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Pressemitteilungen 2026

Drei Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ in Plauen, Chemnitz und Leipzig festgenommen

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ZESA) hat gestern in Chemnitz und Leipzig durch das Polizeiliche Terrorismus Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen zwei irakische Staatsbürger (männlich, 40 und 43 Jahre) jeweils aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen und deren Wohnungen in Chemnitz und Leipzig durchsucht.

Beiden Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zur Last gelegt. Sie sollen von Januar 2016 bis Dezember 2016 bzw. vom Juni 2014 bis September 2016 als Kämpfer in verschiedenen Kampfverbänden der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ mitgliedschaftlich tätig gewesen sein. Hierfür seien beide auch monatlich entlohnt worden.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden insgesamt zehn Mobiltelefone, zwei Laptops, zwei Tablets und diverse Speichermedien sichergestellt.

Die Beschuldigten wurden dem Ermittlungsrichter beim Oberlandes-gericht Dresden vorgeführt. Dieser setzte die Haftbefehle in Vollzug.

Bereits am 24. März 2026 erfolgte eine Durchsuchung bei einem 26‑jährigen irakischen Staatsbürger im Stadtgebiet von Plauen. Es wurden technische Asservate (Mobiltelefon, Tablet und Speichermedien) sichergestellt. Der Beschuldigte wurde aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen. Der Ermittlungsrichter setzte den Haftbefehl am selben Tag in Vollzug.

Diesem Beschuldigten wird ebenfalls die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ vorgeworfen. Er soll im Zeitraum vom Januar 2016 bis Mai 2017 als Kämpfer tätig gewesen und dafür entlohnt worden sein.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der technischen Asservate, dauern weiter an.

Im laufenden und bereits bekannten Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), gegen den AfD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dr. Maximilian K. wegen der Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament (§ 108e Strafgesetzbuch StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen wurde durch den Deutschen Bundestag am Donnerstag, den 26. Februar 2026, die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse erteilt.

Der Deutsche Bundestag hat ohne Aussprache einstimmig die entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu Immunitätsangelegenheiten angenommen.

Die Beschlüsse wurden vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet und richten sich gegen Dritte. Es wird angenommen, dass bei diesen potenzielle Beweismittel zu finden sind. Die Umsetzung der Maßnahmen dauert an.

Der Vollzug einer gerichtlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellt eine Ermittlungshandlung dar, die nicht von der bereits seit dem 8. Mai 2025 bestehenden allgemeinen Genehmigung des Deutschen Bundestags zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens umfasst ist. Daher musste der Deutsche Bundestag die Genehmigung zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahmen erneut erteilen. Ein neues Ermittlungsverfahren mit neuen Tatvorwürfen gegen den Abgeordneten ist damit nicht verbunden.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Aufgrund der laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt.

 

Generalstaatsanwaltschaft Dresden und Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen führen Durchsuchungen durch und nehmen eine Person fest

Im Rahmen eines Ermittlungskomplexes der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), wurden heute in Zusammenarbeit mit der Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen mit Unterstützung von Spezialeinheiten des MEK und SEK sowie weiteren Spezialkräften insgesamt elf Objekte durchsucht. Dabei handelt es sich um sechs Objekte in Marienberg, zwei in Olbernhau und eins in Großrückerswalde (Erzgebirgskreis) sowie zwei in Dippoldiswalde (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge).

Ein männlicher deutscher Beschuldigter (41 Jahre) wurde aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden in Freiberg festgenommen.

Den in Sachsen wohnenden oder aufhältigen acht Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, sich im Tatzeitraum von August bis Dezember 2022 mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung um den vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main angeklagten Heinrich XIII. Prinz Reuß betätigt oder diese Vereinigung unterstützt zu haben. Sie sollen bei dem Aufbau eines Systems von sog. „Heimatschutzkompanien“ nach dem Sturz der deutschen Regierung eingeplant gewesen sein.

Bei den Beschuldigten handelt es sich jeweils um deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 38 und 63 Jahren.

Der festgenommene Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Dresden vorgeführt, der über die Invollzugsetzung des Haftbefehls entscheiden wird.

Neben digitalen Datenträgern wurden auch Messer und Funkgeräte sichergestellt.

Die Maßnahmen und Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten digitalen Asservate, dauern an.

Bei den Staatsanwaltschaften Chemnitz, Dresden und Leipzig sind seit diesem Jahr die ersten sächsischen Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte tätig. Der Generalstaatsanwalt Martin Uebele überreichte im Dezember 2025 den Amtsanwältinnen Silke Schirrmeister und Katrin Sontag (beide Dresden) sowie den Amtsanwälten Paul Gräfe (Leipzig) und Philipp Heydenreich (Chemnitz) ihre Ernennungsurkunden mit Wirkung zum 1. Januar 2026.

Oberamtsanwälte sind Amtsanwälte im Beförderungsamt. In Sachsen werden bereits seit dem Jahr 2019 Amtsanwälte erfolgreich bei den Staatsanwaltschaften eingesetzt. Derzeit gibt es acht Amtsanwältinnen und sieben Amtsanwälte, die sich auf alle fünf sächsischen Staatsanwaltschaften verteilen. Sie bearbeiten neben den Staatsanwälten vorrangig Delikte der leichten bis mittleren Kriminalität, wie zum Beispiel Diebstahls- oder Körperverletzungsdelikte. Zudem vertreten sie die Staatsanwaltschaften in Verhandlungen vor den Amtsgerichten.

Generalstaatsanwalt Martin Uebele: „Bei der Einführung der Amtsanwaltslaufbahn im Freistaat Sachsen handelt es sich um ein absolutes Erfolgsmodell. Unsere sächsischen Amtsanwältinnen und Amtsanwälte erbringen qualitativ und quantitativ Höchstleistungen und begegnen dem hohen Erledigungsdruck mit einer effizienten Arbeitsweise, ohne dass die Qualität der Verfahrensbearbeitung leidet.“

Die Amtsanwaltslaufbahn bietet Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung eine zusätzliche Entwicklungsmöglichkeit. Nach einer 18-monatigen Amtsanwaltsausbildung in Nordrhein-Westfalen und an einer sächsischen Staatsanwaltschaft werden die Laufbahnbeamten mit den Aufgaben einer Amtsanwältin bzw. eines Amtsanwalts beauftragt. Nach einer Erprobungszeit von mindestens einem Jahr erfolgt die Ernennung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt (Besoldungsgruppe A 12). Die Ernennung zum Oberamtsanwalt (Besoldungsgruppe A 13) stellt eine Beförderung besonders leistungsstarker Beamter dar.

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