15.03.2023

Besuch am Amtsgericht Pirna

© SMJusDEG I Daniel Meißner

Wenn es wichtige Angelegenheiten gibt, die nur noch vor Gericht geklärt werden können, ist das Amtsgericht regelmäßig die erste Anlaufstelle.

Zuständig ist es unter anderem für 

  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Fragen des Sorge- oder Umgangsrechts
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Zwangsvollstreckungen oder auch
  • Grundbucheinträge.

Staatssekretär Mathias Weilandt informierte sich heute über die Arbeit des Amtsgerichts Pirna. In Gesprächen mit den Mitarbeitenden und der Leitung des Hauses erkundigte er sich über deren Aufgaben und Herausforderungen in der Tätigkeit. Amtsgerichte mit ihren jeweiligen Regionalstandorten übernehmen eine enorm wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Das Amtsgericht Pirna ist eines von 25 weiteren im Freistaat Sachsen, in denen sich jeden Tag Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie viele weitere Beschäftigte für den Rechtsstaat einsetzen.

justiz.sachsen.de

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