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    Grußwort des Direktors

    Alexander Klerch, Direktor des Amtsgerichts  © AG Pirna

    Liebe Besucherinnen und Besucher,

    herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Pirna. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserem Gericht...

    Liebe Besucherinnen und Besucher,

    herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Pirna. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserem Gericht.

    Das Amtsgericht ist als Vertreter der dritten Staatsgewalt wichtiger Bestandteil von Demokratie und Rechtsstaat.
    Seine zentrale Aufgabe ist es, zu Gerechtigkeit und Ordnung beizutragen. Dank der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit geschieht dies völlig frei von äußerer Einflussnahme, sei es durch die Politik, durch Lobbyisten oder Vorgesetzte und höhere Dienststellen. Jede Entscheidung wird im Einzelfall allein auf der Grundlage von Recht und Gesetz getroffen. Das Tätigkeitsspektrum ist äußerst vielfältig. Neben den >>klassischen<< Gerichtsaufgaben der Zivil- und Strafabteilung führt das Amtsgericht das Grundbuch in seinem Bezirk; es ist zuständig für Familien-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungssachen. In vielen Bereichen baut das gerichtliche Handeln auf die Expertise anderer Berufe auf. Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter und Sachverständige unterstützen die Arbeit des Gerichts.

    Viele der bei uns stattfindenden Verhandlungen sind öffentlich. Damit ist jedermann die Möglichkeit eingeräumt, unsere Arbeit zu beobachten und zu kontrollieren. Ich ermutige Sie ausdrücklich, davon reichlich Gebrauch zu machen.

    Das Amtsgericht Pirna mit seinen 11 Richterinnen und Richtern sowie knapp 60 weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist – neben dem Amtsgericht Dippoldiswalde eines von zwei Gerichten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sein Bezirk erstreckt sich auf den früheren Landkreis Sächsische Schweiz.

    Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen rund um das Amtsgericht Pirna, seine Aufgaben, seine Zuständigkeiten und, welche Besonderheiten wir Sie zu beachten bitten, wenn Sie Anliegen an bestimmte Abteilungen des Gerichts haben. Ich hoffe, dass Sie daraus einen umfassenden Einblick in unsere Arbeit gewinnen können.

    Viele Grüße
    Alexander Klerch
    Direktor des Amtsgerichts

     

     

    1. Der Zugang zum Gebäude ist während der Sprechzeiten und laufender öffentlicher Verhandlungen grundsätzlich jedermann gestattet. Zuvor findet jedoch eine Einlasskontrolle statt: Löst der Personenscanner ein Signal aus, darf das Gebäude nur betreten, wer sich einer individuellen Kontrolle unterzieht und gefährliche Gegenstände für die Dauer des Besuchs zur Verwahrung durch die Wachtmeister abgibt.
      Von der Kontrolle ausgenommen sind grundsätzlich Bedienstete der sächsischen Justiz und Verwaltung, der Polizei, Rechtsanwälte und Notare sowie nach Ermessen der Wachtmeister weitere Personen im Einzelfall.
    2. Der Besuch der Rechtsantragstelle, der Abteilungen des Gerichts (insbesondere Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Familiengericht, Grundbuchamt, aber auch Zivil- und Strafabteilung) und der Staatsanwaltschaft setzt grundsätzlich die vorherige (telefonische) Vereinbarung eines Termins voraus. Hiervon wird nur in dringenden Fällen und dann abgewichen, wenn das Besucher- und Arbeitsaufkommen eine sofortige Bearbeitung erlauben.
    3. Zur sachgerechten Beantragung von Gewaltschutzanordnungen sollten möglichst die wesentlichen Informationen vorab schriftlich eingereicht werden. 
    4. Die mittels Vordruck zu stellenden Anträge auf Beratungshilfe sind grundsätzlich schriftlich einzureichen.

     

    Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem >>Pfändungsgericht<< stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.

    Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.

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