. Im Interesse eines pünktlichen Ablaufs, werden Sie gebeten, mindestens 15 Minuten vor dem eigentlichen Besuchstermin zu erscheinen.

Besuchsdauer
Untersuchungsgefangene erhalten nach § 33 Abs.1SächsUHaftVollzG monatlich mindestens 2 Stunden Regelbesuch.
Strafgefangene erhalten nach § 26 Abs.1 SächsStVollzG  monatlich mindestens 4 Stunden Regelbesuch.

Besucherzahl
Um allen Insassen einen regelmäßigen Besuch zu ermöglichen, werden die Regelbesuchszeiten grundsätzlich gesplittet. Die Anstalt bietet den Untersuchungsgefangenen 2 mal 1 Stunde und den Strafgefangenen 2 mal 2 Stunden Besuchsdauer an.

Bitte beachten Sie, dass dem Besuch des Inhaftierten Beschränkungen auferlegt sein können.
Hierüber geben Ihnen die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Auskunft.
 
Jeder Gefangene darf im Besucherraum gleichzeitig bis drei Besucher (einschließlich Kinder) empfangen. Minderjährigen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, kann in Begleitung Erwachsener der Besuch gestattet werden. Für Kinder trägt der Besucher die volle Verantwortung. Bei auftretenden Störungen kann der Besuch abgebrochen werden. Besucher, die unter Alkoholeinfluss stehen, werden nicht zum Besuch zugelassen.

Überwachung des Besuchsverkehrs
Jeder Besucher muss sich mit einem amtlich gültigen Dokument (Personalausweis oder Reisepass) legitimieren. Für die Dauer des Besuches hat er ein amtliches Dokument an der Pforte der Anstalt zu hinterlegen, wofür er einen Besucherausweis erhält. Vor der Besuchsdurchführung ist das Passieren eines Metalldetektors erforderlich.

Personen mit Herzschrittmacher werden gebeten, sich vor dem Passieren des Metalldetektors an der Pforte oder beim Besuchsdienst zu melden!

Ein Besuch kann aus Gründen der Sicherheit auch davon abhängig gemacht werden, dass sich der Besucher durchsuchen lässt.

Verhalten im Besucherraum
Die Mitnahme von Gegenständen jeglicher Art in den Besucherraum ist untersagt. Das gilt insbesondere für Waffen, Fotoapparate, Tonaufzeichnungsgeräte, Schlüssel, Uhren, Metallgegenstände, Taschen, Beutel und andere Gegenstände, wie z. B. Brieftaschen, Geldbörsen, Kalender, Nahrungs- und Genussmittel. Mitgeführte Gegenstände sind vor dem Betreten der JVA in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu deponieren. Sie werden gebeten, Kopfbedeckungen, Mäntel, Anoraks o. ä. Oberbekleidung in den dafür vorgesehenen Schränken einzuschließen.
In der Justizvollzugsanstalt ist das Rauchen nicht gestattet.
Den Anordnungen der Vollzugsbediensteten ist Folge zu leisten.

Übergabe von Gegenständen

Dem Gefangenen dürfen beim Regelbesuch vom Besucher Getränke (Fruchtsaft/Mineralwasser) übergeben werden. Das Getränk kann der Besucher im Rahmen der Besuchsdurchführung bei den Bediensteten erwerben, max. 10,00 Euro Münzgeld. Besucher können im Rahmen des Besuches Wäsche und Gegenstände für den Gefangenenabgeben, deren Besitz in der Anstalt zugelassen und deren Einbringung vorab genehmigt wurde.

Das Einbringen von Wäsche erfolgt mittels Wäschepaket (keine Reisetaschen o.ä.), dass per Postversand oder zum Besuch mitgebracht und an der Tonruache abgegeben werden kann. (Außerhalb eines Besuchstermins an den Wochentagen Montag-Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr-18.00 Uhr)
Die Außenmaße von 40 cm x 40 cm x 50 cm sind nicht zu überschreiten. Jedes Paket darf nur die im lnhaltsverzeichnis angegebenen Wäschestücke und das lnhaltsverzeichnis enthalten.

Verstoßen Sie oder der Gefangene gegen die getroffenen Festlegungen oder die Anordnungen der Vollzugsbediensteten, kann der Besuch, je nach Schwere des Verstoßes abgebrochen werden. Ein Missbrauch des Besuches kann zu einer Besuchssperre führen.
Außerdem kann, wer unbefugt einem Gefangenen Sachen übergibt oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übergeben oder übermitteln lässt, gemäß § 115 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) mit Geldbuße von 1000,00 € zur Verantwortung gezogen werden.

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

Für den Paketverkehr mit Strafgefangenen gelten folgende Bestimmungen:

Nach dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen (Sächsisches Justizvollzugssicherheitsgesetz - SächsJVollzG), welches am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, ist der Empfang von Paketen mit Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemitteln sowie mit Gegenständen, die geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gefährden, dem Gefangenen nicht gestattet. Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der Erlaubnis der Anstalt, welche Zeitpunkt und Höchstmenge für die Sendung und für einzelne Gegenstände festsetzen kann.

Dreimal im Jahr (Weihnachten, Ostern, frei wählbarer Zeitpunkt) kann dem Gefangenen ein weiterer Einkauf von Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemitteln in angemessener Höhe gestatte werden. Dazu kann der Gefangene Eigengeld verwenden. Dazu ist es (Ehefrau, Eltern, Bekannten, Verwandten, Arbeitgeber u.ä.) gestattet, zum Zwecke eines Einkaufs (Nahrungs-,Genuss- und Körperpflegemittel) zweckgebundenes Geld auf das Hausgeldkonto des Strafgefangenen einzuzahlen. Dies muss der Strafgefangene vor der Geldüberweisung beantragen. Er teilt Ihnen dann die genaue Überweisungssumme mit.

Die Einzahlung kann nur per Überweisung auf die Kontoverbindung bei der Landesjustizkasse unter Angabe des Verwndungsszwecks erfolgen. Eine Einzahlung des Geldes in der JVA ist nicht möglich. (siehe Geldeinzahlung - Überweisungsdaten).

Geldeinzahlung
Geldeinzahlungen für Ihre Angehörigen/ Bekannten können Sie beim Erstbesuch bzw. im ersten Haftmonat, zu den Öffnungszeiten der Ein- und Auszahlungsstelle der JVA Görlitz, vornehmen.

Öffnungszeiten der Ein- und Auszahlungsstelle
 

Montag          09.00 - 11.00 Uhr

Dienstag       10.00 - 11.00 Uhr
                     13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch        09.00 - 11.00 Uhr
                     13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag   09.00 - 11.00 Uhr

 

Überweisung
Da der Besitz von Bargeld im geschlossenen Vollzug nicht gestattet und die Übersendung von Bargeld in Postsendungen nicht zulässig ist, haben Sie die Möglichkeit, Geld mittels Überweisung Ihrem Angehörigen/ Bekannten zukommen zu lassen.

Dies ist aber nur an die Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe der nachfolgend aufgeführten notwendigen Daten möglich.

Für Ihre Überweisung sind folgende Daten notwendig:
Empfänger: Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE56870000000087001500
BIC: MARKDEF 1870
Verwendungszweck: 709209041191 Name, Vorname und Geb.- Datum.

Auf Antrag des Gefangenen wird durch die Kammerverwaltung eine Wäschepaket (max. 4 Stück im Jahr) genehmigt und ein dazugehöriges Inhaltsverzeichnis ausgehändigt.
Der Gefangene hat Personen, von denen er ein Wäschepaket erwartet, darauf hinzuweisen, dass jedes Paket nur die im Inhaltsverzeichnis angegebenen Wäschestücke und dieses Inhaltsverzeichnis enthält sowie den Absender erkennen lässt. 
Das Wäschepaket darf keine anderen Gegenstände, Sachen und schriftliche Mitteilungen - außer dem Inhaltsverzeichnis - enthalten.

Die Außenmaße von 40x40x50cm sind nicht zu überschreiten.

Wäschepakete können per Post versandt oder im Rahmen der Besuchsdurchführung, von Montag bis Samstag entgegengenommen werden.
Jedes Wäschepaket muss durch die JVA Görlitz genehmigt und als Paket erkenntlich sein. Bitte keine Reisetaschen oder ähnliche Behältnisse versenden.
Um Verzögerungen bei der Zustellung zu vermeiden, muss bei der Übersendung des Paketes mit der Post die Zustellgebühr vom Absender beglichen werden.

Nicht genehmigten Paketen, sowie Paketen mit fehlender Zustellgebühr wird die Annahme verweigert.

Verbotene Gegenstände werden zur Habe des Gefangenen genommen, zurückgesandt oder dem Absender übergeben.

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