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Standort Görlitz

Sozialer Träger und Schulung

Sozialer Träger und Schulung

Das Schülergericht im Landkreis Görlitz existiert seit 2011. Das Projekt in Görlitz wird vom Internationalen Bund betreut. Görlitz arbeitet mit ca. 9 Schülerrichterinnen und Schülerrichtern aus Gymnasien aus Görlitz und Niesky, die alle 2 Jahre neu angeworben und ausgebildet werden. Diese sind zwischen 15 und 19 Jahren alt, zu etwa gleichen Teilen männlichen bzw. und weiblichen Geschlechtes und arbeiten ca. 2 bis 3 Jahre in dem Projekt mit. Das Projekt wird an den Standorten Görlitz und Niesky für den gesamten Landkreis Görlitz angeboten.

Zur Vorbereitung der Schülerrichter auf ihre Tätigkeit finden drei Schulungen statt. Die letzte Schulung wird durch die Staatsanwaltschaft zu juristischen Fragen durchgeführt. Der Besuch einer Gerichtsverhandlung schließt die Schulungen ab, wobei im Anschluss an die Verhandlung (Richter, Staatsanwalt, Jugendgerichtshilfe und (manchmal) auch der Verteidiger) in einer Diskussionsrunde die Schülerrichter Gelegenheit zu Fragen haben. Schwerpunkt ist hierbei vor allem die Vermittlung eines Verständnisses von Schuld, Funktion von Strafe und Erziehung und die Besonderheiten und Möglichkeiten im Jugendstrafrecht. Die erste und zweite Schulung (2 bis 3 Stunden) wird vom Internationalen Bund in dessen Räumen durchgeführt. Bei dieser Schulung werden Methoden der Gesprächsführung, Fragetechniken, und wie eine angemessene Reaktion auf die Tat aussehen kann, in gemeinsamen Gesprächen und in Rollenspielen vermittelt.

    Verfahrensablauf

    1. Polizei

    • Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen

    2. Staatsanwaltschaft

    • Prüfung, ob sich das Verfahren für die Durchführung eines Schülergerichts eignet
    • Weiterleitung der Akte an die Jugendgerichtshilfe

    3. Jugendgerichtshilfe

    • Prüfung, ob sich das Verfahren für das Projekt eignet
    • Weiterleitung der Akte an den sozialen Träger »Internationaler Bund«
    • Einholung der Einverständniserklärung des Beschuldigten und seines gesetzlichen Vertreters

    4. Internationaler Bund

    • Durchführung des Schülergerichts
    • Weiterleitung der Akte an die Jugendgerichtshilfe mit Kopie des Abschlussberichtes
    • Weiterleitung des Originals des Abschlussberichtes an die Staatsanwaltschaft

    5. Jugendgerichtshilfe

    • Anfertigung eines kurzen Zwischenberichts
    • Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft

    6. Staatsanwaltschaft

    • Im Regelfall: Einstellung des Verfahrens gemäß § 45 Abs. 2 JGG durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt, wenn die vom Schülergericht festgelegte Auflage erfüllt wurde

      Ergebnis

      Im Landkreis Görlitz wurden insgesamt 35 Fälle dem Schülergericht zugewiesen. Hinsichtlich der Art der ausgesprochenen erzieherischen Maßnahmen wird auf die Ausführungen zum Standort Bautzen verwiesen, die ebenso für Görlitz gelten.