Informationen für Selbststeller
Sie haben eine Ladung zum Strafantritt für die JVA Torgau erhalten. Dann stellen Sie sich freiwillig und pünktlich zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 7.00 Uhr und 15.00 Uhr. Bei Fragen kontaktieren Sie uns zu den Geschäftszeiten unter der Telefonnummer: 03421/ 745-0
Bitte beachten Sie das beigelegte Merkblatt zur Ladung. Achten Sie darauf, dass Sie nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel stehen.
Mitzubringen sind:
- die Ladung
- Personalausweis o. Reisepass
Nutzen Sie Ihre Chance, informieren Sie sich bitte rechtzeitig!
Meist stellt sich für Sie die Frage, was Sie alles zum Strafantritt in die Anstalt mitbringen dürfen.
Zur Beantwortung der Frage und zur Erleichterung des Beginns ihrer Haftzeit ist nachfolgend aufgeführt, welche Gegenstände Sie mitbringen dürfen und Ihnen ausgehändigt werden, wenn die Voraussetzungen, die durch die Hausordnung der JVA Torgau festgelegt wurden, erfüllt sind:
► 1. Bekleidung/ Wäsche
- Unterwäsche (Slip, Unterhemden und Socken) in ausreichender Anzahl
- bis zu 8 Hosen (lang/ kurz)
- 14 Oberteile (T- Shirt/ Pullover/ Jacke/ Hemd/ Weste)
- 2 Schlafanzüge - 1 Bademantel
- 3 Paar Schuhe (Sport-/ Halb-/ Winterschuhe)
- 1 Paar Badeschuhe
- 1 Paar Hausschuhe
- 1 Paar Sandalen
- 1 Mütze
- 1 Basecape
- 1 Paar Handschuhe
- 1 Schal-/ Schaltuch
- 6 Handtücher/ Badetücher
- 4 Geschirrtücher
- 2 Kompl. Garnituren Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken)
Voraussetzung:
► 2. Elektrische Geräte
Mitbringen dürfen Sie einen Fernseher, ein Radio bzw. Radiorecorder, eine Playstation 1oder 2 (ohne Memo – Card und Spiele)
Für den Fernseher gelten folgende Bedingungen:
Röhrenfernseher dürfen eine Bildschirmdiagonale von max. 42 cm haben. Es darf kein Kassettenteil vorhanden sein. Integrierte DVD- Spieler sind gestattet.
Flachbildfernseher dürfen bis zu einer Bildschirmdiagonale von maximal 24 Zoll auch mit integriertem DVD- Spieler eingebracht werden. Der Fernseher muss ohne Smart Funktion sein.
Als Zubehör sind eine Fernbedienung, ein Antennenkabel mit einer Länge von höchstens 1,50 m gestattet.
- Es gibt die Möglichkeit eines Leihfernsehgerätes. Die Gebühr kann zweckgebunden eingezahlt werden.
Für das Radio/ Radiorecorder gelten folgende Bedingungen:
Es sind keine sogenannten Bassrollen gestattet. Die Radios dürfen eine Größe von Höhe x Breite x Tiefe gleich 120 cm nicht überschreiten. Die Lautsprecher müssen integriert sein und nicht abnehmbar. CD- und Kassettenteil sind zulässig.
Für die Sony Playstation gelten folgende Bedingungen:
Es ist nur die Playstation 1 und 2 zugelassen mit zwei Controllern und den notwendigen Anschlusskabeln.
Voraussetzung:
Die Ausgabe der elektrischen Geräte erfolgt erst nach Überprüfung durch eine beauftragte externe Rundfunkwerkstatt. auf technische Betriebssicherheit und unerlaubte Einlagen. Die Überprüfung ist für Sie kostenpflichtig.
Die Kosten zur Überprüfung für den Fernseher, das Radio oder die Playstation belaufen sich auf 20,- € je Gerät. Danach erfolgt eine Versiegelung der Geräte und Ihrer externen Schnittstellen, die durch Sie während der Haft nicht entfernt werden dürfen.
► 3. Sonstiges:
Weiterhin dürfen Sie folgende Sachen mitbringen:
- Brillen, orthopädische oder sonstige medizinische Hilfsmittel sowie notwendige ärztlich verordnete Arzneimittel
- 10 Fotos (keine Polaroidfotos)
- 1 Armband- oder Taschenuhr (ohne Sende, Aufzeichnungs- oder Empfangsfunktion)
- Schmuckstücke max. 3 Stück (ausgenommen sind Ehe –und Verlobungsringe)
- Mittel zur Körperpflege (Zahnbürste, Kamm, Nassrasiere, Rasierpinsel, kleine Pinzette, kleinen Nagelknipser, kleine Babyschere mit abgerundeten Spitzen, kleine Nagelfeile ohne Diamantbeschichtung und aus Metall)
- Schreibmaterial (Locher, Bleistiftspitzer, Bundstifte, Füllhalter, Lineal und Kugelschreiber, Schreibetui, Faserstifte, Klebstift, Minen, Tintenpatronen, Mechanisches Heftgerät, Radiergummi, Schreibpapier und Briefumschläge - ungefüttert)
- religiöse Gegenstände
- bis zu 80 Briefmarken
- 1 Tabakstopfer
- 2 Feuerzeuge (nur Piezoelektronisch)
- Bargeld kann mitgebracht werden:
- Einkauf (68,80 €)
- Telefonieren (10,- €)
- Überprüfungsgebühr für Fernseher/ Radio/ Play Station (60,- €)
► 4. Weitere Hinweise:
Weitere Gegenstände bitte wir Sie nicht mitzubringen, da keine Ausgabe dieser an Sie erfolgt, diese eingelagert oder ggf. auf Ihre Kosten aus der Anstalt verbracht werden müssen.
Es werden keine Nahrungs- und Genussmittel (wie z.B. Kaffee und Tabak) sowie Pflegemittel, Cremes und Parfüms für die Körperhygiene ausgegeben.