26.11.2020

Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Karriere oder Kind? Arbeit oder Familie? Es soll keine Entweder-oder-Entscheidung sein. Das Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen, kann nur bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden.

Frauen, die Mitglieder in Vorständen und Aufsichtsräten sind, stehen heutzutage immer wieder vor einer Entscheidung: Die Arbeit im Vorstand weiter ausüben oder ein Kind bekommen? Dem Beruf nachgehen, für den sie lange gearbeitet haben, oder sich um ihre kranken Eltern kümmern?

Entscheiden sie sich für die Familie, verlieren sie nach dem geltenden Recht ihren Posten. Dieser Ungerechtigkeit haben wir uns bei der Justizminister:innenkonferenz entgegengestellt. Das BMJV ist unseren Argumenten gefolgt: Noch in dieser Legislaturperiode will das Bundesministerium das Problem in einem Gesetzesentwurf aufgreifen: https://www.justiz.nrw/JM/jumiko/beschluesse/2020/Herbstkonferenz_2020/Top-I-24-Temporaere-Mandatsniederlegung.pdf

Wir möchten, dass sich die neue Regelungen nicht nur auf Mutterschutzzeiten, sondern auch auf Erziehungs- und Pflegezeiten erstreckt. Denn auch Spitzenmanagerinnen verdienen eine gesetzlich geregelte Familienzeit. Sie sollen bei einer Schwangerschaft oder Krankheit eine Pause einlegen dürfen, ohne um ihre Arbeit zu bangen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch auf der Führungsebene von Kapitalgesellschaften, GmbHs oder Genossenschaften liegt uns am Herzen, da wir nur so mehr Frauen in Führungspositionen bekommen.

Egal ob Patchwork, Regenbogen oder alleinerziehend: Wir finden, dass ein modernes Abstammungsrecht der ganzen Vielfalt der heute gelebten Familienkonstellationen gerecht werden muss. Deshalb haben wir uns zur Justizministerkonferenz für eine Reform eingesetzt.

Die aktuellen Regelungen wurden zuletzt vor mehr als 20 Jahren überarbeitet. Diese Beispiele zeigen, dass Handlungsbedarf besteht: 

Mit-Mutterschaft für lesbische Paare: Entschließen sich zwei Frauen dazu, ein gemeinsames Kind zu bekommen, bleibt ihnen nach geltendem Recht nur die Möglichkeit der Stiefkindadoption, um eine abstammungsrechtliche Zuordnung des Kindes zur nicht gebärenden Mutter herbeizuführen. Ein doppelte Mutterschaft durch Anerkennung der Elternschaft sieht das Gesetz dagegen nicht vor.

Fortscheitende Entwicklungen im Bereich der modernen Reproduktionsmedizin: Das geltende Abstammungsrecht kennt keine spezifischen Regelung für Fälle, in denen das Kind im Wege der künstlichen Fortpflanzung (Samenspende, Eizellenspende) gezeugt worden ist.

Anknüpfung der Vaterschaftsvermutung an die Ehe: Wird eine verheiratete Frau von einem neuen Partner schwanger, so stammt das Kind nach geltendem Recht gleichwohl rechtlich vom Ehegatten der Frau ab. Dies gilt im Grundsatz selbst dann, wenn alle Beteiligten wissen, dass die Frau von einem Dritten schwanger ist, und sich alle einig sind, dass der Dritte der rechtliche Vater werden soll.

Online-Shopping, Suchanfragen im Internet oder Online-Jobsuche werden zunehmend automatisiert und durch künstliche Intelligenz beeinflusst oder sogar ganz übernommen. Zur Justizministerkonferenz 2020 hat Sachsen das Thema Diskriminierung durch Algorithmen auf die Agenda gesetzt und die Justizministerinnen und Justizminister der Länder überzeugt: Jetzt liegt es in der Hand der Bundesregierung, sich in Deutschland und auf EU-Ebene gegen Diskriminierung durch algorithmenbasierte Entscheidungssysteme einzusetzen.

Dies kann Auswirkungen haben, wenn zum Beispiel eine der Mütter schwer krank wird, dazu kommt eine immense psychische Last. Erst durch eine Stiefkindadoption gelten beide Mütter rechtlich als Mütter. Online-Shopping, Suchanfragen im Internet oder Online-Jobsuche werden zunehmend automatisiert und durch künstliche Intelligenz beeinflusst oder sogar ganz übernommen. Zur Justizministerkonferenz 2020 hat Sachsen das Thema Diskriminierung durch Algorithmen auf die Agenda gesetzt und die Justizministerinnen und Justizminister der Länder überzeugt: Jetzt liegt es in der Hand der Bundesregierung, sich in Deutschland und auf EU-Ebene gegen Diskriminierung durch algorithmenbasierte Entscheidungssysteme einzusetzen.

Beispielsweise setzen Arbeitgeber bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auf künstliche Intelligenz, kurz KI. Doch die KI lernt vom Menschen und so entsteht Diskriminierung: Sie merkt sich, welche Eigenschaften der Arbeitgeber bevorzugt, ob es Regelmäßigkeiten und Muster im Unternehmen gibt. So kann es passieren, dass beim automatischen Durchsuchen der Bewerbungen, die online zu finden sind, beispielsweise mehr Männer als Frauen oder überwiegend Personen unter 40 Jahren angeschrieben werden – weil diese bilden den Durchschnitt der Angestellten in diesem Unternehmen abbilden.

Mit mehr Transparenz und Prävention kann auch die KI Chancengleichheit lernen und umsetzen.

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