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2023

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz hat mit Beschluss vom 16. Mai 2023 einen Antrag auf Erlass einer sofort vollziehbaren, vorläufigen Nutzungsuntersagung für eine Betriebsstätte zur industriellen Herstellung von Holzbauelementen für Fertighäuser in der Gemarkung Röhrsdorf abgelehnt.

In diesem Verfahren hat sich der Antragsteller gegen die Errichtung und Nutzung einer Betriebsstätte zur industriellen Herstellung von Holzbauelementen für Fertighäuser in der Gemarkung Röhrsdorf gewandt. Er war der Auffassung, dass die Nutzung der Betriebsstätte gegen das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot verstoße. Im Besonderen würden Immissionsschutzwerte nicht eingehalten werden.

Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht Chemnitz nach Vorlage einer neuen Schallimmissionsprognose nicht gefolgt. Ausweislich dieses neuen Gutachtens war eine Überschreitung der für Allgemeine Wohngebiete geltenden Immissionsgrenze – und damit eine Verletzung des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots – nicht erkennbar.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Jeannot Reichert
stellvertr. Pressesprecher

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