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Vertrauen durch Transparenz

© SMJusDEG I Daniel Meißner

Voraussetzung für die wirksame Mitwirkung in einer Demokratie ist neben dem Willen zum Engagement vor allem der Zugang zu allen relevanten Informationen. Denn wer nicht ausreichend über politische Entscheidungsprozesse informiert ist, kann sich auch nicht gut an diesen beteiligen. Transparenz ist ein Schlüssel, den wir den Bürgerinnen und Bürgern mit einem Gesetz in die Hand geben wollen.

Unser Entwurf zum Transparenzgesetz sieht vor, möglichst weitgehend und umfassend Informationen über das Handeln der Regierung und der Verwaltung bereitzustellen, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen oder Persönlichkeitsrechte gefährdet sind: Regierungsbeschlüsse, Gesetzentwürfe, Gutachten, Studien, Berichte, Informationen über Zuwendungen und Beteiligungen des Freistaates. Damit gehen wir einen Schritt, der echtes Vertrauen in den Staat und seine Institutionen schafft – und damit letztendlich die Demokratie stärkt.

Anspruch auf Informationen

Das Transparenzgesetz sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen einen Anspruch auf Veröffentlichung von Informationen erhalten. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Behörden in Zukunft auch, Informationen auf einer für alle zugänglichen Transparenzplattform im Internet zu veröffentlichen.

Bestimmte Informationen wird die Verwaltung dabei proaktiv zur Verfügung stellen, womit der sächsische Gesetzentwurf weiter geht als die meisten Informationsfreiheitsgesetze in anderen Bundesländern. Ein transparentes Handeln des Staates stärkt das Vertrauen in den Staat und die Verwaltung. Städten und Gemeinden wird es mit dem Gesetz möglich, rechtssicher durch Satzungen ebenfalls Transparenz und Informationsfreiheit für ihre Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

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