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Pressemitteilungen 2023

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung vollstreckte die Soko LinX des Landeskriminalamts Sachsen gemeinsam mit Kollegen des Thüringer Landeskriminalamts am 11. Dezember 2023 Durchsuchungsbeschlüsse in Jena und Berlin.

In diesem Zusammenhang wurde eine aufgrund eines Europäischen und eines nationalen Haftbefehls gesuchte Person durch das Landeskriminalamt Thüringen in Berlin festgenommen.

Die festgenommene Person steht im Verdacht, im Rahmen des sog. Tages der Ehre in Budapest im Zeitraum vom 9. bis 11. Februar 2023 mehrere Personen des mutmaßlich rechten Spektrums aus einer Gruppe heraus mit Schlagwerkzeugen angegriffen zu haben.

Die Vorführung der festgenommenen Person vor dem zuständigen Ermittlungsrichter in Dresden erfolgte am 12. Dezember 2023. Der Haftbefehl wurde in Vollzug gesetzt. Ein Auslieferungsersuchen der ungarischen Strafverfolgungsbehörden liegt derzeit nicht vor.

Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden auch Kommunikationsmittel sichergestellt. Darüber hinaus kam es zum Auffinden von verbotenen Gegenstände i. S. d. Waffengesetzes.

Die Bewertung der aufgefundenen Gegenstände dauert an.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat nach eigener Prüfung entschieden, dass die Einstellung des Verfahrens gegen den zur Tatzeit 15-jährigen Jugendlichen durch die Staatsanwaltschaft Dresden vom 5. Oktober 2023 nicht zu beanstanden ist. Nach erschöpfender Würdigung aller Ermittlungsergebnisse und unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beschwerdeführer entspricht die von der Staatsanwaltschaft angenommene Ablehnung eines für die Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Tatverdachts der Sach- und Rechtslage. 

Gegen den Beschuldigten bestand der Anfangsverdacht, am 24. September 2022 gegen 21:15 Uhr einem 20-jährigen Deutschen in Pirna mit einem Messer in den Bauch gestochen zu haben (vergleiche dazu bereits die Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 26. September 2022). Der Geschädigte erlag seinen schweren Verletzungen.

Die Annahme der Staatsanwaltschaft Dresden, der Beschuldigte habe zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs des Geschädigten und somit nicht rechtswidrig gehandelt, ist nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechtmäßig. Aus den spontanen Einlassungen des Beschuldigten bei seiner Festnahme wie auch aus den maßgeblichen Zeugenaussagen zum Tatgeschehen und zum unmittelbaren Vorgeschehen ergibt sich, dass der Beschuldigte in Notwehr gehandelt hat.  

Nach den ermittelten Tatsachen und der nachvollziehbaren Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dresden (vergleiche dazu auch die Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 11. Oktober 2023) ist es nach praktischer Erfahrung nicht wahrscheinlich, dass es in einer Hauptverhandlung mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln zu einer Verurteilung kommen würde.

Anhaltspunkte für den Vorwurf eines Tötungsdeliktes oder einer unterlassenen Hilfeleistung bestanden nach den Ermittlungsergebnissen nicht.

Gegen den ablehnenden Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Dresden können die Antragsteller binnen eines Monats nach der Bekanntmachung eine gerichtliche Entscheidung durch das Oberlandesgericht Dresden beantragen (sog. Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Absatz 2 StPO).

Zum rechtlichen Hintergrund:
Für eine Anklageerhebung bedarf es eines hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 170 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO). Ein solcher besteht nur dann, wenn aufgrund einer vorläufigen prognostischen Bewertung des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens eine Verurteilung des Beschuldigten nach Durchführung der Hauptverhandlung wahrscheinlich ist. Der hinreichende Tatverdacht ist zu verneinen, wenn nach Aktenlage bei den vorhandenen Beweismöglichkeiten das Gericht am Ende einer Hauptverhandlung wahrscheinlich zu einem Freispruch gelangen würde. 

Eine Notwehr ist gemäß § 32 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Nach § 32 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist.

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden am gestrigen Tage durch die Soko Rex beim Landeskriminalamt Sachsen drei Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Die beiden Beschuldigten (m/50, w/49, Ehepaar) stehen im Verdacht, Waffen selbst hergestellt und auch bereits veräußert zu haben.

Im Rahmen der Durchsuchungen in Dresden und Umgebung, die durch Spezialkräfte des Landeskriminalamtes unterstützt wurde, konnten sechs Schusswaffen, zahlreiche Munition und Werkzeuge zur Herstellung von Waffen sichergestellt werden. Zudem wurden mehrere Mobiltelefone, ITTechnik sowie Bargeld im hohen vierstelligen Bereich sichergestellt.

Ein Beschuldigter wurde vorläufig festgenommen und wird am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt.

Die Ermittlungen einschließlich der waffenrechtlichen Bewertung der sichergestellten Waffen und Waffenteile sowie der Munition dauern an.

Ab dem 1. August 2023 wird Staatsanwalt Dr. Patrick Pintaske neuer Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Der 40-Jährige ist seit September 2014 im Justizdienst des Freistaates Sachsen tätig und hat seither verschiedene Funktionen bei Amtsgerichten, der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ausgeübt. Seit Januar 2022 ist er zur Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeordnet. 

Dr. Pintaske übernimmt die Funktion von der Pressesprecherin Staatsanwältin Sabine Wylegalla, die nach dem Ende ihrer Abordnung zur Staatsanwaltschaft Dresden zurückgekehrt ist.

Als Stellvertreter wird weiterhin Staatsanwalt als Gruppenleiter Dr. Torsten Keltsch fungieren. Neuer dritter Pressesprecher wird ab dem 1. August 2023 Staatsanwalt Thomas Schmidt. 


Kontaktdaten des Pressesprechers:

Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Lothringer Straße 1
01069 Dresden

Telefon: 0351/446 2838
Telefax: 0351/446 2830
E-Mail: pressesprecher@gensta.justiz.sachsen.de
 

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 37 jährigen Leipziger abgeschlossen und Anklage bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges u.a. in insgesamt 654 Fällen erhoben. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 26. Januar 2023 in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte soll mit unbekannten Mittätern im Rahmen von betrügerischen Verkaufsangeboten im Internet zusammengearbeitet und Konten unter fremden Namen im In- und Ausland eröffnet haben, um diese im Deep-Web zu verkaufen oder für seine Straftaten zu benutzen. Zudem soll er Bank- und Bitcoin-Konten anderer Personen weitestgehend leergeräumt haben. Der Angeschuldigte habe vor allem auch unter falschen Personalien betrügerische Warenbestellungen hochwertiger Artikel vorgenommen, ohne diese zu bezahlen.

Die Anklageschrift geht von einem verursachten Gesamtschaden von knapp 250.000.- Euro bei Opfern im gesamten Bundesgebiet aus. Der drogen- und spielsüchtige Mann soll den gesamten Schadensb verspielt bzw. für Drogen sowie zur Begehung weiterer Straftaten ausgegeben haben.   

Am 26. Januar 2023 führten mehr als 80 Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen und der Bereitschaftspolizei mehrere Durchsuchungen durch. Dabei waren auch zwei Datenspeicher-Spürhunde der Polizei erfolgreich im Einsatz (siehe dazu bereits die Gemeinsame Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes vom 27. Januar 2023).

Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens obliegt nun dem Landgericht Leipzig.

 

 

Rassistisch motivierte Straftaten zu bekämpfen und konsequent zu verfolgen, ist eine wichtige Aufgabe aller Strafverfolgungsbehörden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen haben daher für die Staatsanwaltschaften und die Behörden des Polizeidienstes einen gemeinsamen Leitfaden zur Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten erstellt. Der Leitfaden folgt den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Der Leitfaden soll die Handlungssicherheit von Mitarbeitern der Polizei und der Staatsanwaltschaften bei der Bearbeitung von politisch motivierten Straftaten stärken. Zugleich soll durch den Leitfaden jungen Polizisten und Staatsanwälten das notwendige Fachwissen vermittelt werden, um auch bei unklarer oder mehrdeutiger Motivlage rassistisch motivierte Straftaten sicher zu identifizieren. Hierzu enthält der Leitfaden eine umfangreiche und konkrete Indikatorenliste sowie Hintergrundinformationen zum gesamten Themenbereich.

Der Leitfaden wurde von den Spezialabteilungen bei Polizei und Justiz aus dem Bereich der politisch sowie rassistisch motivierten Kriminalität entwickelt. Er soll flächendeckend zum Einsatz kommen. Von der Aufnahme und Erstbearbeitung von Strafanzeigen bis zum Verfahrensabschluss wird dadurch gewährleistet, dass rassistisch motiviertes Verhalten der Täter erkannt, erfasst und im Blick behalten wird.

Der Leitfaden ist nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt und daher nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen.

Forschungsprojekt sächsischer Strafverfolger mit dem Fraunhofer ITWM
ermöglicht Digitalisierung von Beweismitteln mittels Künstlicher Intelligenz


Zur effektiveren Verfolgung des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen konnte in
dem sächsischen Forschungsprojekt „PflegeForensik“ eine praxisnahe
Demonstrationssoftware zur Digitalisierung von Beweismitteln mittels Künstlicher
Intelligenz (KI) entwickelt werden. Die moderne Bild- und Textverarbeitungssoftware
kann handschriftliche und tabellarische Einträge in Leistungsnachweisen und
Tourenplänen der Pflegedienste digitalisieren und anschließend einen automatisierten
Abgleich der Dokumente vornehmen, um so betrügerische Auffälligkeiten schneller zu
entdecken. Dies beschleunigt die bislang manuell vorgenommene Auswertung der
Beweismittel durch die Strafverfolger.

Das zweieinhalbjährige Forschungsprojekt der Generalstaatsanwaltschaft Dresden,
der Polizeidirektion Leipzig und des Fraunhofer Instituts für Techno- und
Wirtschaftsmathematik in Kaiserslautern (ITWM) wurde vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) im Programm "Forschung für die zivile Sicherheit"
gefördert.

Generalstaatsanwalt Martin Uebele: „Das erfreuliche Ergebnis des interdisziplinären
Forschungsprojektes zeigt sehr deutlich, dass die Strafverfolgung im Bereich des
Abrechnungsbetrugs in der Pflegebranche beschleunigt und effektiver ausgestaltet
werden kann. Die große Herausforderung besteht nun darin, die Ergebnisse dieses
erfolgreichen Forschungsprojektes in die Praxis zu überführen.“

Mit der besseren und schnelleren Aufklärung von Straftaten in der Pflegebranche wird
auch ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, die Pflegequalität bei den
pflegebedürftigen Patienten sicherzustellen und die Versicherungen, damit auch die
Solidargemeinschaft, vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen.

Der Betrug bei der Abrechnung von ambulanten Pflegeleistungen hat sich in den
letzten Jahren zu einem Kriminalitätsphänomen mit steigenden Fallzahlen und damit
einhergehend ansteigenden Schadenssummen entwickelt. Der 7. Bericht des GKVSpitzenverbandes
unter dem Titel „Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung
von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ für den Zeitraum 2020/2021 stellt dar, dass
der entstandene Gesamtschaden für die gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung, der auch durch Prüfungen nicht vermieden werden konnte,
nahezu 131,90 Millionen Euro beträgt. Die mit Abstand höchsten Schäden (29,6
Millionen Euro) sind bei der Häuslichen Krankenpflege entstanden.

Hintergrund dieser Entwicklung dürfte auch der demographische Wandel in
Verbindung mit einer höheren Lebenserwartung und eine weitere Verschiebung der
Pflege zu Pflegedienstleistern sein. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit wird die
Eigenkontrolle und Erkennung nicht oder fehlerhaft erbrachter Pflegedienstleistungen
erschwert. Zudem ist das Abrechnungswesen aufgrund der Intransparenz
manipulationsanfällig.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 40-jährigen Beschuldigten aus Grimma. Am 23. Juni 2023 wurde gegen den Beschuldigten eine Durchsuchungsmaßnahme durchgeführt. Dabei wurden elektronische Geräte als Beweismittel sichergestellt. Die Auswertung der Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, durch eine Abfolge von Kurzmitteilungen auf seinem Twitter-Account unterschwellige Andeutungen verbreitet zu haben, die zu einem gewaltsamen Einwirken auf einen Staatsanwalt hinwirken sollten. Dies ist als gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten gemäß § 126a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Neben dem Tweet:„Hier auch mal ohne Maske - falls er euch in den leeren Gassen #grimma|s mal über den Weg läuft.“ verbreitete der Beschuldigte in weiteren Tweets persönliche Informationen über einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig. Diese umfassten unter anderem Angaben zum angeblichen Wohnort und zu seinen familiären Verhältnissen sowie – durch Übernahme aus einem fremden Tweet – ein Bild des Geschädigten.

Den Tweets des Beschuldigten war eine mediale Debatte über die Anwesenheit eines „vermummten“ Staatsanwalts am sogenannten „Tag X“ bei gewalttätigen Ausschreitungen im Anschluss an eine Versammlung in Leipzig vorausgegangen. Tatsächlich hatte ein Bereitschaftsstaatsanwalt nach Beginn der Ausschreitungen an der Koordinierung der notwendigen Ermittlungsmaßnahmen vor Ort mitgewirkt. Zum Schutz vor Angriffen durch gewalttätige Teilnehmer aus der linken Szene hatte er dabei sein Gesicht verhüllt.

Es besteht eine erhebliche Gefahr, dass gewaltbereite Twitter-Nutzer aus der linken Szene aufgrund der Tweets des Beschuldigten Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des geschädigten Staatsanwalts und seiner Familie verüben werden.

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dauern an.

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß §§ 129 Abs. 1 StGB hat die Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen am 31. Mai 2023 im Erzgebirge mehrere Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Beamten durchsuchten bei fünf Beschuldigten mehrere Objekte. Drei Beschuldigte wurden festgenommen.

Den insgesamt 34 Beschuldigten im Alter von 17 bis 23 Jahren wird vorgeworfen, spätestens seit Februar 2022 als Gruppierung „Starke Jugend“ eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Die „Starke Jugend“ ist Bestandteil der Ultra-Gruppierung eines örtlichen Fußballvereins und setzt sich aus Ultras und Hooligans zusammen. 

Ziel der Gruppierung war nach den bisherigen Ermittlungen die Begehung von Gewalttaten, insbesondere Körperverletzungen und Raubdelikten gegen Anhänger anderer Fußballvereine als auch Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte als staatliche Repräsentanten. Seit 2022 wurden von der Gruppierung mehrere Straftaten des schweren Landfriedensbruchs sowie gefährliche Körperverletzungen und Raubdelikte begangen.

Vier der fünf von den Exekutivmaßnahmen betroffenen Beschuldigten sind in der Vergangenheit auch mit rechtsextremistischen Straftaten, wie Volksverhetzung sowie dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, in Erscheinung getreten.

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen dauern an.

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß §§ 129 Abs. 1, 224 Abs. 1 Ziff. 2 und 4 StGB hat das Polizeiliche Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen am 24. Mai 2023 einen Haftbefehl und mehrere Durchsuchungsbeschlüsse an drei Objekten im Bereich Jena umgesetzt. 

Der Beschuldigte (24) steht im Verdacht, im März 2021 mit weiteren Personen aus dem linksextremistischen Spektrum in Eilenburg ein Mitglied des politischen Gegners überfallen und verletzt zu haben. 

Der Beschuldigte wurde gestern von Spezialkräften festgenommen und anschließend dem Haftrichter vorgeführt. Durch diesen wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. 

Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden von Beweismitteln in Form von Speichermedien, Mobiltelefonen, Pyrotechnik, Pfefferspray und Funkgeräten. Die Begutachtung und Auswertung der sichergestellten Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an.

In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), durchsuchen Beamte der Landeskriminalämter Sachsen und Thüringen auf Grund von richterlichen Anordnungen des Amtsgerichts Dresden derzeit drei Wohnungen in Leipzig und fünf in Jena.

Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt sieben Beschuldigte deutscher Nationalität, vier Frauen im Alter von 20 bis 22 Jahren und drei Männer im Alter von 21, 26 und 29 Jahren. Diese sind verdächtig, zwischen dem 9. und 11. Februar diesen Jahres aus linksextremistischen Motiven gewaltsame Angriffe auf vermeintliche Angehörige der rechten Szene in Budapest begangen zu haben. Dort fand der jährlich begangene sogenannte „Tag der Ehre“ statt, eine Veranstaltung, die der rechtsextremistischen Szene als europaweite Kontakt- und Vernetzungsmöglichkeit dient.

Die Geschädigten, zwei deutsche, drei ungarische und drei polnische Staatsangehörige, erlitten durch die Angriffe teils erhebliche Verletzungen.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden Beweismittel sichergestellt. Diese werden nun einer Auswertung unterzogen.

Die Maßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und der Landeskriminalämter Sachsen und Thüringen, die in enger Abstimmung mit den ungarischen Behörden geführt werden, dauern an.
 

Gestern waren mehr als 80 Angehörige des Landeskriminalamtes Sachsen mit seinem CyberCrimeCompetenceCenter (SN4C) und der integrierten Ermittlungseinheit INES sowie der Bereitschaftspolizei in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Einsatz, um Durchsuchungsbeschlüsse und einen Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden umzusetzen. Die Durchsuchungen erfolgten an acht verschiedenen Einsatzorten in Leipzig und einem in Thüringen. Dabei kamen auch Datenspeicher-Spürhunde erfolgreich zum Einsatz.

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden richten sich gegen insgesamt zwölf deutsche Beschuldigte (zehn Männer im Alter von 27 bis 57 Jahren und zwei Frauen im Alter von 24 und 38 Jahren). Dem Hauptbeschuldigten, einem 37-jährigen Mann aus Leipzig, werden derzeit mehr als 180 Straftaten aus dem Bereich des Betruges, des Computerbetruges, der Urkundenfälschung und der Steuerhinterziehung vorgeworfen. Ihm wird zur Last gelegt, als Teil einer Bande mit teilweise noch unbekannten Mittätern zusammengearbeitet und überwiegend unter falschen Personalien agiert zu haben. Die Daten der Betrugsopfer, die über das gesamte Bundesgebiet verstreut wohnhaft sind, besorgte er sich im Darknet.

Bei den Durchsuchungen wurden neben einer Vielzahl an Mobiltelefonen, Computern und Speichermedien hauptsächlich Elektronikartikel sichergestellt, welche aus den Betrugstaten stammen sollen. Die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Hauptbeschuldigte wurde festgenommen und wird heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

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