25.01.2023

Besuch am Sozialgericht Dresden

© SMJusDEG I Daniel Meißner

Bei seinem heutigen Besuch verschaffte sich Staatssekretär Mathias Weilandt einen Eindruck vom Gericht selbst und führte Gespräche, unter anderem mit dem Vizepräsidenten des Sozialgerichts, Dr. Hans von Egidy, den Richterinnen und Richtern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Das Sozialgericht Dresden besteht seit 1. Juli 1992. Bei seiner Gründung arbeiteten dort gerade einmal fünf Richter und weniger als zehn Bedienstete. Heute sind es 46 Richter und knapp 80 Bedienstete. Zuständig ist es für die Landeshauptstadt Dresden sowie die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz. Sozialgerichte überprüfen, ob die Behörden mit ihren Urteilen richtig entschieden haben. Sie entscheiden in Fällen, die beispielsweise die gesetzlichen Versicherungen betreffen:

  • Rentenversicherung, Unfallversicherung,
  • Krankenversicherung oder auch 
  • die Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Das Dresdner Gericht ist außerdem zuständig für alle Vertrags(zahn)arztangelegenheiten im Freistaat. In Sachsen gibt es Sozialgerichte in Dresden, Chemnitz und Leipzig. Das Landessozialgericht hat seinen Sitz ebenfalls in Chemnitz.

www.justiz.sachsen.de/sgdd

 

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