Hauptinhalt

Pressemitteilungen 2021

In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), durchsuchten Beamte der Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen auf Grund von richterlichen Anordnungen des Amtsgerichts Dresden am 15. Dezember 2021 fünf Wohnungen und weitere Objekte im Großraum Dresden.

Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte deutscher Nationalität, fünf Männer im Alter von 32, 34, 42, 45 und 64 Jahren und gegen eine 34 Jahre alte Frau. Diese sind verdächtig, als Mitglieder der Telegram-Chat-Gruppe mit dem Namen „Dresden Offlinevernetzung“ eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden Beweismittel sichergestellt. Dabei handelt es sich insbesondere um Waffen und Waffenteile, welche zum überwiegenden Teil erlaubnisfrei erworben und besessen werden dürfen.

Die Begutachtung und Auswertung der sichergestellten Beweismittel ist noch nicht vollständig abgeschlossen.

Gegen einzelne Beschuldigte wurden auf Grund der aufgefundenen Beweismittel weitere Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz bzw. das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an.

In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), durchsuchen Beamte der Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen auf Grund von richterlichen Anordnungen des Amtsgerichts Dresden derzeit Wohnungen und weitere Objekte im Großraum Dresden.

Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte deutscher Nationalität, fünf Männer im Alter von 32, 34, 42, 45 und 64 Jahren und gegen eine 34 Jahre alte Frau. Diese sind verdächtig, als Mitglieder der Telegram-Chat-Gruppe mit dem Namen „Dresden Offlinevernetzung" eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

Die Mitglieder der Chat-Gruppe, welche die Ablehnung gegen Impfungen, den Staat und die gegenwärtige Coronapolitik verbindet, äußerten in der genannten Chat-Gruppe und bei nichtvirtuellen Treffen unter anderem Mordpläne an dem sächsischen Ministerpräsidenten und weiteren Vertretern der sächsischen Staatsregierung.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden Beweismittel sichergestellt. Dabei handelt es sich insbesondere um mehrere Armbrüste und Waffen. Die sichergestellten Beweismittel werden einer dezidierten Auswertung unterzogen.

Die Maßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an.

In der am 7. Dezember 2021 im ZDF ausgestrahlten Sendung Frontal21 berichteten Journalisten über eine Telegram-Chat-Gruppe mit dem Namen »Dresden Offlinevernetzung«, welche in ihrer Kommunikation und in Gesprächen bei heimlich und auch teils offen gefilmten Treffen im Großraum Dresden Äußerungen zu Mordplänen an dem sächsischen Ministerpräsidenten und weiteren Vertretern der sächsischen Landesregierung tätigten.

Im Beitrag wird bekannt, dass Journalisten der oben benannten Telegram-Gruppe unter falschem Namen beitraten. Deren Mitglieder (laut Beitrag insgesamt 103) verbinde die Ablehnung gegen Impfungen, den Staat und die gegenwärtige Corona Politik. Im Beitrag werden Audionachrichten aus der Gruppe eingespielt, in denen dazu aufgefordert wird, »zur Not mit Waffengewalt« gegen diese Maßnahmen vorzugehen - gegen entsprechende Entscheidungsträger und insbesondere gegen den sächsischen Ministerpräsidenten.

Daraus ergibt sich gegen die Gruppierung »Dresden Offlinevernetzung« und deren einzelne Mitglieder ein Straftatverdacht. Die in Frage kommenden Tatvorwürfe werden gegenwärtig zusammen mit der Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geprüft und erste Ermittlungshandlungen initiiert.

Äußerungen einzelner Mitglieder zum angeblichen Besitz von scharfen Waffen und Armbrüsten fließen in die Bewertung ein.

Die Ermittlungen zum Sachverhalt übernimmt das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) mit seiner Sonderkommission Rechtsextremismus im Landeskriminalamt Sachsen. Entsprechender Kontakt zum ZDF wurde hergestellt.

Durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die Polizeidirektion Leipzig und das Fraunhofer Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) in Kaiserslautern wurde das Forschungsprojekt "PflegeForensik" initiiert, dessen Ziel die Entwicklung einer Software zur Erkennung und effektiven Strafverfolgung des Abrechnungsbetrugs in der Pflegebranche ist.

Betrug bei der Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen hat sich in den letzten Jahren zu einem Kriminalitätsphänomen mit steigenden Fallzahlen und damit einhergehend ansteigenden Schadenssummen entwickelt. So hat zuletzt die KKH Kaufmännische Krankenkasse in ihrer Pressemitteilung vom 14.06.2021 mitgeteilt, dass bundesweit bei ihr noch nie so viele Verdachtsfälle von Abrechnungsmanipulationen gemeldet wurden wie 2020 und dass hierbei drei Viertel aller Hinweise auf den Bereich von Pflegeleistungen entfallen seien. Hintergrund dieser Entwicklung ist der demographische Wandel in Verbindung mit einer höheren Lebenserwartung und eine weitere Verschiebung der Pflege hin zu Pflegedienstleistern. Hinzu kommt, dass es dem Personenkreis, der auf Pflegedienstleister angewiesen ist, mit zunehmender Pflegebedürftigkeit schwer fällt, eine Eigenkontrolle der Abrechnungen vorzunehmen und nicht oder fehlerhaft erbrachte Pflegedienstleistungen anzuzeigen. Gleichzeitig macht die Intransparenz des Abrechnungswesens das System insgesamt manipulationsanfällig.

Eine effektive Strafverfolgung liegt daher zum einen im Interesse der Pflegebedürftigen zur Sicherstellung einer hohen Pflegequalität und dient zum anderen der Verhinderung wirtschaftlichen Schadens durch ungerechtfertigte Geldabflüsse aus der Pflegeversicherung.

Die Strafverfolgungsbehörden sind bei ihren Ermittlungen in Verfahren des Abrechnungs-betrugs im Bereich der ambulanten Pflege derzeit auf die händische Sichtung, Sortierung, Prüfung und Auswertung zahlloser Unterlagen angewiesen, die bei den Pflegediensten im Rahmen der Leistungserbringung erstellt werden.

Das Forschungsvorhaben soll die zeit- und arbeitsaufwändige Auswertung der Beweismittel abkürzen, indem die händische auf eine automatisierte Erfassung und Auswertung von Pflegedienstdokumenten verlagert wird. Hierzu wird in dem Projekt eine moderne Bildund Textverarbeitungssoftware zum automatisierten Erkennen, Erfassen und Auswerten erarbeitet. Durch innovative Verfahren der Künstlichen Intelligenz soll es ermöglicht werden, auch handschriftliche und tabellarische Einträge in Leistungsnachweisen, Tourenund Dienstplänen automatisiert einzulesen und zu digitalisieren. Spezielle Algorithmen sollen anschließend einen automatisierten Abgleich der Dokumente und den Nachweis von Auffälligkeiten ermöglichen.

In dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit" geförderten Projekt arbeiten die Ermittlungsbehörden eng mit den Forschern des Fraunhofer ITWM zusammen und untersuchen die Grundlagen, Informationen und Anforderungen aus juristischer und ermittlungspraktischer Sicht. Zudem stellen sie die Berücksichtigung der anwendungsspezifischen Anforderungen sicher und übernehmen die Validierung des Systems.

Das Forschungsprojekt begann am 01.01.2021 und läuft zwei Jahre. Erste Arbeitsergebnisse lassen deutliche Projektfortschritte auf dem Weg zu einer Software erkennen, die in Zukunft die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erheblich vereinfachen wird, aber auch von Kranken- und Pflegeversicherungen zur Prüfung der Abrechnungsunterlagen eingesetzt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.sifo.de/

Die bisherige Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Staatsanwältin Dr. Nicole Geisler, hat ihre Funktion zum 30. September 2021 abgegeben.

Als neue Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden steht ab dem 1. Oktober 2021

 

Frau Staatsanwältin Sabine Wylegalla,

Telefon 0351/446-2907,

presse@gensta.justiz.sachsen.de

zur Verfügung.

 

Als stellvertretender Pressesprecher ist weiterhin

Herr Staatsanwalt Dr. Torsten Keltsch,

Telefon 0351/446-2943,

presse@gensta.justiz.sachsen.de

tätig.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat heute im Zusammenhang mit den im Stadtgebiet Zwickau aufgehängten Wahlplakaten der Partei „Der III. Weg“ die Staatsanwaltschaft Zwickau angewiesen, die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Volksverhetzung aufzunehmen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sieht angesichts des auf den Wahlplakaten enthaltenen Aufrufs „Hängt die Grünen!“ einen Anfangsverdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 Abs. 1 StGB) und ggf. der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB) für gegeben.

Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte am 7. September 2021 die Einleitungen von Ermittlungen mangels Anfangsverdachts abgelehnt. Diese Entscheidung wurde nunmehr aufgehoben.

In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Cybercrime Sachsen, wegen mehrerer antisemitischer Beleidigungen durchsuchten Beamte der Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen am 15. Juli 2021 zwei Wohnungen im Landkreis Nordsachsen. Die Ermittlungen richten sich gegen zwei 40 und 34 Jahre alte, deutsche Frauen, welche verdächtig sind, seit Oktober 2020 antisemitische Hasskommentare über die sozialen Netzwerke Instagram und Facebook an eine Überlebende des Anschlags auf eine Synagoge am 9. Oktober 2019 in Halle (Saale) versendet zu haben. Zum Zeitpunkt der Nachrichten trat die Betroffene als Nebenklägerin in der Hauptverhandlung gegen den Attentäter vor dem Oberlandesgericht Naumburg auf.

Nachdem die ursprünglich in Berlin aufgenommenen Ermittlungen zu einer Tatverdächtigen in Sachsen führten, wurde das Verfahren aufgrund der herausgehobenen Bedeutung von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Cybercrime Sachsen, übernommen. In dieser Zentralstelle werden neben Cybercrimeverfahren im engeren Sinne auch Ermittlungsverfahren im Bereich der Hasskriminalität im Internet bearbeitet. Die erforderlichen Erstmaßnahmen zur weiteren Aufklärung der Identität der Tatverdächtigen erfolgten zunächst durch die beim Landeskriminalamt Sachsen eingerichtete Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet (ZMI Sachsen).

Im Rahmen der Durchsuchung wurden mehrere Datenträger sichergestellt, insbesondere fünf Mobiltelefone und drei Laptops. Die Ermittlungen dauern an. Die sichergestellten Gegenstände müssen ausgelesen und die aufzubereitenden Daten müssen ausgewertet werden.

© Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Für die sächsischen Staatsanwaltschaften sind eine weitere Amtsanwältin und ein weiterer Amtsanwalt ernannt worden. Hierzu überreichte Generalstaatsanwalt Hans Strobl einer Rechtspflegerin und einem Rechtspfleger am heutigen Tag, den 21. Juli 2021, die Ernennungsurkunden.

Die Amtsanwältin wird ab dem 1. August 2021 erstmals bei der Staatsanwaltschaft Görlitz eingesetzt. Der Amtsanwalt wird ab diesem Zeitpunkt seine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufnehmen.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte können mit den Aufgaben eines Staatsanwalts betraut werden und bearbeiten Ermittlungsverfahren der leichten bis mittleren Kriminalität. Seit einer Gesetzesänderung, die den Einsatz auch in Sachsen ermöglicht, sind insgesamt sieben Amtsanwälte und Amtsanwältinnen durch Herrn Generalstaatsanwalt ernannt worden. Erstmalig geschah dies mit Wirkung zum 1. April 2019.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, INES - Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen, ermittelt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen, INES, gegen insgesamt 17 Polizeibeamte des Landeskriminalamts Sachsen, Mobiles Einsatzkommando (MEK), we-gen Diebstahls bzw. Beihilfe zum Diebstahl, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bestechlichkeit. Am heutigen Tag wurden im Großraum Dresden die Personen, die Privatwohnungen von vier Hauptbeschuldigten und die dienstlichen Arbeitsplätze aller Beschuldigten durchsucht. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 40 Beamte des Landeskriminalamts Sachsen beteiligt.

Den vier 32 bis 49 Jahre alten Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatentschlusses im November 2018 aus ihnen dienstlich zugänglichen Beständen der sächsischen Polizei mindestens 7.000 Schuss Munition entwendet und die-se am Rande einer polizeilichen Ausbildungswoche als Bezahlung für ein von der Firma „Baltic Shooters“ organisiertes, privates Schießtraining auf einer Schießanlage in Güstrow verbracht zu haben. Es wird wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bestechlichkeit ermittelt. An dem nicht genehmigten Schießtraining nahmen weitere 13 Polizeibeamte im Alter von 30 bis 54 Jahren teil, bei denen der Verdacht der Beihilfe zum Diebstahl und des Verstoßes gegen das Waffengesetz besteht.

Das Ermittlungsverfahren beruht auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen den gesondert Verfolgten Frank T., den damaligen Inhaber der Firma „Baltic Shooters“. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in der Folge das Ermittlungsverfahren gegen vier sächsische Polizeibeamte von der Staatsanwaltschaft Schwerin am 22. März 2021 wegen der herausgehobenen Bedeutung des Verfahrens übernommen.

Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere müssen die im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände ausgewertet werden. Auch wird es Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein, etwaige Verbindungen zu der Gruppe „Nordkreuz“ zu überprüfen. Bis-lang liegen hierzu keine Anhaltspunkte vor.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), hat im Dezember 2020 Anklage gegen einen 29-jährigen Deutschen aus dem Landkreis Stade zum Amtsgericht Chemnitz, Strafrichter, erhoben. Die angeklagte Tat ereignete sich Ende August 2018 im Rahmen des gewaltsamen Demonstrationsgeschehens in Chemnitz. An diesen Versammlungen nahmen Personen aus dem rechtsextremen Spektrum teil, die aus der gesamten Bundesrepublik angereist waren.

Dem Angeschuldigten wird konkret vorgeworfen, am späten Abend des 27. August 2018 in Chemnitz vor einem jüdischen Restaurant zusammen mit mindestens neun weiteren Personen Schottersteine und eine Bierflasche in Richtung des davor stehenden Wirtes geworfen zu haben. Dieser soll dabei aus der Gruppe heraus antisemitisch beschimpft worden sein. Einer der Schottersteine traf den Wirt an der Schulter, wodurch er mehrere Tage Schmerzen erlitt. Weitere Steinwürfe führten zu Sachbeschädigungen an dem Restaurant. Der verursachte Sachschaden beträgt ca. 500 EUR. Dies ist strafbar als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall und mit Sachbeschädigung. Das Gesetz sieht hierfür im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Da die antisemitische Beleidigung dem Angeschuldigten nicht zweifelsfrei zugeordnet werden kann, wurde insofern keine Anklage erhoben.

Der Angeschuldigte ist – zum Teil einschlägig – vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden geht von einer rechtsextremen Tatmotivation aus.

zurück zum Seitenanfang