Gleichstellungsgesetz in den Landtag verabschiedet
Nach Abstimmung im Landtag könnte das Sächsische Gleichstellungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es löst dann das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ab. Mit dem neuen Gesetz wollen wir die Gleichstellungsarbeit im öffentlichen Dienst des Freistaats modernisieren. Dabei geht es uns um
- starke Gleichstellungsbeauftragte, die für alle Bediensteten da sind,
- die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Ebenen und Bereichen des öffentlichen Dienstes und um
- gleiche Chancen für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten mit Familien- und Pflegeaufgaben, z.B. durch neue Regelungen zu mobiler Arbeit und zu flexiblen Arbeitsbedingungen.
Ziel ist die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Berufstätigkeit für alle beim Freistaat angestellten Menschen erleichtern. Sachsen muss hier als vorbildlicher Arbeitgeber vorangehen.
Damit verbessert das Gleichstellungsgesetz nicht nur die Chancengerechtigkeit im öffentlichen Dienst des Freistaats, sondern dient mittelbar allen Bürgerinnen und Bürgern Sachsens. Chancengerechtigkeit ist ein wesentlicher Faktor für die Gewinnung qualifizierter und motivierter Fachkräfte.
Von personell gut aufgestellten Behörden der Verwaltung, Polizei und Justiz oder auch Schulen sowie öffentlichen Gesundheitseinrichtungen profitieren am Ende alle Bürgerinnen und Bürger.