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Rückfallquote und Ausblick

Die Rückfallquote bei Jugendlichen, die an einem »Schülergericht« teilgenommen haben, liegt in Sachsen bei ca. 19 %. Im Zuständigkeitsbereich des »Schülergerichts« Leipzig wurden sieben Beschuldigte erneut straffällig (ca. 23 %); in Bautzen traten fünf Beschuldigte nach den Maßnahmen durch das »Schülergericht« erneut strafrechtlich in Erscheinung (ca. 19 %). Von den Beschuldigten, die sich vor dem »Schülergericht« Zwickau verantwortet haben, ist bislang niemand erneut straffällig geworden.

    Rückfallquoten, Stand: Mai 2008


    Das öffentliche Interesse an dem Projekt »Schülergerichte« ist groß; das Projekt wurde bereits mehrfach in Zeitungsberichten, im Radio und im Fernsehen vorgestellt. Während des Deutschen Präventionstages waren die »Schülergerichte« Leipzig und Bautzen vertreten.

    Das Modellprojekt wird voraussichtlich fortgesetzt.