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Pressemitteilungen 2022

Gemeinsame Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, der Zentralstelle Cybercrime Bayern, der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken, des Landeskriminalamts Sachsen und der Polizeidirektion Leipzig

Konzertierte Aktion in fünf Staaten – kriminelles Netzwerk mit hunderttausenden Geschädigten von Cyberbetrug zerschlagen

Bamberg/Dresden/Bayreuth/Leipzig/Tiflis/Skopje/Kiew/Tirana/Sofia: Nach jahrelangen Ermittlungen und aufwändigen Vorbereitungen gelang den Zentralstellen Cybercrime Bayern und Sachsen gemeinsam mit verschiedenen Polizeibehörden aus Bayern und Sachsen ein empfindlicher Schlag gegen ein kriminelles Netzwerk, das in den vergangenen Jahren weltweit durch Cyberbetrug einen Milliardenschaden verursacht haben soll. In einer gemeinsamen Operation mit Ermittlungsbehörden aus zahlreichen anderen Staaten, u.a. aus Georgien, Nordmazedonien und der Ukraine, wurden am 8. November 2022 in fünf Ländern gleichzeitig dutzende Objekte durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Auch zu Festnahmen und Vermögensbeschlagnahmen kam es in dem Gesamtkomplex.

Bereits vor zwei Wochen, am 8. November, wurden unter Leitung der Zentralstellen Cybercrime Bayern und Sachsen allein in Georgien und Nordmazedonien insgesamt sechs Callcenter sowie 25 weitere Privat- und Geschäftsräume durchsucht. Der Schwerpunkt der Operation lag auf der georgischen Hauptstadt Tiflis. An den Durchsuchungsmaßnahmen im Ausland nahmen fünf Staatsanwälte und mehr als 60 deutsche Polizeibeamte und IT-Forensiker teil. Die polizeilichen Ermittlungen werden in Bayern durch die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken und in Sachsen durch das Landeskriminalamt Sachsen und die Polizeidirektion Leipzig geführt.

Schon seit mehreren Jahren wird gegen das kriminelle Netzwerk, über das international in der Vergangenheit zum Teil unter dem Schlagwort „Milton Group“ öffentlich berichtet worden war, mit großem Aufwand durch die bayerischen und sächsischen Ermittler wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche ermittelt. Die Gruppierung soll jedenfalls seit 2016 nach dem Modus Operandi des sog. Cybertradings operiert haben. Bei diesem in den vergangenen Jahren sehr häufig anzutreffenden Kriminalitätsphänomen beraten angebliche Finanzexperten ihre potentiellen Opfer über vermeintlich lukrative Anlage- und Finanzprodukte, überwiegend im Zusammenhang mit Kryptowährungen, und verleiten dadurch zur Geldanlage. Tatsächlich werden die Einzahlungen von Anlegern jedoch nie gewinnbringend investiert. Über unterschiedlichste Plattformen und Websites wird gegenüber den Opfern die Illusion eines existierenden Accounts aufrechterhalten. Dort werden den Geschädigten durch vermeintlich erfolgreiche Trades Gewinne vorgetäuscht, um weitere Investitionen zu generieren. Sobald ein Anleger skeptisch wird oder eine Auszahlung wünscht, bricht der Kontakt oftmals ab oder das Investment erleidet einen überraschenden Einbruch, welcher einen plötzlichen Totalverlust des Investments suggerieren soll. Die Täter agieren aus professionell betriebenen Callcentern im Ausland.

Der international aufgestellten Tätergruppierung können nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hunderte betrügerische Trading-Plattformen und dutzende Callcenter in verschiedenen Ländern zugeordnet werden. Der verursachte Schaden ist immens; allein in Deutschland ist von einem Schaden von deutlich mehr als 100 Millionen Euro auszugehen. Weltweit muss mit hunderttausenden Geschädigten gerechnet werden, der geschätzte Gesamtschaden liegt im Milliardenbereich.

Aufgrund der komplexen internationalen Verflechtungen der Tätergruppierung und parallel geführten Ermittlungsverfahren in vielen europäischen Staaten wurde mit Ermittlungsbehörden aus Schweden, Spanien, Finnland, Lettland, Ukraine, Georgien und Albanien auf justizieller Ebene ein "Joint Investigation Team" (JIT) zur Förderung und Koordinierung der internationalen Ermittlungen gegründet. Eine maßgebliche Rolle nahm bei der Koordinierung der länderübergreifenden Ermittlungen und Vorbereitungen die in Den Haag ansässige EU-Agentur Eurojust wahr. Auch Europol ist Teil der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe.

Entsprechend waren die Maßnahmen am 8. November in Georgien und Nordmazedonien nur ein Teil der Gesamtoperation. Zeitgleich wurden operative Maßnahmen auch in Albanien (u.a. Tirana), in der Ukraine (Kiew) und in Bulgarien (Sofia) durchgeführt. Die Maßnahmen in Albanien wurden durch mehr als 30 spanische Ermittler unterstützt. In den fünf Staaten wurden insgesamt 15 der Tätergruppierung zuzurechnende Callcenter (sechs in Albanien, fünf in Georgien, drei in der Ukraine und eines Nordmazedonien) sowie 27 weitere Objekte durchsucht. Fünf Tatverdächtige wurden festgenommen, etwa 50 Vernehmungen durchgeführt. In Anknüpfung an die ersten Erkenntnisse aus dem konzertierten Zugriff kam es noch zu vereinzelten Anschlussmaßnahmen.

Im Rahmen des groß angelegten Action Days wurden insgesamt mehr als 500 Computer, Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte sowie zahlreiche weitere Unterlagen beschlagnahmt. Zudem wurden Vermögensarreste in zweistelliger Millionenhöhe erwirkt. Daraus resultierten u.a. Beschlagnahmen von Konten, Bargeld, Bitcoin-Wallets und anderen Wertgegenständen.

Der Erfolg der komplexen Operation, insbesondere auch in Georgien und Nordmazedonien, ist maßgeblich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den dortigen Strafverfolgern und der engen Einbindung der in Tiflis und Skopje ansässigen Büros der Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts zurückzuführen. In Georgien waren unter Federführung der dortigen Generalstaatsanwaltschaft verschiedene Behörden und etwa 300 Ermittler an der Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen beteiligt.

Im Mittelpunkt der Arbeit der bayerischen und sächsischen Ermittler gemeinsam mit ihren internationalen Partnern stehen nun u.a. die Sichtung und Analyse des umfangreichen elektronischen Beweismaterials in diesem vielschichtigen Verfahrenskomplex. Es zeichnet sich ab, dass die Ermittlungen in Anbetracht der Komplexität der Täterstrukturen noch geraume Zeit in Anspruch nehmen werden.

Am 29. September 2022 durchsuchten Ermittler des Landeskriminalamtes Sachsen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Wohnungen mehrerer Beschuldigter in den Sachsen, Brandenburg, Hessen und Bayern.

Den dreizehn Beschuldigten im Alter von 26 bis 46 Jahren wird vorgeworfen, sich an einer sogenannten Drittortauseinandersetzung zwischen rivalisierenden Fußballanhängern des TSV 1860 München und der BSG Chemie Leipzig beteiligt zu haben. Dabei handelt es sich um eine verabredete Schlägerei außerhalb der Fußballstadien beider Vereine. Bei den wechselseitig begangenen Straftaten wurden mehrere Personen verletzt. Gegen die Beschuldigten besteht der Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung.

Im Rahmen der Durchsuchungen konnten Beweismittel in Form von Mobiltelefonen, Speichermedien und Tatbekleidung sichergestellt werden. Weiterhin wurden als Zufallsfunde Betäubungsmittel und eine Vielzahl von nicht zugelassenen Arzneimitteln beschlagnahmt.

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an.

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der Volksverhetzung durchsuchten am Vormittag des 3. August 2022 Einsatzkräfte der Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen die Wohnräume eines 43-jährigen Deutschen im Bereich der Polizeidirektion Chemnitz.

Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 9. September 2021 unter Nutzung des Telegram-Profils „NWOHunter_An_die_Nachwelt“ mindestens fünf für jedermann einsehbare Postings verfasste, mittels der er gegen die in Deutschland lebenden Juden zum Hass aufstachelte und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufforderte sowie diese böswillig verächtlich machte. Das Profil des Beschuldigten ist bundesweit bekannt. Inhalte wurden und werden durch andere Nutzer in verschiedenen Telegram-Gruppen geteilt.

Die Durchsuchung führte zum Auffinden von Beweismitteln in Form von Rechentechnik, Mobiltelefonen, Speichermedien und Datenträgern.

Der Beschuldigte war bisher mit Delikten wie Nötigung und Beleidigung polizeilich in Erscheinung getreten und wird der Reichsbürgerszene zugeordnet.

Das Landgericht Chemnitz hat mit Berufungsurteil vom 20. Juli 2022 den Angeklagten Kevin A. im Zusammenhang mit dem Angriff auf das jüdische Restaurant „Schalom" in Chemnitz im Jahr 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat heute gegen das Urteil Revision eingelegt. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe wird geprüft werden, ob das Rechtsmittel weiterverfolgt wird.

Am 20. Juni 2022 findet erneut ein bundesweiter gemeinsamer Aktionstag zur Bekämpfung von politisch motivierten strafbaren Hassreden statt. Der vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz koordinierte Aktionstag richtet sich gezielt gegen Verfasser von Hass-Kommentaren in sozialen Medien, welche unmittelbar nach den Tötungsdelikten am 31. Januar 2022 an einer 24-jährigen Polizeibeamtin und einem 29-jährigen Polizeibeamten in Kusel, Rheinland-Pfalz, veröffentlicht wurden.

Das Landeskriminalamt Sachsen und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden unterstützen das konzertierte Vorgehen gegen strafbare Hass-Kommentare im Internet.

In insgesamt zehn vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übermittelten Verfahren, welche den Tatvorwurf der Belohnung und Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB und/oder die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 StGB zum Gegenstand haben, führen Beamte des Staatsschutzes des Landeskriminalamtes Sachsen Durchsuchungsmaßnahmen beziehungsweise Beschuldigtenvernehmungen durch.

Bei den insgesamt zehn Beschuldigten handelt es sich um eine weibliche Beschuldigte im Alter von 59 Jahren sowie um neun männliche Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 45 Jahren. Alle Beschuldigten sind deutsche Staatsangehörige.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden – INES – und das Landeskriminalamt Sachsen führen Durchsuchungen bei 23 Beamten des Landeskriminalamts Sachsen im Raum Leipzig in deren Privatwohnungen und an ihren dienstlichen Arbeitsplätzen durch.

Die Ermittlungen beruhen auf einer Strafanzeige des Landeskriminalamts Sachsen gegen insgesamt 25 Beschuldigte (zwischen 29 und 54 Jahre alt), die Angehörige des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) Leipzig des Landeskriminalamts sind, und eine Polizeiärztin insbesondere wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung im Amt und des Diebstahls mit Waffen.

Die Beschuldigten stehen unter Verdacht, gemeinsam auf Weisung eines Gruppenführers und mit Billigung des ebenfalls anwesenden Kommandoführers am 3. Dezember 2020 in den Diensträumen des MEK in Leipzig im Anschluss an eine dienstliche Jahresabschlussveranstaltung ein verbotenes Aufnahmeritual für zwei neue Kommando-Angehörige als „Abschlussprozedur“ ihrer Probezeit durchgeführt zu haben. Dabei soll einer der beiden mit mehreren Schüssen aus einer polizeilichen Übungswaffe für Simunition getroffen und verletzt worden sein. Bei Simunition handelt es sich um nicht tödliche Übungsmunition zur Farbmarkierung. Der Geschädigte erlitt Hämatome, die von der vor Ort anwesenden Polizeiärztin medizinisch versorgt wurden. Die dienstlich gelieferte Simunition wurde für diese Schießübung unberechtigt entwendet und verbraucht.

Am 22. März 2022 findet ein vom Bundeskriminalamt koordinierter bundesweiter Aktionstag zur Bekämpfung von politisch motivierten strafbaren Hassreden statt. Das Landeskriminalamt Sachsen und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden unterstützen das konzertierte Vorgehen gegen strafbare Hass-Postings im Internet.

Dieser gemeinsame Aktionstag richtet sich gezielt gegen Verfasser von Hass- Postings, welche direkt an Personen des politischen Lebens adressiert waren.

In insgesamt zwölf vom Bundeskriminalamt übermittelten Verfahren, welche jeweils den Tatvorwurf der üblen Nachrede oder der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens zum Gegenstand haben, führen Beamte des Staatsschutzes beim LKA Sachsen Beschuldigtenvernehmungen durch. Alle Straftaten stehen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021. Zehn der insgesamt zwölf deutschen Beschuldigten sind männlich und im Alter zwischen 25 und 67 Jahren. Die beiden weiblichen Beschuldigten sind 43 und 58 Jahre alt.

Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Jahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens des Volkes besonders streng unter Strafe stellt.

In weiteren sechs, durch die Zentralstelle zur Bekämpfung der politisch motivierten Internet - Kriminalität (ZIT) 1 eingeleiteten Ermittlungsverfahren finden seit dem frühen Morgen Durchsuchungsmaßnahmen in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkeis, Görlitz sowie in Leipzig und in Dresden statt. Gegenstand dieser Ermittlungsverfahren sind Tatvorwürfe, welche die Tatbestände der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, der Beleidigung, der Volksverhetzung oder der Störung des öffentlichen Frieden durch die Androhung von Straftaten erfüllen. Alle Beschuldigten sind Männer und deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 30 und 67 Jahren.

Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen, Herr Martin Uebele: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es handelt sich nicht um eine Meinungsäußerung, wenn Menschen im Internet angefeindet, bedroht oder beleidigt werden. Straftaten in der digitalen Welt werden ebenso verfolgt und bestraft wie Taten in der realen Welt."

Präsidentin des Landeskriminalamtes Sachsen, Frau Sonja Penzel: „Gerade Amts- und Mandatsträger sind häufig Opfer von Hass und Hetze im Netz. Alle Fälle von Rechtsverletzungen müssen konsequent verfolgt und geahndet werden, egal wo sie ausgeführt werden und welche scheinbaren Gründe dafür aufgeführt werden. Wer denkt, dass er sich im Internet über das Gesetz stellen und seine Hasstiraden in die Welt schreien kann, der irrt sich."

Am 26. Januar 2022 durchsuchten Ermittler des Landeskriminalamtes Sachsen, der Polizeidirektion Leipzig und der Bereitschaftspolizei Sachsen im Rahmen zweier Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mehrere Räumlichkeiten im Leipziger Stadtteil Connewitz.

Gegen die beiden deutschen Tatverdächtigen (33 und 24 Jahre) wird jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Strafvereitelung (§ 258 StGB) geführt.

Im Rahmen des Einsatzes wurden eine Wohnung und mehrere Nebengelasse in zwei Mehrfamilienhäusern durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Dabei handelt es sich u. a. um verschiedene Speichermedien, Pyrotechnik, Schreckschussmunition, Betäubungsmittel sowie potenzielle Tatmittel für Gewaltstraftaten.

Die Begutachtung und Auswertung der sichergestellten Beweismittel ist noch nicht abgeschlossen.

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an.

Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Ermittler des Landeskriminalamtes Sachsen, unterstützt von Kräften der Polizeidirektion Leipzig und der Bereitschaftspolizei Sachsen mehrere Wohnungen und Nebengelasse im Leipziger Stadtteil Connewitz.

Zur Absicherung der Maßnahmen wurden zum Teil verkehrseinschränkende Maßnahmen notwendig. Der Einsatz wird mit offener Polizeipräsenz geführt und ist primär auf kooperative Lösungen ausgelegt, welche es den Einsatzkräften ermöglichen soll, die schonendsten geeigneten Mittel zum Einsatz zu bringen.

Der Einsatz dient der Erlangung von Beweismitteln, welche in mehreren Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und der Staatsanwaltschaft Leipzig eine Rolle spielen können.

Die Durchsuchungen und weitere begleitende Maßnahmen laufen noch.

Eine Ergebnismitteilung wird mit Abschluss der Maßnahmen erfolgen.

Notwendige verkehrsregulierende Maßnahmen werden über die Social-Media- Kanäle der Polizei Sachsen kommuniziert.

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