Entschlossenes Vorgehen gegen Extremistinnen und Extremisten im öffentlichen Dienst
Justizministerin Katja Meier forderte heute im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der Justizministerinnen und Justizminister, Innenministerinnen und Innenminister sowie Innensenatorinnen und Innensenatoren der Länder in München ein entschlossenes Vorgehen gegen Extremistinnen und Extremisten im öffentlichen Dienst.
Dabei unterbreiteten Justizministerin Katja Meier und ihr Amtskollege Armin Schuster mehrere Vorschläge und brachten einen Beschlussvorschlag als Diskussionsgrundlage ein.
Konkret fordern sie:
- die Fristen für die Ahndung von Verstößen gegen das Mäßigungsgebot oder gegen die Verpflichtung zur Verfassungstreue im Bundesdisziplinargesetz zu erweitern. Momentan sind es von zwei, drei und sieben Jahren. Erweitern wollen wir auf jeweils fünf, sieben und zehn Jahre. „Derlei Verstöße dürfen nicht nach kurzer Zeit aus dem disziplinarischen Gedächtnis gelöscht werden“, sagt Katja Meier.
- eine Möglichkeit einzuführen, Dienstbezüge zu kürzen bei einer vorläufigen Untersagung der Dienstgeschäfte auf Grundlage des Deutschen Richtergesetzes. Dazu Justizministerin Meier: „Es erscheint mir nicht richtig, dass trotz fehlender Leistungserbringung die Bezüge in vollem Umfang weiterbezahlt werden müssen.“
- eine klarstellende Regelung zum Verhältnis zwischen dem Disziplinarrecht und der Versetzung in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege. Derzeit ist nicht definiert, in welchem Verhältnis das dienstrechtliche Ruhestandsverfahren zu den disziplinarrechtlichen Regelungen steht.
Justizministerin Katja Meier betont: „Meine Erfahrungen der letzten Monate haben mir gezeigt, dass es hier Regelungslücken und Rechtsunsicherheiten gibt. Diese Lücken zu schließen und für mehr Rechtssicherheit durch eine Weiterentwicklung und Präzisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen zu sorgen, ist mir ein grundlegend wichtiges Anliegen. Es ist für unseren Rechtsstaat unabdingbar, dass sich Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte jederzeit und uneingeschränkt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.“