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Gesundheitsversorgung

Die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen ist in §§ 63 - 69 des Sächsisches Strafvollzugsgesetz – SächsStVollzG geregelt.

Umfang der Gesundheitsfürsorge

Die Ansprüche von Gefangenen gegen die gesetzliche Krankenversicherung ruhen während der Inhaftierung. Gefangene erhalten während der Haftzeit die medizinische Behandlung durch den Justizvollzug. Das heißt, die Kosten trägt der Freistaat Sachsen. Die medizinische Behandlung incl. Prävention ist in den in Sachsen geltenden vollzuglichen Gesetzen geregelt. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

An den Kosten können die Gefangenen in angemessenem Umfang beteiligt werden, höchstens jedoch bis zum Umfang der Beteiligung vergleichbarer gesetzlich Versicherter. Für Leistungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können den Gefangenen die gesamten Kosten auferlegt werden.

In der Justizvollzugsanstalt Torgau ist eine eigene Abteilung für die medizinische Behandlung eingerichtet. Es stehen damit besondere Räumlichkeiten zur Verfügung, die einem allgemeinen (zahn-)ärztlichen Standard entsprechen und über die notwendige (zahn-)medizinisch-technische Ausstattung verfügen.

Hinweis:

Um eine lückenlose medizinische Behandlung zu gewährleisten, bringen Sie bitte ärztliche Nachweise über die Einnahme von Dauermedikamenten zum Haftantritt mit. Weiterhin sollten Sie wichtige Unterlagen und Ausweise, die Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben, Brillen, Prothesen oder Hilfsmittel, die Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes benötigen, bei sich führen.

Personal

Der Medizinische Dienst ist mit ausgebildetem, medizinischem Fachpersonal besetzt. Eine  Anstaltsarzt, ein Zahnarzt, eine Psychiater, und ein Internist stehen als Vertragsärzte in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung. Bei Bedarf werden weitere notwendige Facharzttermine veranlasst sowie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen eine notärztliche Versorgung der Gefangenen ermöglicht. Zum medizinischen nichtärztlichen Personal der JVA Torgau gehören 5 Bedienstete des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes mit überwiegend krankenpflegerischer Qualifikation.

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