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Pressemitteilungen 2026

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bearbeitet Auslieferungsverfahren gegen im Ausland tatverdächtige oder strafrechtlich verurteilte und in Deutschland festgenommene Personen. Das Auslieferungsverfahren gewährleistet eine funktionierende rechtsstaatliche Zusammenarbeit zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit anderen Staaten und stellt sicher, dass sowohl die Strafverfolgung und Strafvollstreckung im Ausland als auch die Rechte der verfolgten Personen gewahrt werden. Damit wird verhindert, dass international gesuchte oder verurteilte Straftäter im Freistaat Sachsen untertauchen können.

Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit das Verfahren, beantragt die notwendigen Auslieferungshaftbefehle beim Oberlandesgericht Dresden und entscheidet gegenüber den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abschließend über die Bewilligung der Auslieferung.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurden in Auslieferungsverfahren vom 1. Januar 2025 bis zum 18. Juli 2026 insgesamt 102 im Ausland tatverdächtige oder strafrechtlich verurteilte und in Deutschland festgenommene Personen ins Ausland überstellt. Weitere 63 Verfahren sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden anhängig.

Bei den von den ausgelieferten Personen im Ausland begangenen Straftaten handelte es sich um Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen, Raub, Drogendelikte, tödliche Verkehrsunfälle, Wirtschaftskriminalität, sonstige Verkehrsstraftaten, Diebstahl und Betrug.

Die Auslieferungen erfolgten in annähernd alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit einem Schwerpunkt zu den sächsischen Nachbarländern der Tschechischen Republik und der Republik Polen. Ausgeliefert wurde aber auch ins europäische Ausland nach Italien, Belgien, Ungarn, Rumänien, Lettland oder Frankreich sowie in Drittstaaten wie Norwegen, Schweiz, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Türkei, Tunesien, Ukraine oder Großbritannien. 

 

Zum Hintergrund:

Ein Auslieferungsverfahren ist ein formeller Rechtshilfeweg und läuft in Deutschland in zwei Hauptstufen ab: das Zulässigkeitsverfahren vor dem Gericht und das Bewilligungsverfahren durch die Justizverwaltung.

Nach einer internationalen Fahndung (zum Beispiel über Interpol oder einen Europäischen Haftbefehl) wird die Person vorläufig festgenommen und dem örtlich zuständigen Amtsgericht zur Feststellung der Person und der Anordnung des Festhaltens vorgeführt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft die eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und die rechtlichen Voraussetzungen. Nach vollständiger Zusammenstellung der für die Auslieferung erforderlichen Dokumente und Informationen beantragt die Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Dresden die Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung. Über den Antrag entscheidet das Oberlandesgericht unter Prüfung aller gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Insbesondere wird geprüft, ob Auslieferungshindernisse – beispielsweise fehlende beidseitige Strafbarkeit, unzulässige Entscheidungen in Abwesenheit oder Verstöße gegen Grund- oder Menschenrechte – vorliegen. Die verfolgte Person wird zuvor angehört und während des gesamten Verfahrens anwaltlich vertreten.

Erklärt das Oberlandesgericht die Auslieferung für zulässig, entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Rahmen ihrer Zuständigkeit (insbesondere bei Europäischen Haftbefehlen), ob die Auslieferung auch zu bewilligen ist oder veranlasst die Bewilligungsentscheidung unter Vorlage der Akten an das Sächsische Staatsministerium der Justiz (in Drittstaatfällen). Ist die Auslieferung bewilligt, wird die gesuchte Person an die Behörden des ersuchenden Staates übergeben, wobei die Generalstaatsanwaltschaft das Landeskriminalamt Sachsen mit der Organisation der Überstellung beauftragt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitet im Verfahrenskomplex um movie2k die Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe gegen einen 44‑jährigen Immobilienmakler aus Berlin ein. In diesem Zusammenhang wird erstmalig eine gerichtlich angeordnete Einziehung eines Millionenbetrages aus Taterlösen von movie2k betrieben.

Das Amtsgericht Leipzig – Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen – verurteilte am 28. April 2026 den Schulfreund eines Mitbetreibers von movie2k wegen Geldwäsche in 33 Fällen zwischen 2013 und 2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 2.511.922,91 Euro angeordnet. Das 116 Seiten umfassende Urteil ist rechtskräftig.   

Nach den gerichtlichen Feststellungen auf Grundlage der Ermittlungen der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsens bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen (INES) war der Verurteilte im Auftrag des bereits rechtskräftig verurteilten Mitbetreibers von movie2k für das verschleierte Inverkehrbringen von dessen persönlichen Taterlösen ab dem Jahr 2010 zuständig. Am Betrieb von movie2k war er nicht beteiligt.

Der Immobilienmakler setzte die Taterlöse seines Schulfreundes aus den strafbaren Urheberrechtsverletzungen verdeckt für Finanzinvestitionen im Rahmen einer Prozessfinanzierung zur anwaltlichen Abmahnung von sogenannten „Raubkopierern“ ein. Zudem erwarb er mit den Taterlösen über von ihm kontrollierte Gesellschaften Immobilien in Görlitz und Taucha (Sachsen), in Dahlewitz und Birkenwerder (Brandenburg), in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) und in Hameln (Niedersachsen). Er wollte damit gewerbsmäßig Folgegewinne erzielen sowie Zwischenfinanzierungen für seine eigene Unternehmensgruppe sicherstellen.

Während des Ermittlungsverfahrens wurde der Verurteilte am 14. November 2019 festgenommen und befand sich bis zum 5. August 2020 in Untersuchungshaft. Die 302 Seiten umfassende Anklage hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 18. Januar 2023 erhoben.

Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens muss die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden den gerichtlich angeordneten Wertersatzbetrag zunächst einziehen und dann über die Verteilung an potentielle Geschädigte entscheiden.

 

Zum Hintergrund:

Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität. Zur INES – Unterabteilung Besondere Verfahren – gehören mehrere Staatsanwälte, Rechtspfleger, eine Wirtschaftsreferentin, eine Steuerfahnderin und das Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Sachsen.

In einem weiteren bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren hat das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 14. März 2023 einen der beiden Hauptbetreiber von movie2k (den Programmierer) wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz, Geldwäsche, Betruges und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem wurde der Hauptfinanzagent von movie2k wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Das Verfahren gegen den anderen Hauptbetreiber von movie2k ist derzeit noch vor dem Landgericht Leipzig – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – anhängig.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zum movie2k-Komplex bereits Medieninformationen am 4. August 2020, am 30. Januar 2024, am 17. April 2024 und am 16. Juli 2024 veröffentlicht.

Das Landgericht Leipzig – Wirtschaftsstrafkammer – hat einen 41-jährigen Angeklagten wegen sechs Fällen des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Bereich des „Cybertrading“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil vom 4. Juni 2026 ist rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitet nunmehr die Vollstreckung einer erstmalig in Sachsen gegen ein Mitglied des Managements im Bereich des Cybertradings verhängten Strafe ein.

Nach den gerichtlichen Feststellungen und aufgrund der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen war der israelische Verurteilte Teil eines sogenannten „Brandbetreibers“ (Betreiber von Onlineanlagebetrugsplattformen) und dort im mittleren Management in den Jahren 2020 bis 2022 tätig. Der international agierende Brandbetreiber ist allein in Deutschland für über vier Millionen Euro an Schaden verantwortlich gewesen. Weltweit liegt der Schaden mutmaßlich bei über 65 Millionen Euro. Der Brandbetreiber betrieb mehrere Callcenter unter anderem in Georgien und Israel und ließ von dort aus Geschädigte weltweit und auch in Deutschland durch Callcenteragenten kontaktieren. Der im Urteil festgestellte Sachverhalt umfasst 599 deutschsprachige Geschädigten, wovon ein Teil aus Sachsen stammt.

Der Verurteilte wurde im Juni 2024 in Montenegro aufgrund eines von der Generalsstaatsanwaltschaft Dresden beantragten internationalen Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die Anklageerhebung erfolgte im Dezember 2025. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung saß der Verurteilte ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Der geständige Verurteilte soll seine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt in Sachsen verbüßen. Er leistete im Prozess eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von über 200.000 Euro. Über die Verteilung an die Geschädigten wird im Rahmen der Strafvollstreckung entschieden.

 

Zum Hintergrund:

Zum erfolgreichen „Action Day“ in diesem Verfahren siehe die Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 22. November 2022.

Beim „Cybertrading“ wurden vermeintliche Geldanlageprodukte im Internet zum Handel angeboten und große Gewinne bei geringen Investitionen versprochen. Über Werbeanzeigen wurden die Geschädigten in Portale geleitet, um an die persönlichen Daten zu gelangen. Mit diesen Daten wurden dann Kundenkonten bei fingierten Online-Handelsplattformen angelegt und Gelder auf ausländische Konten transferiert. Von den eingezahlten Gesamtsummen wurden den Geschädigten nur maximal drei Prozent ausgezahlt oder in Aussicht gestellte Gewinnbeteiligungen gänzlich verwehrt.

Tatsächlich wurden die Einzahlungen von Anlegern jedoch nie gewinnbringend investiert. Über unterschiedlichste Plattformen und Websites wurde gegenüber den Opfern die Illusion eines existierenden Accounts aufrechterhalten. Dort wurden den Geschädigten durch vermeintlich erfolgreiche Trades Gewinne vorgetäuscht, um weitere Investitionen zu generieren. Sobald ein Anleger skeptisch wurde oder eine Auszahlung wünschte, brach der Kontakt oftmals ab oder das Investment erlitt einen überraschenden Einbruch, welcher einen plötzlichen Totalverlust des Investments suggerierte. Die Täter agierten aus professionell betriebenen Callcentern im Ausland.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage beim Oberlandesgericht Dresden gegen einen 54-jährigen und einen 46-jährigen Angeschuldigten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie gegen einen 53-jährigen Angeschuldigten wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland erhoben. Zudem wird den 54- und 53-Jährigen eine Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeschuldigten sind türkischer Staatsangehörigkeit.

Der 54-jährige Angeschuldigte wurde am 3. November 2025 durch Kräfte des Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die beiden weiteren Angeschuldigten sind nicht in Untersuchungshaft.

Dem 54-jährigen Angeschuldigten wird die mitgliedschaftliche Betätigung als hauptamtlicher Kader der „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ in den Jahren 2015 bis zu seiner Festnahme im November 2025 vorgeworfen. Er soll über die Jahre als sogenannter Gebietsleiter in verschiedenen PKK-Gebieten, zuletzt in Hamburg, tätig gewesen sein. Neben dieser Tätigkeit soll er zumindest seit Juni/Juli 2025 auch die Stellung des Sektorleiters des PKK-Sektors „Nord“ innegehabt haben. Dieser PKK-Sektor umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Teile von Hessen. Zu den Aufgaben des Angeschuldigten gehörten die Aufsicht und Führung der ihm nachgeordneten PKK-Raumverantwortlichen sowie die Organisation von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen. In seinen Funktionen soll er vor allem die Eintreibung von jährlichen Geldbeträgen („Spenden“) von überwiegend kurdischen Bürgern in Deutschland für die PKK organisiert und überwacht haben. Ferner soll er im Jahr 2017 eine Bestrafungsaktion gegenüber einem Geschädigten in Berlin angeordnet haben, wobei dieser durch einen unbekannt gebliebenen Täter mittels eines Messerstichs in den Rücken verletzt worden sein soll.

Dem 46-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2015 bis 2018 als Stellvertreter des 54-jährigen Angeschuldigten im PKK-Gebiet „Sachsen“ fungiert zu haben. Ferner soll er selbst für den PKK-Raum „Dresden“ verantwortlich gewesen sein. Als Stellvertreter soll er den 54-Jährigen bei seiner Tätigkeit unterstützt und ihm zugearbeitet haben. Als Raumverantwortlicher soll er die Anordnungen des Gebietsleiters umgesetzt haben.

Dem 53-jährigen Angeschuldigten wird die Unterstützung der PKK im Zeitraum von 2015 bis 2018 vorgeworfen. Er soll vor allem Teile der eingetriebenen „Spendengelder“ sicher verwahrt und sodann an andere Mitglieder weitergegeben haben. Ferner soll er gemeinsam mit dem 54-jährigen Angeschuldigten die Bestrafungsaktion organisiert haben.

 

Zum Hintergrund:

Zum Verfahren wurde eine Medieninformationen am 4. November 2025 veröffentlicht.

Drei Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ in Plauen, Chemnitz und Leipzig festgenommen

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ZESA) hat gestern in Chemnitz und Leipzig durch das Polizeiliche Terrorismus Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen zwei irakische Staatsbürger (männlich, 40 und 43 Jahre) jeweils aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen und deren Wohnungen in Chemnitz und Leipzig durchsucht.

Beiden Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zur Last gelegt. Sie sollen von Januar 2016 bis Dezember 2016 bzw. vom Juni 2014 bis September 2016 als Kämpfer in verschiedenen Kampfverbänden der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ mitgliedschaftlich tätig gewesen sein. Hierfür seien beide auch monatlich entlohnt worden.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden insgesamt zehn Mobiltelefone, zwei Laptops, zwei Tablets und diverse Speichermedien sichergestellt.

Die Beschuldigten wurden dem Ermittlungsrichter beim Oberlandes-gericht Dresden vorgeführt. Dieser setzte die Haftbefehle in Vollzug.

Bereits am 24. März 2026 erfolgte eine Durchsuchung bei einem 26‑jährigen irakischen Staatsbürger im Stadtgebiet von Plauen. Es wurden technische Asservate (Mobiltelefon, Tablet und Speichermedien) sichergestellt. Der Beschuldigte wurde aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen. Der Ermittlungsrichter setzte den Haftbefehl am selben Tag in Vollzug.

Diesem Beschuldigten wird ebenfalls die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ vorgeworfen. Er soll im Zeitraum vom Januar 2016 bis Mai 2017 als Kämpfer tätig gewesen und dafür entlohnt worden sein.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der technischen Asservate, dauern weiter an.

Im laufenden und bereits bekannten Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), gegen den AfD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dr. Maximilian K. wegen der Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament (§ 108e Strafgesetzbuch StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen wurde durch den Deutschen Bundestag am Donnerstag, den 26. Februar 2026, die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse erteilt.

Der Deutsche Bundestag hat ohne Aussprache einstimmig die entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu Immunitätsangelegenheiten angenommen.

Die Beschlüsse wurden vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet und richten sich gegen Dritte. Es wird angenommen, dass bei diesen potenzielle Beweismittel zu finden sind. Die Umsetzung der Maßnahmen dauert an.

Der Vollzug einer gerichtlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellt eine Ermittlungshandlung dar, die nicht von der bereits seit dem 8. Mai 2025 bestehenden allgemeinen Genehmigung des Deutschen Bundestags zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens umfasst ist. Daher musste der Deutsche Bundestag die Genehmigung zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahmen erneut erteilen. Ein neues Ermittlungsverfahren mit neuen Tatvorwürfen gegen den Abgeordneten ist damit nicht verbunden.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Aufgrund der laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt.

 

Generalstaatsanwaltschaft Dresden und Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen führen Durchsuchungen durch und nehmen eine Person fest

Im Rahmen eines Ermittlungskomplexes der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), wurden heute in Zusammenarbeit mit der Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen mit Unterstützung von Spezialeinheiten des MEK und SEK sowie weiteren Spezialkräften insgesamt elf Objekte durchsucht. Dabei handelt es sich um sechs Objekte in Marienberg, zwei in Olbernhau und eins in Großrückerswalde (Erzgebirgskreis) sowie zwei in Dippoldiswalde (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge).

Ein männlicher deutscher Beschuldigter (41 Jahre) wurde aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden in Freiberg festgenommen.

Den in Sachsen wohnenden oder aufhältigen acht Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, sich im Tatzeitraum von August bis Dezember 2022 mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung um den vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main angeklagten Heinrich XIII. Prinz Reuß betätigt oder diese Vereinigung unterstützt zu haben. Sie sollen bei dem Aufbau eines Systems von sog. „Heimatschutzkompanien“ nach dem Sturz der deutschen Regierung eingeplant gewesen sein.

Bei den Beschuldigten handelt es sich jeweils um deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 38 und 63 Jahren.

Der festgenommene Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Dresden vorgeführt, der über die Invollzugsetzung des Haftbefehls entscheiden wird.

Neben digitalen Datenträgern wurden auch Messer und Funkgeräte sichergestellt.

Die Maßnahmen und Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten digitalen Asservate, dauern an.

Bei den Staatsanwaltschaften Chemnitz, Dresden und Leipzig sind seit diesem Jahr die ersten sächsischen Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte tätig. Der Generalstaatsanwalt Martin Uebele überreichte im Dezember 2025 den Amtsanwältinnen Silke Schirrmeister und Katrin Sontag (beide Dresden) sowie den Amtsanwälten Paul Gräfe (Leipzig) und Philipp Heydenreich (Chemnitz) ihre Ernennungsurkunden mit Wirkung zum 1. Januar 2026.

Oberamtsanwälte sind Amtsanwälte im Beförderungsamt. In Sachsen werden bereits seit dem Jahr 2019 Amtsanwälte erfolgreich bei den Staatsanwaltschaften eingesetzt. Derzeit gibt es acht Amtsanwältinnen und sieben Amtsanwälte, die sich auf alle fünf sächsischen Staatsanwaltschaften verteilen. Sie bearbeiten neben den Staatsanwälten vorrangig Delikte der leichten bis mittleren Kriminalität, wie zum Beispiel Diebstahls- oder Körperverletzungsdelikte. Zudem vertreten sie die Staatsanwaltschaften in Verhandlungen vor den Amtsgerichten.

Generalstaatsanwalt Martin Uebele: „Bei der Einführung der Amtsanwaltslaufbahn im Freistaat Sachsen handelt es sich um ein absolutes Erfolgsmodell. Unsere sächsischen Amtsanwältinnen und Amtsanwälte erbringen qualitativ und quantitativ Höchstleistungen und begegnen dem hohen Erledigungsdruck mit einer effizienten Arbeitsweise, ohne dass die Qualität der Verfahrensbearbeitung leidet.“

Die Amtsanwaltslaufbahn bietet Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung eine zusätzliche Entwicklungsmöglichkeit. Nach einer 18-monatigen Amtsanwaltsausbildung in Nordrhein-Westfalen und an einer sächsischen Staatsanwaltschaft werden die Laufbahnbeamten mit den Aufgaben einer Amtsanwältin bzw. eines Amtsanwalts beauftragt. Nach einer Erprobungszeit von mindestens einem Jahr erfolgt die Ernennung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt (Besoldungsgruppe A 12). Die Ernennung zum Oberamtsanwalt (Besoldungsgruppe A 13) stellt eine Beförderung besonders leistungsstarker Beamter dar.

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