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Standort Chemnitz

Sozialer Träger und Schulung

Das Projekt wird in Chemnitz durch den AWO Kreisverband Chemnitz betreut. Derzeit kann das Projekt in Chemnitz auf 13 Schülerrichterinnen und Schülerrichter zurückgreifen. Es handelt sich um Schüler von Gymnasien. In ihrer Ausbildung erhalten die Schülerrichter Einblicke in die Arbeit eines Jugendsachbearbeiters der Polizei, eines Jugendstaatsanwaltes, eines Jugendgerichtshelfers und eines Bewährungshelfers. Besuche von Gerichtsverhandlungen gewähren eine Vorstellung über die Arbeit des Jugendrichters. In mehreren Ausbildungsmodulen werden Gesprächsführung und Kommunikation vervollkommnet und die praktische Übernahme von Fällen ermöglicht.

    Verfahrensablauf

    1. Polizei

    • Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Sachbehandlung

    2. Staatsanwaltschaft

    • Prüfung, ob sich das Verfahren für die Durchführung eines Schülergerichts eignet
    • Weiterleitung der Akte an die Jugendgerichtshilfe

    3. Jugendgerichtshilfe

    • Prüfung, ob sich das Verfahren für das Projekt eignet
    • Weiterleitung der Akte an den sozialen Träger »AWO Kreisverband Chemnitz«

    4. AWO Kreisverband Chemnitz

    • Einholung der Einverständniserklärung des Beschuldigten und seines gesetzlichen Vertreters
    • Durchführung des Schülergerichts
    • Anfertigung eines kurzen Zwischenberichts
    • Weiterleitung der Akte an die Jugendgerichtshilfe

    5. Jugendgerichtshilfe

    • Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft mit der Anregung, das Verfahren gemäß § 45 Absatz 2 JGG einzustellen

    6. Staatsanwaltschaft

    • Im Regelfall: Einstellung des Verfahrens gemäß § 45 Abs. 2 JGG durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt, wenn die vom Schülergericht festgelegte Auflage erfüllt wurde

      Ergebnis

      Seit 2010 wurden in Chemnitz 84 Fälle mit 94 Beschuldigten bearbeitet. Folgende Maßnahmen wurden durch die Schülerrichter ausgesprochen:

      • Erbringung von Arbeitsleistungen
      • Fertigung von Aufsätzen
      • Weisung sich zu entschuldigen
      • Anfertigen von Collagen und Plakaten
      • Anfertigung einer Holzplastik
      • Schreiben eines Liedes
      • Anweisung, bestimmte Beratungstermine wahrzunehmen
      • Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs
      • Teilnahme an einem Konflikttraining
      • Schreiben eines Instrumentalstücks
      • Anfertigung einer Skulptur
      • Unterstützung eines Fußballvereins bei der Durchführung eines Turnieres
      • Ermahnungen

      Von den 94 Beschuldigten wurden nach Ahndung durch das Schülergericht 37 erneut straffällig. 50 Beschuldigte sind nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten. In 7 Fällen wurden die Weisungen des Schülergerichts nicht erfüllt bzw. nahmen die Delinquenten den Verhandlungstermin nicht wahr. In diesen Fällen wurde Anklage erhoben.