12.04.2022

30 Jahre Sächsische Verfassung - in Würde gereift?

Logo der Veranstaltungsreihe Dialog.Recht.Politik.
© SMJusDEG

Zur Auftaktveranstaltung der Reihe »Dialog-Recht-Politik« diskutiert die sächsische Justizministerin Katja Meier mit ihren Gästen auf dem Podium und im Publikum zur Frage »30 Jahre Sächsische Verfassung – In Würde gereift?«. In diesem Jahr feiert die Verfassung des Freistaates Sachsen ihr 30-jähriges Jubiläum. Am 26. Mai 1992 verabschiedete der Landtag die sächsische Verfassung, die am 6. Juni in Kraft trat. Seitdem gilt sie mit bislang lediglich einer Änderung in knapp drei Jahrzehnten als eine der beständigsten Verfassungen in der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Frage danach, welchen Stellenwert das 30 Jahre alte Dokument noch besitzt und wie zeitgemäß es ist, steht im Mittelpunkt der Debatte, ebenso, welche Veränderungen notwendig wären, um es an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Erfordernisse anzupassen. Ist die Landesverfassung des Freistaates nun besonders beständig oder eher unflexibel?  

Zu Gast auf dem Podium sind:

  • Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. –  Richterin des Bundesverfassungsgerichts
  • Marko Schiemann, MdL – Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung des Sächsischen Landtages
  • Dr. Matthias Grünberg – Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
  • Sabine Fuhrmann – Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Die Runde bildet den Auftakt der Veranstaltungsreihe »Dialog-Recht-Politik«, bei der Staatsministerin Katja Meier rechtspolitische Fragestellungen mit Expertinnen und Expertinnen, mit Bürgerinnen und Bürgern diskutieren will. Der Rechtsstaat, der für viele im Alltag eher abstrakt bleibt, soll so für die Allgemeinheit zugänglicher, dessen grundlegende, gesellschaftspolitische Themen breit vermittelt werden. Die Reihe »Dialog-Recht-Politik« soll zukünftig halbjährlich, im Frühjahr und Herbst, stattfinden.

Informationen und Aufzeichnung der Veranstaltung »30 Jahre Sächsische Verfassung – In Würde gereift?«

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