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Standort Zwickau

Sozialer Träger und Schulung

In Zwickau ist der Verein für Jugendgerichts- und Bewährungshilfe Zwickau e. V. Träger des Projekts Schülergericht. Der Verein hatte sich um das Projekt beworben. Ausschlaggebend für die Vergabe der Trägerschaft an diesen Verein war, dass einige Mitarbeiter des Vereins sich schon vorher intensiv mit dem Projekt beschäftigt hatten. Diese konnten ihre Erfahrungen und Erkenntnisse den weiteren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Inzwischen wird das Projekt von zwei sehr erfahrenen Mitarbeitern geleitet. Diese übernehmen auch die Schulung der Schülergerichte.

Regelmäßig sind vier Schülerinnen der Oberstufe des Peter-Breuer-Gymnasiums Zwickau im Schülergericht tätig. Sowohl der vorgenannte Träger als auch die Staatsanwaltschaft Zwickau pflegen engen Kontakt zur Schulleitung und dem Lehrer, welche das Projekt begleiten. Hierzu findet eine Schulung im Fach »Gemeinschaftskunde - Rechtserziehung - Wirtschaft« statt. Dabei werden Methoden der Gesprächsführung vermittelt und in Begleitung eines Richters oder Staatsanwalts Verhandlungen bei Gericht besucht. Zum Ende eines Schuljahres werden die Tätigkeiten der Schülerrichter mit dem Träger ausgewertet.

    Verfahrensablauf

    1. Polizei

    • Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Sachbehandlung

    2. Staatsanwaltschaft

    • Prüfung, ob sich das Verfahren für die Diversion eignet
    • Prüfung, ob sich das Verfahren für das Projekt eignet
    • Weiterleitung der Akte an den »Verein für Jugendgerichts- und Bewährungshilfe Zwickau e. V.«

    3. Verein für Jugendgerichts- und Bewährungshilfe Zwickau e. V.

    • Überprüfung der Unterlagen
    • Einholung der Einverständniserklärung des Beschuldigten und seines gesetzlichen Vertreters
    • Durchführung des Schülergerichts
    • Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft

    4. Staatsanwaltschaft

    • Im Regelfall: Einstellung des Verfahens gemäß § 45 Abs. 2 JGG durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt, wenn die vom Schülergericht festgelgte Auflage erfüllt wurde

      Ergebnis

      Seit Aufnahme seiner Tätigkeit im Schuljahr 2007/2008 hat das Schülergericht 53 Verfahren mit 56 Beschuldigten verhandelt. Davon wurden vier Jugendliche in der weiteren Folge erneut straffällig. Bisher wurden z.B. folgende Sanktionen von dem Schülergericht in Zwickau ausgesprochen:

      • Entschuldigungsschreiben
      • Anti-Aggressions-Training
      • Verkehrsschulung mit anschließender schriftlicher Stellungnahme
      • Gemeinnützige Arbeit (durchschnittlich zwischen fünf und zehn Stunden)
      • Besinnungsaufsätze mit Bezug zum jeweiligen Delikt
      • Erstellung eines Plakats zum Thema: »Was ist wichtig im Leben?«
      • Erarbeitung einer schriftlichen Dokumentation zum Thema »Ladendiebstahl«