Regeln zum Erlass von Gesetzen und Verordnungen in Sachsen aktualisiert

Die neuen Gesetze und Verordnungen in Sachsen sollen transparenter, inklusiver, nachhaltiger und digitaler werden. Das hat das Sächsische Kabinett beschlossen und die entsprechenden Rechtssetzungsregeln angepasst.
Die Aktualisierung der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatregierung über den Erlass von Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften (VwV Normerlass) beinhaltet Neuerungen in den Bereichen Bürgerbeteiligung, Inklusion, Demokratie, Nachhaltigkeit und Digitalisierung:
- Transparenz und Bürgerbeteiligung: Bevor neue Gesetze oder Verordnungen von der Staatsregierung freigegeben werden, sollen Bürgerinnen und Bürger sie im Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen nachlesen können und sich dazu äußern dürfen. Ausnahmen hiervon sind nur im Einzelfall aufgrund der Eilbedürftigkeit möglich und bedürfen eines Beschlusses der Staatsregierung.
- Inklusion: Bei der Verwendung von Formularen muss das dritte Geschlecht berücksichtigt werden.
- Inklusion: Es wird geprüft, ob auch die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.
- Digitalisierung: Neue Gesetze und Verordnungen werden einem „Digitalcheck“ unterzogen, um zu prüfen, ob Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel einen Antrag auch digital statt nur schriftlich stellen können.
- Nachhaltigkeit: Es wird auch geschaut, ob die geplante Regelung mit den Zielen nachhaltiger Entwicklung vereinbar ist und den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume künftiger Generationen zu gefährden.
- Demokratie: Die Auswirkungen der neuen Gesetze und Verordnungen auf Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger werden unter die Lupe genommen. Bei Eingriffen in Grundrechte müssen diese begründet werden.
Der heutige Beschluss ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung zentraler Anliegen des Koalitionsvertrages. Er ist zugleich ein Meilenstein für die Beteiligung der Gesellschaft an politischen Prozessen: "Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift Normerlass vollzieht die Staatsregierung einen weiteren Schritt hin zu einer effektiven Berücksichtigung der Belange von Bürgerinnen und Bürger bei der Gesetzgebung.", fasst Staatsministerin Katja Meier zusammen.
Weiteres zum Thema gibt es in der Pressemitteilung "Staatsregierung beschließt Änderungen ihrer Rechtssetzungsregeln"