27.03.2026

Sächsische Bundesratsinitiative

Staatsministerin Constanze Geiert hält im Bundesrat eine Rede
© Bundesrat | Steffen Kugler

Eine dringend benötigte Hilfe für die Verwaltungsgerichte – und für Menschen, die schnell Klarheit und Rechtssicherheit brauchen! Um das zu ermöglichen, hat Sachsen heute eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, mit der die gerichtlichen Asylverfahren beschleunigt werden sollen.

Wir schlagen Änderungen im Prozessrecht vor, sodass Verwaltungsgerichte sich künftig flexibler organisieren können. Zugleich wollen wir praxisferne Hürden wie die Sperrfrist für Proberichter abbauen. 

Justizministerin Constanze Geiert erinnerte im Bundesrat daran, dass beschleunigte Verfahren das beste Argument sind, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, um Rechtssicherheit für Betroffene und Behörden zu schaffen – und um die Gerichte zu entlasten.

Unser Ziel ist klar: Beschleunigte Asylverfahren erreichen wir vor allem durch eine Entlastung der Verwaltungsgerichte. Das sichert die rechtsstaatliche Qualität und schafft schnell Rechtssicherheit.

Justizministerin Prof. Constanze Geiert

Mit einem Kabinettsbeschluss bringt die sächsische Staatsregierung Maßnahmen auf den Weg, die genau das ermöglichen sollen. Die Initiative im Bundesrat greift dabei Empfehlungen auf, die die vom sächsischen Justizministerium geschaffene Reformkommission Asyl letztes Jahr erarbeitet hat.

So sollen Proberichter an den Verwaltungsgerichten künftig weitgehendere Befugnisse erhalten, indem die bisher geltende sechsmonatige Sperrfrist bei Asylverfahren entfällt. Parallel dazu werden Sachsens Verwaltungsgerichte von weiteren Maßnahmen profitieren.

Gerichtliche Asylverfahren für einzelne Herkunftsstaaten werden weiter an bestimmten Verwaltungsgerichten konzentriert. Zudem wird die Software ADA bereitgestellt, um bei der Aktenauswertung zu assistieren.

Debattiert wurde im Bundesrat auch der Schutz vor digitaler Gewalt – Opferschutz hat an dieser Stelle die höchste Priorität. Die Liste zahlreicher erschütternder Fälle unterstreicht wie groß der Handlungsbedarf ist. Ministerin Geiert warnte jedoch davor, eine große Chance auf echte strafrechtliche Fortschritte mit gesetzgeberischen Schnellschüssen zu gefährden. Um das Sexualstrafrecht nachhaltig zu verbessern, braucht es einen durchdachten Vorschlag, bei dem keine jahrelangen Nachbesserungen vorgezeichnet sind. Nur effektive Strafverfolgung und gute Gesetzgebung schützen die Menschen vor zunehmender Cyberkriminalität.

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