Rückfallquote und Ausblick
Die Rückfallquote bei Jugendlichen, die an einem »Schülergericht« teilgenommen haben, liegt in Sachsen bei ca. 19 %. Im Zuständigkeitsbereich des »Schülergerichts« Leipzig wurden sieben Beschuldigte erneut straffällig (ca. 23 %); in Bautzen traten fünf Beschuldigte nach den Maßnahmen durch das »Schülergericht« erneut strafrechtlich in Erscheinung (ca. 19 %). Von den Beschuldigten, die sich vor dem »Schülergericht« Zwickau verantwortet haben, ist bislang niemand erneut straffällig geworden.
Rückfallquoten, Stand: Mai 2008
Das öffentliche Interesse an dem Projekt »Schülergerichte« ist groß; das Projekt wurde bereits mehrfach in Zeitungsberichten, im Radio und im Fernsehen vorgestellt. Während des Deutschen Präventionstages waren die »Schülergerichte« Leipzig und Bautzen vertreten.
Das Modellprojekt wird voraussichtlich fortgesetzt.