Am 28. Juni 2023 wird in der Familienabteilung des Amtsgerichts Leipzig die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Das ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden und wird ungeachtet aller Vorbereitungen in den nächsten Wochen und Monaten zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Dafür bitten wir um Verständnis – auch unsere Vorstellung von Digitalisierung ist eine andere. Falls Sie von telefonischen oder schriftlichen Sachstandsanfragen zunächst absehen, erleichtern Sie uns die Arbeit während einer außergewöhnlichen Belastungssituation. Wir bedanken uns im Voraus bei Ihnen.
1.
Aktuell werden nach Handelsregistereintragungen unterschiedlicher Registergerichte verstärkt Rechnungen der ‚Zentrale Zahlstelle, 04107 Leipzig‘ versandt, mit denen angebliche Gerichtskosten angefordert werden. Bei diesen Rechnungen handelt es sich um Totalfälschungen in betrügerischer Absicht.
2.
Es wird zudem vor einer neuen Art gefälschter E-Mails (siehe Beispiele) gewarnt. Die Empfänger werden in den E-Mails mittels angeblichem Behördenschreiben darüber informiert, dass sie nach verdeckter Beschlagnahme von Computern angeblich Gegenstand mehrerer laufender Gerichtsverfahren insbesondere wegen Kinderpornographie seien und um Rückmeldung an die E-Mail-Adresse prasidentromanndie-ter@gmail.com gebeten. Es ist davon auszugehen, dass nach einer Kontaktaufnahme eine Geldforderung erfolgen wird. Es muss damit gerechnet werden, dass solche oder ähnliche E-Mails mit Bezug zu sächsischen Behörden auftauchen.
Nach dem Sächsischen Transparenzgesetz hat jede Person Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Transparenzplattform eingerichtet ist, werden transparenzpflichtige Stellen auch zur Veröffentlichung von Informationen auf der Plattform verpflichtet sein.
Das Amtsgericht Leipzig ist als Gericht nur transparenzpflichtig, soweit es Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 SächsTranspG). Auf die Ausnahmen von der Transparenzpflicht nach § 5 wird hingewiesen. Die Rechtspflege und die Rechtsprechung unterliegen der Transparenzpflicht nicht.
Das Verfahren und die etwaigen Kosten für Leistungen der Informationserteilung ergeben sich aus den §§ 10 bis 12 SächsTranspG.
Das Nachlassgericht ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Allgemeine Anfragen zu Nachlasssachen:
(+49) (0341) 4 94 04 25 (Bandansage)
Ein Zugang zum Nachlassgericht wird nur nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt.
Für allgemeine und Terminanfragen erreichen Sie das Nachlassgericht per E-Mail unter nachlass@agl.justiz.sachsen.de, per Fax (0341 - 4940 414) oder telefonisch (Durchwahlnummer steht auf dem Briefkopf).
Bitte verwenden Sie nachstehende Formulare:
- Datenerfassung zur Erbausschlagung (*.pdf, 0,14 MB)
- Merkblatt Erlangung eines Erbscheins (*.pdf, 92,58 KB)
- Erbschein Datenerfassung Erblasser mit Kind/ern (*.pdf, 0,21 MB)
- Erbschein Datenerfassung Erblasser ohne Kinder (*.pdf, 0,17 MB)
- Antrag auf Verwahrung eines handschriftlichen Testaments (*.pdf, 80,00 KB)
- Antrag auf Verwahrung eines handschriftlichen gemeinsamen Testaments (*.pdf, 0,13 MB)
- Ablieferung eines Testaments mit Angaben über den Erblasser (*.doc, 44,50 KB) Vordruck NS12
- Wertfragebogen (*.pdf, 0,38 MB) Vordruck N120
- Ausfüllhinweise zum Wertfragebogen (*.pdf, 0,14 MB) Vordruck N121
- Vollmacht in Nachlasssachen (*.pdf, 0,13 MB) Vordruck N140