Sozialtherapeutische Einrichtungen
Unter Berücksichtigung von Persönlichkeits- und Entwicklungsdefiziten und der begangenen Straftaten ist bei vielen Gefangenen eine sozialtherapeutische Behandlung angebracht. Dazu wurden sozialtherapeutische Einrichtungen in den Justizvollzugsanstalten aufgebaut, in denen besonders gefährliche und damit besonders behandlungsbedürftige Täter eine wissenschaftlich fundierte, personalintensive Betreuung und Behandlung erhalten, die speziell auf die Defizite dieser Tätergruppe eingeht.
Derzeit verfügt der Freistaat Sachsen für männliche Strafgefangene in der Justizvollzugsanstalt Waldheim über 124 Haftplätze in einer sozialtherapeutischen Abteilung.
Sachsen hat als eines der ersten Bundesländer eine Sozialtherapie für Jugendstrafgefangene eingerichtet. Nunmehr können 39 Jugendstrafgefangene in der sozialtherapeutischen Abteilung der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen behandelt werden.
In der Justizvollzugsanstalt Dresden wurde die erste sozialtherapeutische Abteilung für weibliche Gefangene in den neuen Bundesländern mit 9 Haftplätzen eingerichtet.
Diese Abteilung wurde zu Beginn des Jahres 2013 in die zentrale Justizvollzugsanstalt für Frauen nach Chemnitz verlagert.