Hauptinhalt

Pressemitteilungen 2020

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen, hat mit Datum vom 30. Oktober 2020 Anklage gegen einen 45jährigen KSK-Soldaten aus Nordsachsen zum Landgericht Leipzig, Große Strafkammer, erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz strafbar gemacht zu haben, indem er ohne entsprechende Genehmigung bzw. Erlaubnis Kriegswaffen (1 Sturmgewehr Kalaschnikow AK-47 nebst Munition), Munition nach dem Waffengesetz und explosionsgefährliche Stoffe (u.a. 2 kg Sprengstoff PETN) auf seinem Grundstück bis zur Entdeckung im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen am 13. und 14. Mai 2020 aufbewahrt haben soll.

Die Anklage zum Landgericht Leipzig erfolgte wegen der besonderen Bedeutung der Sache.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Trotz umfassender Ermittlungsmaßnahmen bleibt die konkrete Tatmotivation im Unklaren. Erkenntnisse zu Beteiligungen von weiteren Bundeswehrangehörigen liegen nicht vor.

Der Angeschuldigte befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.

Am 3. August 2020 wurden durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung III – INES, Unterabteilung Besondere Verfahren, mit Unterstützung des Landeskriminalamts Sachsen, Dezernat 25/INES, und der Steuerfahndung Leipzig im Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des bis Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals movie2k.to Bitcoins und Bitcoin Cash im Gesamtwert von über 25 Millionen Euro sichergestellt.

Den zwei Hauptbetreibern wird vorgeworfen, zusammen mit weiteren Tatbeteiligten von Herbst 2008 bis Mai 2013 über 880.000 Raubkopien von Filmwerken über das Portal verbreitet und einen illegalen Streamingservice betrieben zu haben. Einer der beiden Hauptbetreiber – der Programmierer von movie2k.to – sowie ein Immobilienunternehmer aus Berlin – gegen diesen besteht der Verdacht der gewerbsmäßigen Geldwäsche – befinden sich seit November 2019 in Untersuchungshaft. Sie sind nunmehr umfassend geständig und unterstützen die Strafverfolgungsbehörden bei den weiteren Ermittlungen gegen den noch flüchtigen zweiten Hauptbetreiber.

Die aus Werbeentgelten und Abofalleneinnahmen erzielten Gewinne wurden seit Mitte 2012 von den zwei Hauptbetreibern dazu genutzt, in großem Umfang Bitcoins anzukaufen. Hiervon erhielt der Programmierer über 22.000 Bitcoins. Im Zeitraum Herbst 2013 bis Mitte 2016 nutzte er die Bitcoins überwiegend dazu, über den Immobilienunternehmer verschiedene Immobilien zu erwerben.

Die eindeutige und beweissichere Identifizierung der Bitcoins erfolgte aufgrund von umfangreichen Ermittlungen in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und der US-amerikanischen Sicherheitsbehörde FBI durch einen forensischen Sachverständigen. Die sichergestellten Bitcoins wurden durch den Programmierer bei seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung freiwillig zur Schadenswiedergutmachung herausgegeben.

In zwei unabhängig voneinander geführten Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), haben heute knapp 15 Beamte des Landeskriminalamts Sachsen, Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ), die Wohnungen von zwei Beschuldigten in Freiberg und Dresden durchsucht.

Ein 55-jähriger syrischer Staatsangehöriger, der in Freiberg lebt, soll in den Jahren 2013 bis 2015 für den „Islamischen Staat“ (IS) mehrfach Leistungen in Form von Fahrzeugreparaturen erbracht haben. Er steht im Verdacht, damit eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben.

Weiterhin soll ein 19-jähriger somalischer Staatsangehöriger, der in Dresden wohnt, im Jahr 2016 in einem Trainingscamp der „al-Shabaab-Miliz“ – einer militanten islamistischen Gruppierung in Ostafrika – ausgebildet worden sein. Er wird verdächtigt, sich dadurch mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben.

Bei den Durchsuchungen der Wohnungen wurden mehrere Mobiltelefone als Beweismaterial sichergestellt, die nunmehr auszuwerten sind. Die Ermittlungen dauern an.

Am 30. Juni und 1. Juli 2020 fanden im Auftrag der Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) der Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem Ermittlungsverfahren gegen einen 19-jährigen männlichen Beschuldigten aus Chemnitz, der sich in einer Ausbildung zum Erzieher befindet, mehrere Durchsuchungen statt. Die Maßnahmen wurden durch 19 Kräfte der Polizeidirektion Chemnitz umgesetzt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2019 in mindestens zwei Fällen ein damals einjähriges Kind schwer sexuell missbraucht zu haben. Darüber hinaus soll er kinderpornografische Bilder und Videos des Kindes erstellt und zahlreiche weitere kinderpornografische Bilder besessen haben.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen am 30. Juni 2020 in Chemnitz wurden unter anderem drei Telefone, ein Laptop und weitere Beweismittel sichergestellt. Um insbesondere auch die Identität des Missbrauchsopfers aufzuklären, den genauen Tatort zu ermitteln und weiteres Beweismaterial zu sichern, wurden zwei Wohnungen Dritter in Chemnitz und im Landkreis Mittelsachsen durchsucht. Außerdem fanden Durchsuchungen in den Räumlichkeiten einer Kinderbetreuungseinrichtung in Chemnitz statt. Durch diese Maßnahmen konnte letztlich die Identität des missbrauchten Kindes eindeutig geklärt werden. Der anfängliche Verdacht, dass die Tat in einer Kinderbetreuungseinrichtung begangen worden sein könnte, hat sich bislang nicht bestätigt.

Bei Umsetzung der Durchsuchungsmaßnahmen hat sich herausgestellt, dass der Beschuldigte die auf dem produzierten Bild- und Videomaterial zu sehenden besonderen körperlichen Merkmale besitzt. Deshalb wurde aufgrund des ab diesem Zeitpunkt vorliegenden dringenden Tatverdachts entschieden, den Beschuldigten vorläufig festzunehmen. Er wurde am 1. Juli 2020 auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dem Haftrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser erließ am Nachmittag des 1. Juli 2020 wegen bestehender Fluchtgefahr Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Seitdem befindet sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ist aufgrund von konkreten Hinweisen eines Internetdienstleisters an die gemeinnützige amerikanische Organisation „National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC), welche die Erkenntnisse wiederum an das Bundeskriminalamt weitergeleitet hat, eingeleitet worden. Insbesondere wegen der Eilbedürftigkeit der zu treffenden Maßnahmen und wegen des Internetbezugs hat die Zentralstelle Cybercrime Sachsen die Ermittlungen übernommen.

Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal von Bergisch-Gladbach und den dort ermittelten Spuren zu mindestens 30.000 sog. Pädokriminellen besteht.

Die weiteren Ermittlungen und die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauern an.

© Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Für die sächsischen Staatsanwaltschaften sind weitere zwei Amtsanwältinnen und ein weiterer Amtsanwalt ernannt worden. Hierzu überreichte Generalstaatsanwalt Hans Strobl zwei Rechtspflegerinnen und einem Rechtspfleger am 30. Juni 2020 die Ernennungsurkunden.

Ab 1. Juli 2020 werden die zwei neuen Amtsanwältinnen bei der Staatsanwaltschaft Dresden, ihr Kollege bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz eingesetzt.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte können mit den Aufgaben eines Staatsanwalts betraut werden und bearbeiten Ermittlungsverfahren der leichten bis mittleren Kriminalität. Nach einer Gesetzesänderung, die den Einsatz von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten auch in Sachsen ermöglicht, hatte Herr Generalstaatsanwalt die erste Amtsanwältin und den ersten Amtsanwalt mit Wirkung zum 1. April 2019 ernannt.

Bundesweite Durchsuchungen in der Underground Economy Szene – Sachsenweite Durchsuchungen gegen Nutzer der Plattform „crimenetwork.co"

Am 23. Juni 2020 fanden bundesweit Durchsuchungen in der sog. Underground Economy Szene gegen Nutzer der Plattform „crimenetwork.co" statt. Dieser bundesweite Actionday wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und dem Landeskriminalamt Brandenburg koordiniert. An den Maßnahmen beteiligte sich auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Cybercrime Sachsen*** (ZCS) und das Landeskriminalamt Sachsen, Cybercrime Competence Center (SN4C).

In Sachsen werden insgesamt elf Ermittlungsverfahren gegen Nutzer der Plattform „crimenetwork.co" geführt. Der nahezu ausschließliche Zweck des Forums liegt im Handel und Austausch von Informationen, Daten, Werkzeugen und Waren, die entweder direkt aus Straftaten stammen oder der unmittelbaren Begehung weiterer Straftaten dienten. Zudem dient die Plattform als Handelsplatz unter anderem für den Verkauf von Betäubungsmitteln, Hacker-Tools, Botnetzen, Falschgeld, illegal beschaffter Konten- und Kreditkartendaten und vornehmlich Hieb- und Stichwaffen.

Bei den in Sachsen geführten Ermittlungsverfahren richtet sich der Verdacht gegen insgesamt 13 Beschuldigte ( – ein Ermittlungsverfahren richtet sich gegen drei Beschuldigte – ), denen vorgeworfen wird, sich insbesondere wegen Datenhehlerei, Urkundenfälschung, Fälschung beweiserheblicher Daten, Betrugs und wegen unerlaubten Erwerbs bzw. unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar gemacht zu haben. Die Identifizierung der Beschuldigten erfolgte mit Hilfe der von ihnen verwendeten IP-Adressen.

In sieben der Ermittlungsverfahren fanden am 23. Juni 2020 im Rahmen des bundesweiten Actiondays folgende polizeiliche Maßnahmen statt:

In sechs Ermittlungsverfahren erfolgten bei insgesamt acht Beschuldigten ( – ein Ermittlungsverfahren richtet sich gegen drei Beschuldigte – ) Durchsuchungen an den Wohnorten in Dresden, Leipzig und in den Landkreisen Meißen sowie Mittelsachsen. Neben der verwendeten Computertechnik wurden insbesondere Mobiltelefone, Betäubungsmittel (Marihuana, Amphetamine, Ecstasy-Tabletten), drei Hieb-/ Stichwaffen sowie zwei Schlagringe und Bargeld in Höhe von über 3.000 EUR sichergestellt. Es waren insgesamt 81 sächsische Polizeibeamte – hauptsächlich des Landeskriminalamts Sachsen – im Einsatz.

Weiterhin waren in zwei der Ermittlungsverfahren Beschuldigtenvernehmungen geplant, wobei nur eine umgesetzt werden konnte. In zwei weiteren Ermittlungsverfahren wurden im Rahmen des bundesweiten Actiondays keine weiteren Maßnahmen ergriffen, da einer der Beschuldigten unbekannten Aufenthalts ist und bei einem Beschuldigten bereits kurz vor dem 23. Juni 2020 in einem anderen Ermittlungsverfahren wegen Computerkriminalität eine Wohnungsdurchsuchung erfolgte.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen folgt die Auswertung der sichergestellten Beweismittel.

*** Die im Jahr 2016 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden errichtete Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) ist sachsenweit für die Bearbeitung herausgehobener Fälle der Cyberkriminalität zuständig. Sie ermittelt beispielsweise bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist. Die Fälle reichen von professionellen Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, etwa bei übernommenen Ebay-Konten oder durch professionelle Fake-Shops bis hin zum Erwerb von Waffen und Drogen im Darknet. Daneben koordiniert die Zentralstelle Ermittlungen der sächsischen Staatsanwaltschaften und steht als zentraler Ansprechpartner im Austausch mit anderen Zentralstellen, Polizeidienststellen sowie weiteren Partnern. Seit einigen Monaten ist sie auch Ansprechpartner für Fragen der Hasskriminalität im Internet. Gegenwärtig sind in der ZCS drei Staatsanwälte und ein IT-Forensiker tätig.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am 17. Juni 2020 den Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Leipzig im Zusammenhang mit der Veräußerung von asservierten Fahrrädern übernommen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden von der „Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES)" gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen geführt.

Entgegen der heutigen Berichterstattung in einzelnen Medienberichten werden keine Ermittlungen gegen Beamte der Bundespolizei geführt.

Zu den Käufern zählen nach aktuellem Stand vielmehr zwölf Beamte der Bereitschaftspolizei Sachsen sowie darüber hinaus 51 Beamte der Polizeidirektion Leipzig, zwei Beamte der Polizeidirektion Dresden und zwei Beamte des Landeskriminalamts Sachsen. Weiterhin richten sich die Ermittlungen gegen mindestens einen verbeamteten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Leipzig aus dem nichtstaatsanwaltlichen Dienst.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig und das Landeskriminalamt Sachsen – Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) – führen seit Mitte 2019 mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Veräußerung von asservierten Fahrrädern.

Insbesondere die konkrete Anzahl der betroffenen Personen, die Fahrräder erworben haben oder in die Veräußerungen involviert gewesen sein sollen, sowie die konkrete Anzahl der veräußerten Fahrräder sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Zu den Beschuldigten zählen auch Beamte und Angestellte der sächsischen Polizei.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am 17. Juni 2020 die anhängigen Ermittlungsverfahren des Verfahrenskomplexes wegen der herausgehobenen Bedeutung, des Umfangs der Ermittlungen und einer Vielzahl beschuldigter Beamter und Angestellter im polizeilichen Dienst an sich gezogen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden ab sofort bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden von der „Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES)“ gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen geführt.

Generell gilt in Ermittlungsverfahren, dass ausschließlich die ermittelnde Staatsanwaltschaft zu prüfen und zu entscheiden hat, welche Informationen der Öffentlichkeit mitgeteilt werden können, ohne den Ermittlungserfolg zu gefährden.

In diesen Verfahren, die ab sofort von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bearbeitet werden, obliegt die Pressearbeit nunmehr der hiesigen Pressestelle.

Am heutigen Tag haben sachsenweit Durchsuchungen an den Wohnobjekten von fünf Beschuldigten, die strafbare Hasskommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht haben sollen, stattgefunden. Die betreffenden Äußerungen fielen im Zusammenhang mit der Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke. Im Zuge seiner Aussagen zur Asylpolitik war Dr. Walter Lübcke seit Oktober 2015 erheblicher Kritik und Anfeindungen, speziell auch aus der rechten Szene, ausgesetzt gewesen. Ein Teil der Beschuldigten forderte in den jeweiligen Kommentaren zu dessen Tötung auf. Der damalige Regierungspräsident wurde am 2. Juni 2019 in Istha bei Kassel erschossen. Ein weiterer Teil der Beschuldigten billigte durch entsprechende Postings die Tat.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) – werden insgesamt sechs Ermittlungsverfahren geführt, die sich gegen vier Männer und eine Frau im Alter von 48 bis 63 Jahren und einen weiteren Mann im Alter von 28 Jahren aus Dresden, dem Landkreis Mittelsachsen, dem Landkreis Zwickau und dem Landkreis Meißen richten. Einer der Beschuldigten ist zwischenzeitlich verstorben. Es besteht der Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB).

Die Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen erfolgte im Rahmen einer bundesweit geplanten Aktion, an welcher neben Sachsen elf weitere Bundesländer, darunter Hessen, teilnahmen. Die Maßnahmen wurden durch Beamte des Landeskriminalamts Sachsen, Abteilung Polizeilicher Staatsschutz/ PTAZ, vollzogen.

In dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen, hat der zuständige Haftrichter des Amtsgerichts Dresden am 14. Mai 2020 Haftbefehl erlassen und diesen in Vollzug gesetzt. Gegen den tatverdächtigen KSK-Soldaten der Bundeswehr besteht der dringende Tatverdacht, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben. Der Haftrichter ist der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gefolgt, dass Flucht- und Verdunkelungsgefahr vorliegen.

Die Durchsuchungen des Wohnobjekts des Tatverdächtigen dauern nach wie vor an. Auch am heutigen Tag wurden weitere beweisrelevante Gegenstände aufgefunden.

In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen, wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durchsuchten Beamte der Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen, der Polizeidirektion Leipzig sowie der Bereitschaftspolizei Sachsen am 13. Mai 2020 das Wohnobjekt eines 45-jährigen deutschen Tatverdächtigen im Landkreis Nordsachsen. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Informationen des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst.

Bei der Durchsuchung wurde umfangreiches Beweismaterial aufgefunden. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel und die weiteren Ermittlungen dauern an.

zurück zum Seitenanfang