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Gleichstellung für Gerechtigkeit

© André Wirsig

In der Theorie lassen sowohl das deutsche Grundgesetz als auch die 1992 verabschiedete Verfassung des Freistaates Sachsen keinen Zweifel: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. In der Praxis sieht das leider zu häufig noch anders aus. Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen, ist unverzichtbar für den Zusammenhalt in einer Demokratie. Wir arbeiten daran, Unterrepräsentanz aufzuheben, eine gleichberechtigte Teilhabe zu fördern und die Chancengerechtigkeit für alle Geschlechter zu erhöhen.

Gleichberechtigung ist für uns nicht etwa ein optionales Randthema, sondern Voraussetzung dafür, dass alle Menschen gleichermaßen die Demokratie mitgestalten können – und damit die Demokratie erst zur echten Demokratie machen. Demokratie ist nur glaubwürdig, wenn sie Vielfalt wertschätzt und die Gleichbehandlung aller ernstnimmt. Damit betrifft das Thema keineswegs nur Frauen, sondern alle Menschen gleichermaßen.

Chancenungerechtigkeiten überwinden

Meist liegt der Fokus trotzdem darauf, die Position von Frauen zu stärken, weil zuerst an vielen Stellen Chancenungerechtigkeiten überwunden werden müssen. Zum Beispiel beim Lohn. Hier arbeiten wir daran, geschlechtsspezifische Unterschiede in Sachsen zu erfassen und auf einer interaktiven Webseite transparent zu machen. Denn häufig nimmt die Öffentlichkeit Probleme erst dann wahr, wenn sie gut sichtbar und verständlich dargestellt sind. Geplant sind darauf aufbauend regionale Workshops und eine Studie zum Einfluss der hohen Teilzeitquote. Wir fördern außerdem den beruflichen Aufstieg und die Karriereplanung qualifi zierter Frauen durch Mentoring, Coaching, Vernetzung. Zudem unterstützen wir den Einstieg von Frauen in die Selbstständigkeit.

Auch in Gemeinderäten, Kreistagen und dem sächsischen Landtag gibt es in Sachen Gleichstellung noch Einiges zu tun. Der Anteil von Mandatsträgerinnen ist in der Regel deutlich niedriger als der von Mandatsträgern. In einer Fachkommission arbeiten wir zusammen mit Sachverständigen aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung daran, bessere Rahmen-bedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Wahlämtern zu finden.

Gleichstellung von Frauen und Männern

Für den öffentlichen Dienst haben wir ein Gesetz entworfen, das die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel hat. Für einen größeren Anteil weiblicher Mitarbeitender sollen etwa bei Personalentscheidungen Bewerbungen von Frauen bei gleichwertiger objektiver Eignung bevorzugt werden, sofern Frauen im betreffenden Bereich unter-repräsentiert sind. Andere Maßnahmen sind unter anderem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für alle Bediensteten, gleichberechtigte Gremienbesetzung und ein geschlechtergerechtes Beurteilungswesen.

In der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird derweil das Thema geschlechtergerechte Sprache. Auch die Sprache unserer Gesetze ist immer noch von einer Zeit geprägt, als Frauen noch nicht dieselben Rechte wie Männer hatten. Das ist heute zum Glück anders und sollte selbstverständlich auch sprachlich zum Ausdruck kommen. Während in Normtexten bisher stets das generische Maskulinum für alle herhalten musste, haben wir die Regelungen zur Normsetzung angepasst, damit künftig in Gesetzen und Verordnungen Frauen und Männer gleichermaßen sichtbar werden.

Förderung von Organisationen und Projekten

In vielen Bereichen haben wir die Förderung von Organisationen und Projekten im Bereich Gleichstellung erhöht oder verstetigt, etwa für Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung. Eine Novellierung der Richtlinie "Chancengleichheit" war dazu ebenso nötig wie die Erhöhung der Haushaltsmittel. Auf Corona haben wir zudem reagiert, indem wir mit finanzieller Soforthilfe die wichtige Arbeit von Vereinen in den Bereichen Gleichstellung, Vielfalt und Gewaltschutz auch in Pandemiezeiten sichern.

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