18.01.2022

Kabinett beschließt Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung

in die Luft gehobene Hände, eine Hand im Vordergrund als würde sie winken
© Stu I AdobeStock

Mehr Bürgerbeteiligung im Freistaat. Das Sächsische Kabinett machte heute den Weg frei für die neue Richtlinie zur Förderung von Bürgerbeteiligung des SMJusDEG.

Damit wird die politische Teilhabe und das zivilgesellschaftliche Engagement der Sächsinnen und Sachsen dauerhaft gestärkt – ein im Koalitionsvertrag formulierter Auftrag und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer lebendigen Demokratie im Freistaat. Die Richtlinie greift zudem einen in der der Bürgerschaft weit verbreiteten Wunsch nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf: Laut den Zahlen des Sachsen-Monitors (2018) wünschen sich 78 Prozent der Befragten mehr Bürgerbeteiligung auf Ebene der Gemeinden und 66 Prozent auf Ebene der Landkreise. 

Die Förderrichtlinie beinhaltet finanzielle Unterstützung insbesondere für Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen, die Beteiligungsformate planen und umsetzen möchten. Geld steht damit zur Verfügung unter anderem für Nachbarschaftsgespräche, Bürgerwerkstätten oder Zukunftskonferenzen, aber auch für die Entwicklung von Leitlinien oder Satzungen, die die politische Teilhabe innerhalb einer Kommune gestalten sollen. Insgesamt stehen für die Umsetzung der Richtlinie für das Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 1,26 Millionen EUR zur Verfügung. Pro Jahr wird es zwei Förderaufrufe geben. Die genauen Daten werden mit Veröffentlichung des ersten Förderaufrufs im Februar bekannt gegeben. Bei der Bewertung der eingegangenen Anträge wird das SMJusDEG von einem unabhängigen externen Fachbeirat unterstützt. 

Stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Ziel der Richtlinie ist es, die strukturellen und prozessualen Rahmenbedingungen vor allem auf kommunaler Ebene so zu stärken, dass Bürgerbeteiligung in Sachsen in größerer Breite ermöglicht und auch tatsächlich praktiziert wird. „Menschen sollen sich wirksamer in politische Willensbildungsprozesse einbringen können und sich wieder stärker mit ihrer Kommune, ihrer Region identifizieren“, sagte Demokratieministerin Katja Meier. „Dadurch wollen wir die fachliche Qualität politischer Entscheidungen erhöhen und die Akzeptanz konkreter Entscheidungen in der Bevölkerung stärken.“ Gestärkt werden soll so die politische Willensbildung vor Ort: die offene und von gegenseitigem Respekt getragene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen und gesellschaftlichen Diskussionen. Ein besonderer Blick richtet sich dabei auch auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.  

Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld von politischen Entscheidungen zielt darauf ab, dass einerseits die fachliche Qualität der Entscheidungen steigt. Zudem wächst die Akzeptanz von Entscheidungen innerhalb der Bevölkerung, wenn deren Bedenken und Impulse im Vorfeld einbezogen werden. Gleichzeitig sollen die Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Beteiligungsprozesse erhöht und deren Selbstwirksamkeit hinsichtlich politischer Prozesse gesteigert werden. Durch Bürgerbeteiligung bietet sich die Chance, dass sich Menschen wirksamer im Gemeinwesen einbringen und sich damit wieder stärker mit ihrer Kommune, ihrer Region identifizieren. Dabei soll auch das Verständnis für gesellschaftliche Vielfalt, für Grundrechte und die Achtung gegenüber Andersdenkenden in der Bevölkerung gestärkt und der Respekt für demokratisch-parlamentarische Verfahren und die Gewaltenteilung befördert werden. 

Akteurinnen und Akteure zusammenbringen

Ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk, das im zweiten Quartal 2022 gegründet werden soll wird förderinteressierte Kommunen und Initiativen unterstützen. Neben der Aufgabe, die Akteurinnen und Akteure im Bereich Bürgerbeteiligung zusammenzubringen, sollen sich die Mitglieder des Netzwerks bei der Wahl geeigneter Beteiligungsformate und Methoden fachlich beraten, den Erfahrungstransfer sowie die gemeinsame Qualitätsentwicklung befördern, von Fördermittelberatung profitieren und das Thema Bürgerbeteiligung in der Öffentlichkeit sichtbarer machen. Explizit ausgeschlossen von der Förderung sind gesetzlich vorgeschriebene formelle Beteiligungsverfahren.

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