08.12.2020

Abbau von 468 Stellen vom Tisch – Haushaltentwurf 2021/22 steht

Der Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 in Sachsen steht: Für 2021 sollen den einzelnen Häusern 21,2 Milliarden Euro und für 2022 rund 21,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Drei Kreisgrafiken, die den Anteil des SMJusDEG am Gesamtetat von 2020 bis 2022 veranschaulichen (4 Prozent 2020, je 5 Prozent 2021/2022) © SMJusDEG

Für das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung bedeutet das 971 Millionen Euro im Jahr 2021 und im Jahr darauf 989 Millionen Euro. Im Jahr 2019, mit deutlich kleineren Aufgabengebieten als bisher, belief sich der Etat des SMJusDEG noch auf 903 Millionen Euro. Das entspricht fünf Prozent des Gesamthaushaltes.

Balkendiagramm über die Höhe des Haushaltes © SMJusDEG

Der Regierungsentwurf wird in den den Landtag eingebracht, der dann in den kommenden Monaten über den Haushalt entscheiden wird. Gibt der Landtag grünes Licht, dann können wir Folgendes umsetzen:

  • Der Abbau von 468 Stellen in der Justiz ist vom Tisch.
  • Die Auszubildenden in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug können auch in den kommenden Jahren übernommen werden.  
  • Für die Einführung der E-Akte stehen in den kommenden zwei Jahren rund 60 Millionen Euro sowie für die weitere Verbesserung der Resozialisierung und der Suchtbehandlung im Justizvollzug circa zehn Millionen Euro zur Verfügung.
  • Außerdem kann die Stärkung der Gleichstellungsarbeit sowie der Aufbau von Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking in Angriff genommen.
  • Sowie das zivilgesellschaftliche Engagement für mehr Bürgerbeteiligung in Sachsen gefördert werden.

Die ersten Voranschläge für den Doppelhaushalt 2021/2022 hatte das SMJusDEG Anfang März vorgelegt.

Weitere Informationen zum Haushalt entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/243873

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