06.02.2023

»Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam unterstützen«

© SMJusDEG I Daniel Meißner

Wie steht es um die Umsetzung der Istanbul-Konvention hier in Sachsen? 

Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist ein großes Thema. 2011 einigten sich 28 von 47 europäischen Staaten auf die sog. Istanbul-Konvention. Ihr Ziel ist es »Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen«. Seit 2018 gilt die Konvention in Deutschland. In 81 Artikeln legt sie umfassende Verpflichtungen fest. Eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten überprüft, wie und wie effektiv der Gewaltschutz in den einzelnen Staaten umgesetzt wird. »GREVIO« heißt die Gruppe: Group of experts on action against violence against women and domestic violence. Veröffentlicht wurde der Bericht für Deutschland im Oktober 2022. Er bezieht sich ausschließlich auf den Stand der Maßnahmen auf Bundesebene. Im Rahmen des Fachtags »Strukturen und Netzwerke für Sachsen – Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam unterstützen« des Leipziger Vereins Bellis stellte Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens den Stand der Umsetzung und Maßnahmen im Freistaat vor: 

  • Wir bauen die Schutz- und Beratungseinrichtungen und –angebote weiter aus und beziehen dabei alle in der Istanbul-Konvention genannten Gewaltformen ein.
  • Erstmals gibt es eine Förderung von spezialisierten Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt.
  • Die Einrichtung von eigenständigen Interventions- und Koordinierungsstellen in fast allen Landkreisen ist so gut wie abgeschlossen.
  • Die Plätze in den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen wurden erhöht.
  • Zugleich erhalten wir mit dem vor kurzem verabschiedeten Doppelhaushalt deutlich mehr Mittel für den Gewaltschutz.

Unsere Förderrichtlinie Chancengleichheit wurde novelliert. Und wir schreiben den Landesaktionsplan Häusliche Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen fort. Dem voraus geht ein umfangreicher Beteiligungsprozess. Umgesetzt werden sollen die darin beschriebenen Maßnahmen dann von 2024 bis 2029.

 www.gleichstellung.sachsen.de

 

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