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Pressemitteilungen 2024

Neben dem Vorwurf der Wahlmanipulation besteht nunmehr auch dringender Tatverdacht gegen einen 44-jährigen Beschuldigten wegen versuchter Brandstiftung an einer geplanten Asylbewerberunterkunft in Dresden-Klotzsche

In dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ZESA, und des Landeskriminalamts Sachsen, Soko Rex, wurde nach Erlass eines Haftbefehls durch das Amtsgericht Dresden am heutigen Vormittag ein 44 jähriger Beschuldigter festgenommen. Nach der erneuten Durchsuchung der Wohnung setzte der Ermittlungsrichter den Haftbefehl in Vollzug.

Gegen den deutschen Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht, bei der Briefwahl zur Kommunalwahl in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 151 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel zugunsten der Partei „Freie Sachsen“ manipuliert zu haben.

Aufgrund eines DNA-Treffers und weiterer intensiver Ermittlungen ist der Beschuldigte nunmehr dringend verdächtig, auch die versuchte Brandstiftung in der Nacht vom 29. zum 30. September 2023 an einem ehemaligen Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche begangen zu haben. Das Gebäude sollte als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden.

Darüber hinaus wurde die Wohnung einer 42-jährigen Beschuldigten aus Dresden durchsucht, die im Verdacht steht, den Beschuldigten bei der versuchten Brandstiftung unterstützt zu haben.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Zum Hintergrund:

Die ZESA ist die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. 
Die Soko Rex ist ein Spezialbereich des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamts Sachsen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten.
Zu diesem Verfahrenskomplex wird auf die Medieninformationen vom 4. und 13. September 2024 verwiesen.
 

In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und der Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz wurde am 23. Oktober 2024 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ein ukrainischer Staatsangehöriger (35) auf Zypern festgenommen. Die Auslieferung nach Deutschland soll beantragt werden. Zeitgleich wurden 22 Objekte in Serbien und auf Zypern durchsucht.

An den Maßnahmen waren neben serbischen und zypriotischen Polizeibeamten auch Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie Polizeibeamte der Chemnitzer Kriminalpolizei und des Landeskriminalamtes Sachsen vor Ort beteiligt. Die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) koordinierte die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.

Seit Juni 2020 werden Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges geführt. Beim sogenannten Cybertrading sollen die Beschuldigten vermeintliche Geldanlageprodukte im Internet zum Handel angeboten und große Gewinne bei geringen Investitionen versprochen haben. Über Werbeanzeigen seien die Geschädigten in Portale geleitet worden, um an die persönlichen Daten zu gelangen. Mit diesen Daten wurden dann Kundenkonten bei fingierten Online-Handelsplattformen angelegt und Gelder auf ausländische Konten transferiert. Von den eingezahlten Gesamtsummen wurden den Geschädigten nur maximal drei Prozent ausgezahlt oder in Aussicht gestellte Gewinnbeteiligungen gänzlich verwehrt.

Der Vermögensschaden liegt allein in Deutschland bei den – teilweise in Sachsen wohnenden – 120 Geschädigten bei zwölf Millionen Euro. Insgesamt liegt der Schaden im mittleren dreistelligen Millionenbereich bei einer Vielzahl von Geschädigten weltweit.

Bei der Durchsuchung konnten neben Computertechnik auch Mobiltelefone, zahlreiche Festplatten sowie digitale Daten sichergestellt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), hat im Zusammenhang mit dem Angriff auf den Wirt eines jüdischen Restaurants in Chemnitz im August 2018 eine weitere Anklage gegen vier männliche Deutsche zum Amtsgericht Chemnitz erhoben.

Im Zusammenhang mit der rechtskräftigen Verurteilung eines zur Tatzeit 27-jährigen Deutschen ergab sich nach der Auswertung dessen Handys durch das LKA Sachsen, Soko Rex, sowie eines DNA-Spurentreffers nunmehr der Tatverdacht gegen die vier Angeschuldigten.

Den vier Angeschuldigten wird eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen am 27. August 2018 im Rahmen eines gewaltsamen Demonstrationsgeschehens in Chemnitz zusammen mit weiteren Personen Schottersteine und eine Bierflasche in Richtung des Wirtes eines jüdischen Restaurants geworfen haben. Zwei der Angeschuldigten seien der neonazistischen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ zuzuordnen.

Zum Hintergrund:

Wegen desselben Sachverhalts hatte die Generalstaatsanwaltschaft im Dezember 2020 Anklage gegen einen deutschen Beschuldigten erhoben (siehe Medieninformation vom 14. Januar 2021). Nach der von der Generalstaatsanwaltschaft eingelegten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte das Landgericht Chemnitz eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verhängt. Nach der Verwerfung der von der Generalstaatsanwaltschaft eingelegten Revision durch das Oberlandesgericht ist das Urteil rechtskräftig.

 

In dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ZESA, und des Landeskriminalamts Sachsen wegen des Verdachts der Wahlfälschung wurde heute ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Dresden durch Einsatzbeamte der Soko Rex im Stadtteil Dresden-Langebrück vollzogen.

Die Ermittlungen richten sich gegen einen 44-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Manipulation von Briefwahlscheinen für die Kommunalwahl in Dresden am 9. Juni 2024 und für die Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 jeweils zugunsten der Partei „Freie Sachsen“.

Bei der Durchsuchung wurden mögliche Beweismittel sichergestellt. Der Tatverdacht hat sich im Zuge der Maßnahme weiter verdichtet.

Bei der Kommunalwahl in Dresden wurden insgesamt 154 Stimmzettel der Briefwahl in zwei Wahlkreisen in Dresden-Langebrück zugunsten der Partei „Freie Sachsen“ manipuliert.

Bei der Briefwahl zum Sächsischen Landtag wurden insgesamt 126 Stimmzettel zugunsten der Partei „Freie Sachsen“ verändert. Davon waren 111 Stimmzettel in Dresdner Wahlkreisen und 14 Stimmzettel in zwei Wahlbezirken in Radeberg sowie ein Stimmzettel im Wahlbezirk Dohna betroffen.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Zum Hintergrund:

Die ZESA ist die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden.

Die Soko Rex ist ein Spezialbereich des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamts Sachsen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Wahlfälschung bei der sächsischen Landtagswahl übernommen.

Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass unbekannte Tatverdächtige insgesamt 126 Stimmzettel der Briefwahl zum Sächsischen Landtag zugunsten der Partei „Freie Sachsen“ manipuliert haben. Davon waren 85 Stimmzettel aus zwei Wahlbezirken in Dresden-Langebrück betroffen und 27 Stimmzettel über das Stadtgebiet Dresden verteilt. Zudem wurden insgesamt 14 Stimmzettel der Briefwahl in zwei Wahlbezirken in Radeberg zugunsten der Partei „Freie Sachsen“ verändert.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Die „Sächsische Zentralstelle zur Verwahrung und Verwertung von virtuellen Währungen“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zusammen mit der spezialisierten sowie regulierten Frankfurter Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, einer deutschen Wertpapierhandelsbank, die marktschonende Veräußerung von ca. 49.858 Bitcoins zwischen dem 19. Juni 2024 und dem 12. Juli 2024 mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes erfolgreich abgeschlossen. 

Der Veräußerungserlös beträgt 2.639.683.413,92 Euro. Dieser Milliardenbetrag ist weiterhin nur vorläufig für das Strafverfahren zum Komplex „movie2k“ beim Landgericht Leipzig gesichert. Es ist derzeit nicht vorhersehbar, wann eine Entscheidung durch das zuständige Gericht zur Einziehung getroffen und diese rechtskräftig wird.  

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat im Rahmen einer sogenannten „Notveräußerung“ nach § 111p der Strafprozessordnung entschieden, die vom Angeschuldigten kurzfristig übertragenen Bitcoins zeitnah zu veräußern. Die Veräußerung vermögenswerter Gegenstände bereits vor Abschluss eines laufenden Strafverfahrens ist rechtlich immer dann geboten, wenn ein erheblicher Wertverlust von circa zehn Prozent oder mehr droht. Diese Voraussetzungen waren bei den volatilen Bitcoins aufgrund der enormen und extrem schnellen Preisschwankungen jederzeit gegeben. 

Das Bankhaus wurde mit der marktschonenden und markgerechten Veräußerung der Bitcoins beauftragt. Der tagesaktuelle Wert der Bitcoins und sonstige nicht vorhersehbare kursbeeinflussende Umstände sind für die Entscheidung, ob und wann notveräußert wird, irrelevant. Bei der schnellstmöglich vorzunehmenden Notveräußerung verbietet sich für eine Strafverfolgungsbehörde jede Kursspekulation und jegliches Abwarten auf steigende Kurswerte. 

Nach Abschluss der umfangreichen Vorbereitungen erfolgten die aufgrund der Notveräußerung eilbedürftigen Verkäufe der Bitcoins in einer Vielzahl von kleinen Tranchen über einen Zeitraum von ca. dreieinhalb Wochen. Von Beginn an wurde regelmäßig weniger als ein Prozent des Marktvolumens an Bitcoins meist zu über 90 Prozent außerbörslich (OTC – over the counter) marktschonend gehandelt. In dieser Größenordnung besteht kein unmittelbarer Einfluss auf den Bitcoinkurs. 

Bei dieser in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Höhe bisher einmaligen Notveräußerung wurde stets ein marktgerechter Preis erzielt. Im Bitcoinmarkt gab es jederzeit erhebliche Handelsvolumen. Der amerikanische Nationalfeier-tag am 4. Juli 2024 hatte keinen Einfluss, weil nur eine geringe Menge an Bitcoins mit einem Marktanteil von ca. 0,28 Prozent des Handelsvolumens dieses Tages überwiegend außerbörslich mit europäischen Partnern gehandelt wurde.   

Die am 16. Januar 2024 übertragenen ca. 49.858 Bitcoins hatten damals beim Kurs von ca. 39.400 Euro einen Gesamtwert von rund 1,96 Milliarden Euro.  

Der Erlös stellt für den Freistaat Sachsen zunächst keine zusätzliche Einnahme im Landeshaushalt dar, sondern ist bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens eine verwahrte Hinterlegung. 

Zum Hintergrund:

Zu diesem Verfahren wurden bereits Medieninformationen am 30. Januar 2024 und 17. April 2024 veröffentlicht.

Die „Zentralstelle für die Sicherung, Verwahrung und Verwertung von Kryptowährungen“ für den Freistaat Sachsen ist die zuständige landesweite Zentralstelle zur Verwertung von virtuellen Währungen nach § 77a Absatz 2 der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO).

Die Notveräußerung ist in § 111p Strafprozessordnung (StPO) geregelt:

(1) Ein Gegenstand, der nach § 111c beschlagnahmt oder nach § 111f gepfändet worden ist, kann veräußert werden, wenn sein Verderb oder ein erheblicher Wertverlust droht oder seine Aufbewahrung, Pflege oder Erhaltung mit erheblichen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist (Notveräußerung). Der Erlös tritt an die Stelle des veräußerten Gegenstandes.
(2) Die Notveräußerung wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. 
[…]

Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zusammen mit dem Landeskriminalamt Sachsen am 6. Juni 2024 mehrere Durchsuchungsmaßnahmen bei Bauunternehmen im Landkreis Mittelsachsen vollzogen.

Den Geschäftsführern der Unternehmen wird vorgeworfen, sich Bauaufträge in Millionenhöhe durch Zahlung von Bestechungsgeldern an den gesondert verfolgten Bauleiter eines in Chemnitz ansässigen Bauträgers verschafft zu haben. Die Bestechungsgelder im sechsstelligen Bereich sollen zulasten des Bauträgers als Geschädigten durch überhöhte Rechnungen sowie Scheinrechnungen der Unternehmen verrechnet worden sein.

An den Durchsuchungsmaßnahmen waren rund 40 Beamte der Bereitschaftspolizei und des Landeskriminalamtes Sachsen beteiligt. Es wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Die Auswertung und die weiteren Ermittlungen der Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zum Hintergrund: Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität. Zur INES gehören neben Staatsanwälten auch eine Wirtschaftsfachkraft und eine Person der Steuerfahndung sowie das Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Sachsen.

In einem Ermittlungsverfahrender Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde am 17. April 2024 im Rahmen der internationalen Operation „PowerOFF" durch das Cybercrime Competence Center des Landeskriminalamtes Sachsen in Zusammenarbeit mit einer US-amerikanischen Ermittlungsbehörde eine kriminelle Online-Plattform im In- und Ausland abgeschaltet. Damit konnte die von den Tätern genutzte IT-Infrastruktur zerschlagen werden.

Auf der Internetplattform konnten Nutzer gegen Bezahlung in Kryptowährungen sogenannte „DDoS-Attacken" erwerben. Dabei handelt es sich um Cyberangriffe, bei denen Server durch eine Vielzahl von Anfragen so überlastet werden, dass eine Internetseite für eine bestimmte Zeit nicht mehr online verfügbar ist.

Die Internetseite der sächsischen Polizei war am 28. September 2023 Ziel einer über die Plattform erworbenen DDoS-Attacke. Während des halbstündigen Angriffes war die Internetseite der Polizei unter www.polizei.sachsen.de inklusive der Online-Wache zeitweise nicht erreichbar. Sensible Daten von Personen oder Firmensind nicht abgeflossen.

Bei „PowerOFF" handelt es sich um eine seit 2022 laufende Operation von US-Strafverfolgung, Europol, Bundeskriminalamt, niederländisches Nationalpolizeikorps, britisches NCA und polnischer Cybercrime-Polizei zur Schließung von Internetdiensten, die DDoS-Angriffe anbieten.

Die Ermittlungen zu den Betreibern der Plattformwerden fortgeführt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), hat gegen einen Hauptbetreiber und einen Mitarbeiter des bis Ende Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals „movie2k“ Anklage zum Landgericht Leipzig, Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer, erhoben.

Dem 40-jährigen deutschen Hauptbetreiber wird gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz in 219.928 tateinheitlichen Fällen und gewerbsmäßige Geldwäsche in 146 Fällen sowie Anstiftung zur falschen Verdächtigung vorgeworfen. Mit den Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen soll er Bitcoins als Taterträge erworben haben.

Der zeitweise untergetauchte Angeschuldigte wurde seit Ende 2019 international per Haftbefehl gesucht und Ende Mai 2023 im Ausland festgenommen. Nach seiner Auslieferung saß er bis Mitte Januar 2024 in Untersuchungshaft in Sachsen.

Dem zweiten Angeschuldigten wird gewerbsmäßige Geldwäsche in 46 Fällen und Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall vorgeworfen. Der 37-jährige polnische Staatsangehörige soll von dem mit ihm befreundeten Hauptbetreiber Ende Mai 2013 einen Lohn in Bitcoins für seine Tätigkeit bei movie2k erhalten haben.

Die Prüfung des Umgangs mit den sichergestellten Bitcoins dauert an.

Das Landgericht Leipzig – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

(Zu dem Ermittlungsverfahren wurde eine Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen am 30. Januar 2024 veröffentlicht.)

Zum Hintergrund: Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität. Zur INES gehören Staatsanwälte, eine Wirtschaftsfachkraft, eine Steuerfahnderin und das Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Sachsen.

In einem bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren hat das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 14. März 2023 den zweiten Hauptbetreiber von movie2k (den Programmierer) wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz, Geldwäsche, Betruges und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem wurde der für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zuständige Hauptfinanzagent von movie2k wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die abschließende Entscheidung über die Einziehung der in diesem Verfahren sichergestellten Kryptowährungen von ungefähr 2.700 Bitcoins und Bitcoin-Cash hat das Amtsgericht Leipzig vom Strafverfahren abgetrennt; diese steht noch aus. Daher kann über die Verwertung der durch Notveräußerung erlangten und derzeit hinterlegten ca. 38,6 Millionen Euro noch nicht entschieden werden.

Die weitere Anklage gegen einen Immobilienmakler aus Berlin, dem zusammen mit dem zweiten Hauptbetreiber Geldwäsche vorgeworfen wird, hat das Amtsgericht Leipzig, Schöffengericht, noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

(Zu diesem Ermittlungsverfahren wurde bereits eine Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 4. August 2020 veröffentlicht.)

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen fünf Deutsche im Alter zwischen 17 und 24 Jahren Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden vor allem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, Anfang des Jahres 2020 das „Projekt Starke Jugend“ als neue Nachwuchsgruppe in der Ultraszene eines Fußballklubs gegründet zu haben oder Mitglieder in dieser Gruppierung gewesen zu sein. Der Zweck der Gruppe sei spätestens seit Februar 2022 die Begehung von Straftaten gewesen.

Zur Erreichung des gemeinsamen Ziels suchten die Angeschuldigten mehrfach die Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans, bedrohten diese und griffen sie an, um ihnen Fanartikel abzunehmen, um diese später als Trophäen präsentieren zu können. Im Zeitraum Mai bis Dezember 2022 sei es an verschiedenen Orten im Erzgebirge und in Zwickau sowie auch in Würzburg zu gewalttätigen Übergriffen auf gegnerische Fans gekommen. Dabei seien Gewalttaten, insbesondere Körperverletzungen und Raubdelikte, begangen worden. Die Gruppe habe während des Tatzeitraums die Bezeichnung „Starke Jugend“ aufgegeben. Ein rechtsextremistischer Hintergrund der Taten war nach Abschluss der Ermittlungen nicht festzustellen.

Die seit dem 31. Mai 2023 gegen zwei Angeschuldigte (23 und 24 Jahre) angeordnete Untersuchungshaft wurde wiederholt gerichtlich bestätigt. Bei einem weiteren An-geschuldigten wurde der Haftbefehl gegen geeignete Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Das Landgericht Dresden – Staatsschutzkammer – wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

(Zu diesem Ermittlungsverfahren wurde bereits eine gemeinsame Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen am 31. Mai 2023 veröffentlicht.)

In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, des Landeskriminalamtes Sachsen und der Steuerfahndung des Finanzamtes Leipzig II als Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) konnten Mitte Januar 2024 fast 50.000 Bitcoins vorläufig gesichert werden. Die Ermittlungen wurden durch das Bundeskriminalamt (BKA), das FBI und eine Münchener forensische IT-Sachverständigenfirma unterstützt. 

Das ist die bislang umfangreichste Sicherung von Bitcoins durch Strafverfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sicherstellung der Bitcoins erfolgte nach der freiwilligen Übertragung durch einen Beschuldigten auf durch das BKA zur Verfügung gestellten Behörden-Wallets. Damit ist noch nicht endgültig über die Verwertung der Bitcoins entschieden. 

Die noch laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und der anschließenden gewerbsmäßigen Geldwäsche u. a. richten sich gegen zwei Verantwortliche (m, 40 Jahre, deutsch; m, 37 Jahre, polnisch) eines bis Ende Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals. Diese sollen mit den Einnahmen Bitcoins erworben haben.

Weitere Auskünfte werden bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht erteilt. 

(Zu dem Ermittlungsverfahren wurde auch eine Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 4. August 2020 veröffentlicht.)


Zum Hintergrund:
Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde 2004 zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet. Seit 2009 ist die INES zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität befasst.

Die INES integriert verschiedene Ermittler in einer Einheit. Neben Staatsanwälten stehen eine Wirtschaftsfachkraft zur Auswertung von Finanz- und Bankangelegenheiten sowie abgeordnete Bedienstete der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Leipzig II zur Verfügung. Wesentlicher Teil der INES ist das Landeskriminalamt Sachsen, Dezernat 25.
 

Der Tatvorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in der Telegram-Chat-Gruppe „Dresden Offlinevernetzung“ in der zweiten Jahreshälfte 2021 hat sich nach den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht bestätigt. Das Verfahren gegen zehn Beschuldigte mit deutscher Nationalität im Alter zwischen 34 und 66 Jahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Nach eingehender Prüfung der vollständigen Kommunikation der Beschuldigten gab es zu keinem Zeitpunkt den notwendigen festen Tatentschluss zu einer Gewalttat. Die im nicht öffentlichen, mehrstündigen Chat erwähnten Gedanken zum sächsischen Ministerpräsidenten waren knapp, unkonkret und realitätsfern. Zudem wurden die pauschalen Formulierungen von den Beschuldigten selbst wieder relativiert. Eine behauptete Vernetzung der Gruppe „Dresden Offlinevernetzung“ mit dem rechtsextremen Nachrichtennetzwerk „MzW-News“ gab es ebenfalls nicht.

Der Anfangsverdacht für vermeintliche Anschlagspläne gegen den sächsischen Ministerpräsidenten beruhte auf einem am 7. Dezember 2021 im ZDF ausgestrahlten Beitrag der Sendung „Frontal 21“. Dort wurde durch eine Aneinanderreihung von ausgewählten Zitaten der Anschein einer anschlagsplanenden Gruppe erweckt.

Aufgrund der bei den Durchsuchungen aufgefundenen Gegenstände wurde gegen einen 44-jährigen Beschuldigten Anklage zum Amtsgericht Dresden, Schöffengericht, wegen des Vorwurfs eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz und Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz erhoben. Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden gestellt. Die aufgefundenen Waffen sollten ausweislich der Gruppenkommunikation nur der Selbstverteidigung dienen. Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten fest entschlossen waren, die sichergestellten Waffen für etwaige Anschlagspläne zu nutzen, gab es nicht.

(Zu diesem Ermittlungsverfahren wurden bereits Medieninformationen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 8. Dezember 2021, 15. Dezember 2021 und 16. Dezember 2021 veröffentlicht)

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