Pressemitteilungen 2025
Die Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwei Anklagen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs durch massenhaftes Vortäuschen von vermeintlichen Online-Geldanlagen (sogenanntes Cybertrading) gegen drei albanische Staatsangehörige im Alter von 26 bis 31 Jahren in 646 Fällen sowie gegen eine albanische Staatsangehörige im Alter von 29 Jahren in 685 Fällen erhoben.
Die Angeschuldigten sollen dabei in einer Organisation mit dem Namen „PumaTs“ eingebunden gewesen sein, welche aus Albanien, Litauen und Georgien heraus als sogenannter „Brandprovider“ agierte. Die Gruppierung soll für über 500 Online-Anlagebetrugs-Plattformen und einen weltweiten Gesamtschaden von über einer Milliarde Euro verantwortlich sein. Den teilweise in Sachsen wohnenden Geschädigten seien dabei in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt Schäden von über 40 Millionen Euro entstanden.
Einer der Angeschuldigten wurde am 8. November 2022 in Georgien und die Angeschuldigte am 6. Oktober 2024 in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die anderen beiden Angeschuldigten haben sich dem Verfahren im Februar 2024 gestellt. Die Haftbefehle gegen die Angeschuldigten wurden außer Vollzug gesetzt.
Das Landgericht Leipzig wird über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Zulassung der beiden Anklagen entscheiden.
Zum Hintergrund:
Zum erfolgreichen „Action Day“ in diesem Verfahren siehe auch die Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 22. November 2022.
Beim „Cybertrading“ sollen die Beschuldigten vermeintliche Geldanlageprodukte im Internet zum Handel angeboten und große Gewinne bei geringen Investitionen versprochen haben. Über Werbeanzeigen seien die Geschädigten in Portale geleitet worden, um an die persönlichen Daten zu gelangen. Mit diesen Daten wurden dann Kundenkonten bei fingierten Online-Handelsplattformen angelegt und Gelder auf ausländische Konten transferiert. Von den eingezahlten Gesamtsummen wurden den Geschädigten maximal nur wenige Prozente ausgezahlt oder in Aussicht gestellte Gewinnbeteiligungen gänzlich verwehrt.
Ein „Brandprovider“ im Bereich des „Cybertrading“ ist ein Anbieter, der die gesamte Technologie (zum Beispiel die Webseite, das Kundenverwaltungssystem oder die Anbindung von Zahlungsdienstleistern für die Einzahlung der Geschädigten) für die Begehung der massenhaften Betrugstaten zur Verfügung stellt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), hat gegen einen ehemaligen Bauleiter eines in Chemnitz ansässigen Bauträgers von Pflegeeinrichtungen sowie dessen Ehefrau Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Chemnitz erhoben.
Dem 48-jährigen Angeschuldigten werden 47 Fälle der gewerbs- und bandenmäßigen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und der Untreue zur Last gelegt. Der 48-jährigen Ehefrau werden hierzu Beihilfe sowie Geldwäsche in 45 Fällen vorgeworfen.
Der Angeschuldigte soll zwischen 2018 und 2022 die verlangten Bestechungsgelder von sächsischen Bauunternehmen für Bauaufträge bei der Errichtung von Pflegeheimen in den Landkreisen Zwickau und Mittelsachsen sowie im Erzgebirgs- und Vogtlandkreis erhalten haben. Die Bestechungsgelder seien zulasten des Bauträgers durch überhöhte Rechnungen sowie Scheinrechnungen der beauftragten Unternehmen verrechnet worden. Seine Ehefrau habe ihn dabei unterstützt. Die Angeschuldigten sollen die Einnahmen in einstelliger Millionenhöhe für den Betrieb eines Pferdehofs und einer Pferdezucht von Sportpferden in Chemnitz verwendet haben.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 23. Juli 2024 in Untersuchungshaft. Der Anklageerhebung gingen umfangreiche Durchsuchungen und Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung voraus.
Das Landgericht Chemnitz – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Zum Hintergrund:Zu dem Ermittlungsverfahren wurde eine Medieninformation am 7. Juni 2024 veröffentlicht.
Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität. Zur INES gehören neben Staatsanwälten auch eine Wirtschaftsfachkraft und eine Person der Steuerfahndung sowie das Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Sachsen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 51-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Dresden wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz erhoben.
Dem deutsch-polnischen Angeschuldigten wird die Herstellung von Schuss- und Kriegswaffen, der Handel mit Schusswaffen und der Besitz von Explosivstoffen im Tatzeitraum bis zum 28. September 2023 vorgeworfen. Er soll in einer eigens für die Waffenherstellung eingerichteten Werkstatt im Keller seiner Wohnung in Radebeul insgesamt fünf funktionsfähige Schusswaffen, davon zwei Maschinenpistolen (Kriegswaffen), selbst hergestellt haben sowie damit begonnen haben, mindestens eine weitere Schusswaffe herzustellen. Zudem soll er ca. 1,4 kg Schwarzpulver in seinem Keller gelagert haben. Ihm wird außerdem vorgeworfen, am 28. September 2023 drei der Schusswaffen (zwei Langwaffen und eine Kurzwaffe) und 79 Patronen passender Munition an einen verdeckten Ermittler verkauft zu haben.
Der Angeschuldigte wurde unmittelbar nach dem Waffenverkauf am 28. September 2023 durch Spezialeinsatzkräfte und Kräfte der Soko Rex des LKA Sachsen vorläufig festgenommen und befand sich bis zum 20. März 2024 in Untersuchungshaft.
Das Amtsgericht Dresden, Schöffengericht, wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Zum Hintergrund:
Zum Verfahren wurde bereits mit Medieninformation vom 29. September 2023 berichtet. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte wurde abgetrennt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Landgericht Dresden, Große Strafkammer, wegen des Verdachts der Wahlfälschung in drei Fällen und versuchter Brandstiftung in zwei Fällen sowie weiteren 32 Tatvorwürfen erhoben.
Dem deutschen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Briefwahl zu zwei Kommunalwahlen in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 155 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel manipuliert zu haben. Der Angeschuldigte soll die Briefwahlunterlagen aus öffentlichen Briefkästen entwendet und anschließend zu Gunsten der Partei „Freie Sachsen“ verfälscht haben. Für diese Partei hatte der Angeschuldigte bei den Kommunalwahlen selbst kandidiert.
Zudem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 29. September 2023 und am 19. Oktober 2023 jeweils versucht zu haben, ein ehemaliges Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber habe der Angeschuldigte aufgrund seiner rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gesinnung verhindern wollen.
Weiterhin besteht gegen den Angeschuldigten der Tatverdacht des Anbaus und der Herstellung von Cannabis sowie des Besitzes von Crystal in nicht geringer Menge und des Erwerbs von Crystal in geringer Menge in 14 Fällen sowie der Abgabe eines Fentanylpflasters im Tatzeitraum Dezember 2022 bis September 2024. Hinzu kommt der Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes eines Schlagringes und von insgesamt 42 pyrotechnischen Gegenständen. Schließlich werden dem Angeschuldigten insgesamt sechs vollendete und fünf versuchte Diebstähle sowie eine Unterschlagung unterschiedlicher Gegenstände wie zum Beispiel von E-Scootern, eines Schildes „Schule gegen Rassismus“ und von Abgas-Katalysatoren zwischen August 2021 und September 2024 vorgeworfen.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und konnte aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht werden.
Der Angeschuldigte wurde am 28. Oktober 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Zum Hintergrund:
Zu diesem Verfahren wurde bereits mit Medieninformationen vom 4. September 2024, vom 13. September 2024 und vom 28. Oktober 2024 berichtet. Das Verfahren gegen die weitere Beschuldigte wegen des Verdachts der Beihilfe zur versuchten Brandstiftung wurde abgetrennt.
Die ZESA ist die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Die Soko Rex ist ein Spezialbereich des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamts Sachsen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten.
§ 107a des Strafgesetzbuches (StGB) – Wahlfälschung – lautet auszugsweise:
„(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. […]“
§ 306 des Strafgesetzbuches (StGB) – Brandstiftung – lautet auszugsweise:
(1) Wer fremde
- Gebäude […]
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Am 12. Februar 2025 erhielt das Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, einen konkreten anonymen Hinweis, wonach sich ein 21-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Meißen mit Sprengstoff ausgestattet haben soll, um zeitnah einen Anschlag auf ein Übergangswohnheim für Asylsuchende in Senftenberg, Brandenburg, zu begehen.
Nach der umgehenden Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ZESA, wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens wurden noch am Abend des 12. Februar 2025 zwei Objekte im Landkreis Meißen durchsucht. Die Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen wurde von sächsischen Spezialkräften des Mobilen Einsatzkommandos (MEK), des Spezialeinsatzkommandos (SEK) und der Gruppe zur Entschärfung/Sicherung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) sowie der Bereitschaftspolizei und der Polizei des Landes Brandenburg unterstützt.
Bei den Durchsuchungen wurden zwei industriell hergestellte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, sogenannte Kugelbomben, und Schlagringe, Einhandmesser, Munition, Schreckschuss- und Softairwaffen sowie diverse Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände sichergestellt.
Der 21-jährige Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und soll heute dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung über den Erlass und die Eröffnung eines beantragten Haftbefehls vorgeführt werden.
Die Ermittlungen ergeben derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat im Zusammenhang mit dem 80. Jahrestag des Bombenangriffs auf Dresden am 13. Februar 2025 steht.
Zum Hintergrund:
Die ZESA ist die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
Die Soko Rex ist ein Spezialbereich des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamts Sachsen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten.
Einem 50-jährigen deutsch-israelischen Angeschuldigten wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Vortäuschen von vermeintlichen Geldanlagen in 39 Fällen vorgeworfen. Er soll elf deutsche – teilweise in Sachsen wohnende – Geschädigte in den Jahren 2019 bis 2021 um knapp eine Million Euro betrogen haben. Dabei sei der Angeschuldigte eingebunden gewesen in eine große kriminelle Organisationstruktur mit mehreren Callcentern in Serbien und Zypern, welche systematisch und weltweit Betrugstaten begangen haben sollen.
Der Angeschuldigte wurde am 25. Oktober 2024 aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Prag festgenommen. Seit seiner Auslieferung im November 2024 befindet er sich in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Dresden, Große Strafkammer, wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz führen seit Juni 2020 die Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges gemeinsam mit Eurojust sowie Justiz und Polizei aus Serbien und Zypern. Die Ermittlungen richten sich gegen die Betreiber der Onlineanlagebetrugsplattformen: profitix.com, commercewealth.com, uptos.com, fsmsmarts.com und kiplar.com.
Zum Hintergrund:
Zum erfolgreichen „Action Day“ in diesem Verfahren siehe die Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 24. Oktober 2024.
Beim „Cybertrading“ sollen die Beschuldigten vermeintliche Geldanlageprodukte im Internet zum Handel angeboten und große Gewinne bei geringen Investitionen versprochen haben. Über Werbeanzeigen seien die Geschädigten in Portale geleitet worden, um an die persönlichen Daten zu gelangen. Mit diesen Daten wurden dann Kundenkonten bei fingierten Online-Handelsplattformen angelegt und Gelder auf ausländische Konten transferiert. Von den eingezahlten Gesamtsummen wurden den Geschädigten nur maximal drei Prozent ausgezahlt oder in Aussicht gestellte Gewinnbeteiligungen gänzlich verwehrt.
Der Vermögensschaden liegt allein in Deutschland bei den 120 Geschädigten bei zwölf Millionen Euro. Insgesamt liegt der Schaden im mittleren dreistelligen Millionenbereich bei einer Vielzahl von Geschädigten weltweit.