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2020

Zutrittsverbot für Verdachtspersonen seit 19. März 2020 in Kraft

Auch am Sächsischen Landessozialgericht ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude bis auf weiteres auf das absolut notwendige Minimum beschränkt. Rechtsuchende sind – soweit möglich – auf die schriftliche Antragstellung verwiesen. Persönliche Vorsprachen für Anträge bei der Rechtsantragstelle können allenfalls nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Einhaltung von Maßnahmen, die eine Ansteckung verhindern, stattfinden. Abweichend vom üblichen Prozedere kann das Gerichtsgebäude nur nach vorheriger Anmeldung und nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten nach Einzelfallprüfung betreten werden. Besucher müssen sich in eine Besucherliste eintragen. Vor jeglichen Besuchen im Gericht wird daher eine vorherige telefonische Anfrage empfohlen, um unnötige oder vergebliche persönliche Vorsprachen zu vermeiden.

Der Schriftverkehr mit dem Sächsischen Landessozialgericht ist für die Verfahrensbeteiligten und Rechtschutzsuchende weiterhin uneingeschränkt möglich.

Personen, die in den letzten zwei Wochen vor ihrem Besuch in einem der Corona-Virusgebiete waren oder Kontakt zu Corona-Infizierten oder unter Corona-Verdacht stehenden Personen hatten, ist der Zutritt unabhängig von Krankheitszeichen verboten.

Einzelne Bedienstete des Sächsischen Landessozialgerichts sind wegen Aufenthalts in Corona-Verdachtsgebieten vom Dienst freigestellt. Erkrankungen, Verdachtsfälle oder Fälle von häuslicher Quarantäne sind bis dato nicht aufgetreten.

Die Präsidentin des Sächsische Landessozialgerichts bittet um Verständnis für die mit den Anordnungen verbundenen Einschränkungen. Diese dienen dazu, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb ohne Gefahr für Bedienstete und rechtsuchende Beteiligte so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.

 

Pilotierung der E-Akte startet am 16. März 2020 am Sozialgericht Chemnitz

 

Als erste Fachgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen führen das Sozialgericht Chemnitz ab 16. März 2020 und das Sächsische Landessozialgericht ab 2. Juni 2020 die elektronische Gerichtsakte, kurz: E@kte, ein.

Nachdem bereits am Landgericht Dresden und am Amtsgericht in Dresden einzelne Abteilungen das rein elektronische Verfahren erproben, wird das Sozialgericht Chemnitz am kommenden Montag als komplettes Gericht alle neuen Verfahren vollständig ohne Papier führen. Die bereits anhängigen Verfahren werden ebenfalls auf elektronische Aktenführung umgestellt. Viele Dokumente sind ohnehin aufgrund der bisher verwendeten EDV schon in digitaler Form vorhanden.

Für die Rechtschutzsuchenden ändert sich dadurch allerdings nichts. Alle Anträge und Klagen können wie bisher schriftlich oder persönlich bei der Rechtsantragsstelle eingereicht werden. Die Papierdokumente werden gescannt und so in die elektronische Form übertragen. Eine Klageerhebung per E-Mail ist weiterhin nicht möglich, da es einer speziellen elektronischen Signatur bedarf, um wirksam auf elektronischem Weg Klage erheben zu können.

Die Sozialgerichtsbarkeit war von Anfang an mit vielen Mitarbeitern aus allen Bereichen am Projekt E@kte beteiligt, das die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die rechtsverbindliche elektronische Aktenführung schafft. Denn am 31. Dezember 2021 sollen in Sachsen alle ordentlichen Gerichte (mit Ausnahme der Strafabteilungen) sowie alle Finanz-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichte in der Lage sein, Verfahrensakten ausschließlich elektronisch zu führen.

 

Einladung zur Ausstellungseröffnung am 11. März 2020, 14.30 Uhr

Das Sächsische Landessozialgericht stellt im Rahmen der Reihe «Kunst & Justiz» Bilder und Plastiken der Freien Jugendkunstschule Waldenburg in der Chemnitzer Kauffahrtei aus.

Zur Eröffnung der Ausstellung

«LIBERI ARTIS – Die KINDER der KUNST»

am Mittwoch, den 11. März 2020, um 14.30 Uhr

laden wir Sie ganz herzlich ein. Die Künstler werden anwesend sein. Auch die musikalische Untermalung wird von Musikerinnen der Freien Jugendkunstschule übernommen werden. Die ausgestellten Werke können an diesem Tag bis 17.30 Uhr besichtigt werden.

Der Termin ist besonders für Bildberichterstattung geeignet.

Die Bilder können nach der Vernissage für zunächst drei Monate täglich während der Öffnungszeiten des Gerichts (montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr) besichtigt werden.

Der Eintritt ist frei.

 

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