11.02.2022

"Glashütte" jetzt rechtlich geschützt

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Die Herkunftsbezeichnung "Glashütte" ist jetzt rechtlich geschützt. Mit dem Votum des Bundesrats am 11. Februar 2022 wurde die Glashütteverordnung des Bundesministeriums der Justiz verabschiedet. Seit Jahren kämpfen die Uhrenhersteller aus dem sächsischen Osterzgebirge für den Schutz der Bezeichnung. Die jetzt beschlossene Verordnung geht auf eine sächsische Initiative aus 2019 zurück.

Die Verordnung legt fest, dass nur noch diejenigen Uhren als in Glashütte hergestellt bezeichnet werden dürfen, deren Wertschöpfung zu 50 Prozent in der Stadt Glashütte erfolgt ist. Einige Produktionsschritte dürfen auch in den Ortsteilen Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg und im Gebiet der Stadt Dresden erfolgen. Besonders zentrale Herstellungsschritte müssen vollständig in Glashütte vollzogen werden.

Mit der Verordnung bekommen Uhrenhersteller mehr Rechtssicherheit. Sie werden außerdem besser vor einer missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "Hergestellt in Glashütte" geschützt.

Die nach der 1016. Bundesratssitzung in KRaft getretene Verordnung kann auf der Website des Bundesministeriums der Justiz nachgelesen werden.

 

 

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