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Dezentrale heimatnahe Verlegung in den offenen Vollzug


Für viele Gefangene bedeutet die Unterbringung in der nach dem Vollstreckungsplan zuständigen Justizvollzugsanstalt eine Unterbringung fernab ihres bisherigen und zukünftigen Wohnortes.

Mit Blick auf die differenzierten Behandlungskonzepte der Justizvollzugsanstalten sind die dadurch eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten zu dem bisherigen sozialen Umfeld grundsätzlich hinzunehmen. Diejenigen, die für eine Unterbringung im offenen Vollzug geeignet sind, werden jedoch in aller Regel in den offenen Vollzug der ihrem zukünftigen Lebensmittelpunkt am nächsten liegenden Justizvollzugsanstalt verlegt. So können sie sich im Vollzug noch effektiver auf ihr Leben nach der Entlassung vorbereiten und sich beispielsweise Arbeit und Wohnung suchen. Eltern, Familie und zuverlässige Freunde können hierbei helfend und unterstützend tätig werden