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Pressemitteilungen 2025

Im Rahmen des nationalen „Aktionstages gegen islamistische Propaganda im Internet“ hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in Zusammenarbeit mit dem Polizeilichen Terrorismus Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen und den Polizeidirektionen Dresden und Leipzig zwei Wohnungen in Freital und jeweils eine Wohnung in Dresden, in Grimma und in Taucha durchsucht. Der bundesweite Aktionstag wird vom Bundeskriminalamt initiiert und koordiniert.

Den in Sachsen wohnenden Beschuldigten wird in den Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichts Dresden jeweils die mehrfache Verbreitung von Propagandamaterialien, sogenannten „Nashids“, der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ vorgeworfen. Hierbei handelt es sich um Loblieder, welche die Ideologie der terroristischen Vereinigung wiedergeben und deren Taten verherrlichen.

Bei den vier Beschuldigten handelt es sich um einen männlichen Jugendlichen (16, deutsch), eine weibliche Heranwachsende (20, russisch) und einen männlichen Heranwachsenden (19, russisch) sowie einen männlichen Erwachsenen (21, syrisch).

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten digitalen Asservate, dauern an.


Zum Hintergrund:

Sachsen beteiligt sich an einem bundesweiten Aktionstag. Mit insgesamt über 100 polizeilichen Maßnahmen sind deutsche Strafverfolgungsbehörden heute in zwölf Bundesländern gegen die Verbreitung islamistischer Propaganda im Internet vorgegangen. Unter anderem wurden über 50 Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt und zahlreiche Beschuldigte vernommen. Die Beschuldigten sind vor allem Jugendliche und Heranwachsende, die relevante Adressaten und Verbreiter islamistischer Propaganda im Internet sind. Zeitgleich fanden auch in Österreich und der Schweiz entsprechende Maßnahmen statt.
Weitere Informationen zum Aktionstag und zur Meldung islamistischer Propaganda sind der Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes vom 13. November 2025 zu entnehmen.

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ZESA) hat in Hamburg durch das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen einen 54‑jährigen türkischen Staatsangehörigen aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen und dessen Wohnung in Köln durchsucht. Die Maßnahmen wurden durch polizeiliche Einsatzkräfte aus Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Dem Beschuldigten wird als hauptamtlichem Kader in der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zur Last gelegt. Er soll von Anfang 2015 bis Juli 2018 als Leiter des PKK-Gebiets Sachsen tätig gewesen sein. Dieses umfasst die PKK-Räume Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Halle sowie die Staaten Polen und Tschechische Republik. Im Wege einer Kaderrotation soll er anschließend als Leiter in den PKK-Gebieten Saarland, Gießen/Siegen, Freiburg im Breisgau, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg sowie zuletzt in Hamburg agiert haben.

Zu den Aufgaben des Beschuldigten gehörten die Aufsicht und Führung der ihm nachgeordneten PKK-Raumverantwortlichen sowie die Organisation von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen. Zudem führte er jährliche Spendenkampagnen für die PKK durch.

Weiterhin wurden in Bautzen Objekte von zwei weiteren Beschuldigten (46 und 53 Jahre) mit türkischer Staatsangehörigkeit durchsucht. Diese sind ebenfalls verdächtig, sich in der PKK als Mitglied betätigt bzw. diese unterstützt zu haben. Der 46‑jährige Beschuldigte sei von 2015 bis 2018 der Verantwortliche für den PKK-Raum Dresden und zugleich der Stellvertreter des Gebietsleiters des PKK-Gebiets Sachsen gewesen.

Bei der Durchsuchung wurden Mobiltelefone, Speichermedien, Unterlagen und größere Mengen Bargeld sichergestellt.

Der festgenommene Beschuldigte soll zeitnah dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Dresden vorgeführt werden, der über die Eröffnung des Haftbefehls und dessen Invollzugsetzung entscheiden wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln seit dem 8. Mai 2025 gegen einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages wegen der Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament (§ 108e Strafgesetzbuch –StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) im Zusammenhang mit Zahlungen aus China.

Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurden am 11. September 2025 Büroräumlichkeiten des Beschuldigten im Deutschen Bundestag in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden, in Limbach-Oberfrohna (Sachsen) und mit Unterstützung von Eurojust und der belgischen Justiz in Brüssel durchsucht. Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel sichergestellt, insbesondere Unterlagen und elektronische Geräte, die ausgewertet werden müssen.

Die Durchsuchungen wurden vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet. Der Vollzug einer gerichtlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellt eine Ermittlungshandlung dar, die nicht von der bereits seit dem 8. Mai 2025 bestehenden allgemeinen Genehmigung des Deutschen Bundestags zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens umfasst ist. Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 11. September 2025 die Genehmigung zur Durchführung der Durchsuchungsmaßnahmen erteilt.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Aufgrund der laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt.

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 43-jährige Angeschuldigte Anklage zum Amtsgericht Dresden, Schöffengericht, wegen Beihilfe zur versuchten Brandstiftung erhoben.

Der deutschen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, den gesondert verfolgten 45-jährigen rechtskräftig verurteilten Haupttäter in dessen Entschluss bestärkt zu haben, am 29. September 2023 einen Brandanschlag an der ehemaligen Schule in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche zu begehen. Aufgrund ihrer ausländerfeindlichen Gesinnung habe die Angeschuldigte dadurch eine dort geplante Unterkunft für Asylbewerber verhindern wollen.

Der 45-jährige deutsche Haupttäter wurde unter anderem wegen dieser versuchten Brandstiftung und Wahlfälschung in drei Fällen durch das Landgericht Dresden am 26. Juni 2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 41.153,22 EUR angeordnet.

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht.

 

Zum Hintergrund:

Zum Verfahren des Haupttäters wurde bereits mit Medieninformationen vom 4. September 2024, vom 13. September 2024, vom 28. Oktober 2024 und vom 26. März 2025 berichtet.

In Ermittlungsverfahren der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ZESA) wurden durch die Soko Rex beim Landeskriminalamt Sachsen mit Unterstützung von Spezialkräften (SEK) fünf richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in Dresden, Görlitz und Leipzig sowie im Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis vollstreckt.

Die von der Bundesanwaltschaft abgegebenen Ermittlungsverfahren richten sich gegen fünf in Sachsen wohnhafte männliche Beschuldigte im Alter zwischen 47 und 77 Jahren. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Verfahren zwischen September 2024 und März 2025 übernommen.

Einem 47-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich der Vereinigung „Vereinte Patrioten“ im Dezember 2021 angeschlossen und dort aktiv beteiligt zu haben. Ein 57-jähriger Beschuldigter soll sich mindestens als Unterstützer der Gruppierung engagiert haben. Drei weiteren Beschuldigten im Alter von 48, 54 und 77 Jahren wird zur Last gelegt, die Umsetzungspläne der terroristischen Vereinigung gekannt, aber es unterlassen zu haben, bei den Sicherheitsbehörden Anzeige zu erstatten.

Die terroristische Vereinigung „Vereinte Patrioten“, auch bekannt als „Kaiserreichsgruppe“, setzte sich zum Ziel, mittels Gewalt sowie zumindest unter Inkaufnahme von Todesopfern in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen.

 

Zum Hintergrund:
Die Soko Rex ist der Spezialbereich des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum des Landeskriminalamt Sachsen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten.

Die Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwei Anklagen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs durch massenhaftes Vortäuschen von vermeintlichen Online-Geldanlagen (sogenanntes Cybertrading) gegen drei albanische Staatsangehörige im Alter von 26 bis 31 Jahren in 646 Fällen sowie gegen eine albanische Staatsangehörige im Alter von 29 Jahren in 685 Fällen erhoben.

Die Angeschuldigten sollen dabei in einer Organisation mit dem Namen „PumaTs“ eingebunden gewesen sein, welche aus Albanien, Litauen und Georgien heraus als sogenannter „Brandprovider“ agierte. Die Gruppierung soll für über 500 Online-Anlagebetrugs-Plattformen und einen weltweiten Gesamtschaden von über einer Milliarde Euro verantwortlich sein. Den teilweise in Sachsen wohnenden Geschädigten seien dabei in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt Schäden von über 40 Millionen Euro entstanden.

Einer der Angeschuldigten wurde am 8. November 2022 in Georgien und die Angeschuldigte am 6. Oktober 2024 in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die anderen beiden Angeschuldigten haben sich dem Verfahren im Februar 2024 gestellt. Die Haftbefehle gegen die Angeschuldigten wurden außer Vollzug gesetzt.

Das Landgericht Leipzig wird über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Zulassung der beiden Anklagen entscheiden.

 

Zum Hintergrund:

Zum erfolgreichen „Action Day“ in diesem Verfahren siehe auch die Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 22. November 2022.

Beim „Cybertrading“ sollen die Beschuldigten vermeintliche Geldanlageprodukte im Internet zum Handel angeboten und große Gewinne bei geringen Investitionen versprochen haben. Über Werbeanzeigen seien die Geschädigten in Portale geleitet worden, um an die persönlichen Daten zu gelangen. Mit diesen Daten wurden dann Kundenkonten bei fingierten Online-Handelsplattformen angelegt und Gelder auf ausländische Konten transferiert. Von den eingezahlten Gesamtsummen wurden den Geschädigten maximal nur wenige Prozente ausgezahlt oder in Aussicht gestellte Gewinnbeteiligungen gänzlich verwehrt.

Ein „Brandprovider“ im Bereich des „Cybertrading“ ist ein Anbieter, der die gesamte Technologie (zum Beispiel die Webseite, das Kundenverwaltungssystem oder die Anbindung von Zahlungsdienstleistern für die Einzahlung der Geschädigten) für die Begehung der massenhaften Betrugstaten zur Verfügung stellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), hat gegen einen ehemaligen Bauleiter eines in Chemnitz ansässigen Bauträgers von Pflegeeinrichtungen sowie dessen Ehefrau Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Chemnitz erhoben.

Dem 48-jährigen Angeschuldigten werden 47 Fälle der gewerbs- und bandenmäßigen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und der Untreue zur Last gelegt. Der 48-jährigen Ehefrau werden hierzu Beihilfe sowie Geldwäsche in 45 Fällen vorgeworfen.

Der Angeschuldigte soll zwischen 2018 und 2022 die verlangten Bestechungsgelder von sächsischen Bauunternehmen für Bauaufträge bei der Errichtung von Pflegeheimen in den Landkreisen Zwickau und Mittelsachsen sowie im Erzgebirgs- und Vogtlandkreis erhalten haben. Die Bestechungsgelder seien zulasten des Bauträgers durch überhöhte Rechnungen sowie Scheinrechnungen der beauftragten Unternehmen verrechnet worden. Seine Ehefrau habe ihn dabei unterstützt. Die Angeschuldigten sollen die Einnahmen in einstelliger Millionenhöhe für den Betrieb eines Pferdehofs und einer Pferdezucht von Sportpferden in Chemnitz verwendet haben.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 23. Juli 2024 in Untersuchungshaft. Der Anklageerhebung gingen umfangreiche Durchsuchungen und Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung voraus.

Das Landgericht Chemnitz – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Zum Hintergrund:

Zu dem Ermittlungsverfahren wurde eine Medieninformation am 7. Juni 2024 veröffentlicht.

Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität. Zur INES gehören neben Staatsanwälten auch eine Wirtschaftsfachkraft und eine Person der Steuerfahndung sowie das Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Sachsen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 51-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Dresden wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz erhoben.

Dem deutsch-polnischen Angeschuldigten wird die Herstellung von Schuss- und Kriegswaffen, der Handel mit Schusswaffen und der Besitz von Explosivstoffen im Tatzeitraum bis zum 28. September 2023 vorgeworfen. Er soll in einer eigens für die Waffenherstellung eingerichteten Werkstatt im Keller seiner Wohnung in Radebeul insgesamt fünf funktionsfähige Schusswaffen, davon zwei Maschinenpistolen (Kriegswaffen), selbst hergestellt haben sowie damit begonnen haben, mindestens eine weitere Schusswaffe herzustellen. Zudem soll er ca. 1,4 kg Schwarzpulver in seinem Keller gelagert haben. Ihm wird außerdem vorgeworfen, am 28. September 2023 drei der Schusswaffen (zwei Langwaffen und eine Kurzwaffe) und 79 Patronen passender Munition an einen verdeckten Ermittler verkauft zu haben.

Der Angeschuldigte wurde unmittelbar nach dem Waffenverkauf am 28. September 2023 durch Spezialeinsatzkräfte und Kräfte der Soko Rex des LKA Sachsen vorläufig festgenommen und befand sich bis zum 20. März 2024 in Untersuchungshaft.

Das Amtsgericht Dresden, Schöffengericht, wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Zum Hintergrund:

Zum Verfahren wurde bereits mit Medieninformation vom 29. September 2023 berichtet. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte wurde abgetrennt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Landgericht Dresden, Große Strafkammer, wegen des Verdachts der Wahlfälschung in drei Fällen und versuchter Brandstiftung in zwei Fällen sowie weiteren 32 Tatvorwürfen erhoben.

Dem deutschen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Briefwahl zu zwei Kommunalwahlen in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 155 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel manipuliert zu haben. Der Angeschuldigte soll die Briefwahlunterlagen aus öffentlichen Briefkästen entwendet und anschließend zu Gunsten der Partei „Freie Sachsen“ verfälscht haben. Für diese Partei hatte der Angeschuldigte bei den Kommunalwahlen selbst kandidiert.

Zudem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 29. September 2023 und am 19. Oktober 2023 jeweils versucht zu haben, ein ehemaliges Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber habe der Angeschuldigte aufgrund seiner rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gesinnung verhindern wollen.

Weiterhin besteht gegen den Angeschuldigten der Tatverdacht des Anbaus und der Herstellung von Cannabis sowie des Besitzes von Crystal in nicht geringer Menge und des Erwerbs von Crystal in geringer Menge in 14 Fällen sowie der Abgabe eines Fentanylpflasters im Tatzeitraum Dezember 2022 bis September 2024. Hinzu kommt der Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes eines Schlagringes und von insgesamt 42 pyrotechnischen Gegenständen. Schließlich werden dem Angeschuldigten insgesamt sechs vollendete und fünf versuchte Diebstähle sowie eine Unterschlagung unterschiedlicher Gegenstände wie zum Beispiel von E-Scootern, eines Schildes „Schule gegen Rassismus“ und von Abgas-Katalysatoren zwischen August 2021 und September 2024 vorgeworfen.

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und konnte aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht werden.

Der Angeschuldigte wurde am 28. Oktober 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Zum Hintergrund:

Zu diesem Verfahren wurde bereits mit Medieninformationen vom 4. September 2024, vom 13. September 2024 und vom 28. Oktober 2024 berichtet. Das Verfahren gegen die weitere Beschuldigte wegen des Verdachts der Beihilfe zur versuchten Brandstiftung wurde abgetrennt.

Die ZESA ist die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Die Soko Rex ist ein Spezialbereich des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamts Sachsen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten.

§ 107a des Strafgesetzbuches (StGB) – Wahlfälschung – lautet auszugsweise:

„(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. […]“

§ 306 des Strafgesetzbuches (StGB) – Brandstiftung – lautet auszugsweise:

(1) Wer fremde

  1. Gebäude […]

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Am 12. Februar 2025 erhielt das Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, einen konkreten anonymen Hinweis, wonach sich ein 21-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Meißen mit Sprengstoff ausgestattet haben soll, um zeitnah einen Anschlag auf ein Übergangswohnheim für Asylsuchende in Senftenberg, Brandenburg, zu begehen.

Nach der umgehenden Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ZESA, wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens wurden noch am Abend des 12. Februar 2025 zwei Objekte im Landkreis Meißen durchsucht. Die Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen wurde von sächsischen Spezialkräften des Mobilen Einsatzkommandos (MEK), des Spezialeinsatzkommandos (SEK) und der Gruppe zur Entschärfung/Sicherung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) sowie der Bereitschaftspolizei und der Polizei des Landes Brandenburg unterstützt.

Bei den Durchsuchungen wurden zwei industriell hergestellte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, sogenannte Kugelbomben, und Schlagringe, Einhandmesser, Munition, Schreckschuss- und Softairwaffen sowie diverse Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände sichergestellt.

Der 21-jährige Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und soll heute dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung über den Erlass und die Eröffnung eines beantragten Haftbefehls vorgeführt werden.

Die Ermittlungen ergeben derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat im Zusammenhang mit dem 80. Jahrestag des Bombenangriffs auf Dresden am 13. Februar 2025 steht.    

 

Zum Hintergrund:

Die ZESA ist die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden.

Die Soko Rex ist ein Spezialbereich des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamts Sachsen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten.

Einem 50-jährigen deutsch-israelischen Angeschuldigten wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Vortäuschen von vermeintlichen Geldanlagen in 39 Fällen vorgeworfen. Er soll elf deutsche – teilweise in Sachsen wohnende – Geschädigte in den Jahren 2019 bis 2021 um knapp eine Million Euro betrogen haben. Dabei sei der Angeschuldigte eingebunden gewesen in eine große kriminelle Organisationstruktur mit mehreren Callcentern in Serbien und Zypern, welche systematisch und weltweit Betrugstaten begangen haben sollen.

Der Angeschuldigte wurde am 25. Oktober 2024 aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Prag festgenommen. Seit seiner Auslieferung im November 2024 befindet er sich in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden, Große Strafkammer, wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz führen seit Juni 2020 die Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges gemeinsam mit Eurojust sowie Justiz und Polizei aus Serbien und Zypern. Die Ermittlungen richten sich gegen die Betreiber der Onlineanlagebetrugsplattformen: profitix.com, commercewealth.com, uptos.com, fsmsmarts.com und kiplar.com.

 

Zum Hintergrund:

Zum erfolgreichen „Action Day“ in diesem Verfahren siehe die Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 24. Oktober 2024.

Beim „Cybertrading“ sollen die Beschuldigten vermeintliche Geldanlageprodukte im Internet zum Handel angeboten und große Gewinne bei geringen Investitionen versprochen haben. Über Werbeanzeigen seien die Geschädigten in Portale geleitet worden, um an die persönlichen Daten zu gelangen. Mit diesen Daten wurden dann Kundenkonten bei fingierten Online-Handelsplattformen angelegt und Gelder auf ausländische Konten transferiert. Von den eingezahlten Gesamtsummen wurden den Geschädigten nur maximal drei Prozent ausgezahlt oder in Aussicht gestellte Gewinnbeteiligungen gänzlich verwehrt.

Der Vermögensschaden liegt allein in Deutschland bei den 120 Geschädigten bei zwölf Millionen Euro. Insgesamt liegt der Schaden im mittleren dreistelligen Millionenbereich bei einer Vielzahl von Geschädigten weltweit.

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