17.01.2023

Entwurf des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes in Verbandsanhörung

Gleichstellungsministerin Katja Meier
© SMJusDEG | Daniel Meißner

Die Sächsische Staatsregierung hat am 17. Januar 2023 den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erarbeiteten Entwurf für ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz zur Anhörung freigegeben.

Das Gleichstellungsgesetz soll das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ablösen. Über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Ebenen und Bereichen des öffentlichen Dienstes hinaus möchte der Freistaat Sachsen Chancengerechtigkeit für alle Bediensteten mit Familien- und Pflegeaufgaben herstellen. Durch flexible Arbeitsbedingungen soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Die Gleichstellungsarbeit in den Dienststellen soll durch starke Gleichstellungsbeauftragte und aussagekräftige Gleichstellungspläne professionalisiert werden. 

Für wen soll das Gleichstellungsgesetz gelten? 

Das Gleichstellungsgesetz soll für den gesamten öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen gelten, also grundsätzlich auch in den kommunalen Verwaltungen.   

Welche Regelungen enthält Gesetz?

Nicht nur der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen, sondern auch ihrer geringen Teilhabe an Gremien, wie zum Beispiel Beiräten, Kommissionen, Verwaltungsräten oder Jurys, soll mit verschiedenen Instrumenten des Gesetzes begegnet werden. Daneben enthält das Gesetz Regelungen zur Gestaltung flexibler Arbeitsbedingungen, die nicht am Geschlecht anknüpfen, sondern allein daran, dass die Person neben dem Beruf Familien- oder Pflegeaufgaben übernimmt. Hiermit soll die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Berufstätigkeit für alle Bediensteten erleichtert und die Attraktivität des Freistaates Sachsen als Arbeitgeber gesteigert werden.

Die bisherigen Frauenbeauftragten in den Dienststellen werden von Gleichstellungsbeauftragten abgelöst. Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages 2019 bis 2024 werden sie durch konkretisierte und erweiterte Beteiligungsrechte, verbindliche Freistellungsregelungen und nicht zuletzt ein eigenes Klagerecht gestärkt. Zu professioneller Gleichstellungsarbeit gehört auch stetiges und aussagekräftiges Monitoring. Die bisherigen Frauenförderpläne werden durch Gleichstellungspläne ersetzt, in denen die Dienststellen regelmäßig ihre Bedienstetenstruktur analysieren und sich Ziele zur Herstellung von Chancengerechtigkeit für alle Bediensteten setzen sollen.

Gleichstellung in Sachsen

 

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