24.03.2023

6. Tagung des sächsischen Gleichstellungsbeirats

© SMJusDEG I Daniel Meißner

Schon gewusst? Sachsen hat einen Gleichstellungsbeirat. Der Gleichstellungsbeirat des Freistaates ist ein Gremium aus bis zu 50 Mitgliedern. Das sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich der Gleichstellung, der Wissenschaft, der Wirtschaft und auch Mitglieder der im Sächsischen Landtag vertretenen Parteien. Nach jeder Landtagswahl wird der Beirat neu berufen. Den Vorsitz des aktuellen Gleichstellungsbeirats hat Gleichstellungsministerin Katja Meier. Heute tagte der Beirat der aktuellen Legislatur zum 6. Mal. Eingeladen war auch Susette Jörk. Als klageführende Rechtsanwältin sprach sie zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung. Außerdem informierten sich die Anwesenden zu vorläufigen Ergebnissen unseres Modellprojekts Entgeltgleichheit, über den Umsetzungsstand des Maßnahmenkataloges zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Wahlämtern und das Sächsische Gleichstellungsgesetz.

Aufgabe des Beirates ist es, dazu beizutragen, dass sich die Situation von Frauen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft verbessert. Gleichberechtigung und Chancengleichheit müssen ermöglicht werden. Deswegen fördert der sächsische Gleichstellungsbeirat auch die Zusammenarbeit der Akteure und Initiativen im Bereich Gleichstellung. Sein Ziel ist es, neue Ansätze für eine moderne Gleichstellungspolitik zu finden. 

www.gleichstellung.sachsen.de

 

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