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Standort Bautzen

Sozialer Träger und Schulung

In Bautzen betreut der Verein »Brücke e.V.« das Pilotprojekt bereits seit 2007. Jährlich werden zwei Schulungsmaßnahmen durchgeführt. Die erste, von einer Staatsanwältin durchgeführte Schulung vermittelte rechtliche Grundlagen, Grundzüge des Jugendstrafrechts sowie Wissen zu jugendrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten und den Tatbeständen ausgewählter Straftaten. Ergänzend führte der Projektleiter des beteiligten »Brücke e.V.« eine ganztägige Veranstaltung zu Fragen der Kommunikation und Gesprächsführung durch. In den letzten Jahren hat sich in Bautzen eine Zahl von 10 bis 15 Schülerrichtern eingepegelt, die in der Regel zwischen 15 und 18 Jahre alt, überwiegend weiblich sind und etwa zu gleichen Teilen aus Gymnasien und Oberschulen kommen. Allerdings sind Schülerrichter inzwischen nicht mehr nur aus Bautzen, sondern auch aus dem Landkreis (z. B. Kamenz) vertreten. Die Beschuldigten, die an einem Verfahren vor dem Schülergericht teilnahmen, waren zwischen 15 und 18 Jahre alt.

    Verfahrensablauf

    1. Polizei

    • Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Sachbehandlung

    2. Staatsanwaltschaft

    • Prüfung, ob sich das Verfahren für die Durchführung eines Schülergerichts eignet
    • Weiterleitung der Akte an die Jugendgerichtshilfe

    3. Jugendgerichtshilfe

    • Prüfung, ob sich das Verfahren für das Projekt eignet
    • Weiterleitung der Akte an den sozialen Träger »Brücke e.V.«

    4. Brücke e.V.

    • Einholung der Einverständniserklärung des Beschuldigten und seines gesetzlichen Vertreters
    • Durchführung des Schülergerichts
    • Anfertigung eines kurzen Zwischenberichts
    • Weiterleitung der Akte an die Jugendgerichtshilfe

    5. Jugendgerichtshilfe

    • Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft mit der Anregung, das Verfahren gemäß § 45 Absatz 2 JGG einzustellen

    6. Staatsanwaltschaft

    • Im Regelfall: Einstellung des Verfahens gemäß § 45 Abs. 2 JGG durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt, wenn die vom Schülergericht festgelgte Auflage erfüllt wurde

      Ergebnis

      Im Landkreis Bautzen wurden seit 2007 insgesamt 224 Fälle dem Schülergericht zugewiesen. Die Art der erzieherischen Maßnahmen ist vielfältig. Am Ende des Gremiumsgesprächs treffen die Schülerrichter und der Beschuldigte gemeinsam eine Vereinbarung zur Reaktion auf die Straftat. Diese orientiert sich immer an der Tat und den persönlichen Möglichkeiten des Beschuldigten und soll eine Auseinandersetzung des Beschuldigten mit der Tat bewirken. In den überwiegenden Fällen sollten sich die Beschuldigten daher im Rahmen eines Aufsatzes, Comics, Wandzeitung u. ä. mit der Tat auseinandersetzen. Mit Beschuldigten, die eher praktisch veranlagt sind und dort ihre Stärken haben, werden i. d. R. praktische Arbeiten beim Brücke e. V. (z. B. Fahrradputzen, Rasenmähen, Mithilfe bei Veranstaltungen des Vereins) oder Geldspenden vom Taschengeld vereinbart.