01.06.2022

Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hohenschwangau

Heute beginnt in Hohenschwangau/Bayern die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, an der Staatssekretär Mathias Weilandt teilnimmt.

Auf ihrer diesjährigen Frühlingstagung beraten die Justizministerinnen und Justizminister in Hohenschwangau zahlreiche aktuelle rechtspolitische Themen. Unter anderem geht es um den Kampf gegen Cyberkriminalität, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie, konsequentes Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz und gegen den Antisemitismus oder die Digitalisierung der Justiz. Auch die Verstetigung des »Paktes für den Rechtsstaat 2.0.« steht im Fokus der Justizministerinnen und Justizminister. Sachsen bringt sich zudem mit drei eigenen Anträgen ein.

Gestaltungsfreiheit stärken – Für ein modernes und liberales Namensrecht

Wir möchten die Gestaltungsfreiheit im Namensrecht stärken und das Namensrecht flexibilisieren. Insgesamt finden wir das geltende Namensrecht an einigen Stellen nicht mehr zeitgemäß. Es wird den gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht – auch angesichts der verschiedenen Formen, in denen Familien leben. So steht beispielsweise das Verbot des echten Doppelnamens im Widerspruch zu vielen anderen Rechtsordnungen insbesondere innerhalb der Europäischen Union. In vielen EU-Mitgliedsstaaten ist ein echter Doppelname unproblematisch zulässig. Ein besonderer Blick gilt zudem den spezifischen Belangen nationaler Minderheiten, die im aktuellen Namensrecht keine ausreichende Berücksichtigung finden. So besteht etwa derzeit keine Möglichkeit, die in slawischen Sprachen üblichen weiblichen Abwandlungen des Namens auch nach deutschem Recht zu führen. Dies betrifft beispielsweise die verheirateten sorbischen Frauen, für die es traditionell üblich ist, den Nachnamen ihres Ehemannes unter Hinzufügung der Endung »owa« anzunehmen.  

Gesetzliche Normierung des »responsible disclosure«

Responsible Disclosure ist ein Verfahren zur Offenlegung von Sicherheitslücken. Die Schwachstelle wird zuerst den Entwicklern gemeldet und erst nach einer angemessenen Frist zur Behebung veröffentlicht. Mit dem Beschlussvorschlag zu »responsible discloure« wollen wir verdeutlichen, wie essentiell ein hohes Maß an IT-Sicherheit im Alltag der Bürgerinnen und Bürger ist und auch für die Tätigkeit von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Cyberangriffe stellen erhebliche Bedrohung dar: Das Bundesamt für Informationssicherheit beschrieb die IT-Sicherheitslage in Deutschland im Jahr 2021 insoweit als angespannt bis kritisch. Sog. »White-Hat-Hacking«/»Grey-Hat-Hacking« kann zu einer Verbesserung der IT-Sicherheit beitragen. Dabei werden die eigenen Hacking-Fähigkeiten genutzt, um Sicherheitslücken in bestehenden Sicherheitskonzepten von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen aufzuspüren (z.B. Penetrationstest). »White-Hat-Hacking«/»Grey-Hat-Hacking« erfolgt ohne Auftrag des betroffenen Unternehmens mit dem Ziel die Öffentlichkeit zu informieren. Eine Offenlegung kann dabei durch ein sogenanntes »full disclosure« oder »responsible disclosure« erfolgen. »Full disclosure« meint die Information des Unternehmens und zugleich der Öffentlichkeit. »Responsible disclosure« meint Veröffentlichung erst nach Mitteilung an Unternehmen und Abwarten angemessenen Zeitraums zur Behebung des Problems. Unser Haus erachtet eine gesetzliche Normierung des »responsible disclosure« zur Erhöhung der IT-Sicherheit als wünschenswert. Das Bundesministerium der Justiz soll gebeten werden, entsprechende gesetzliche Möglichkeiten und Anpassungen zu prüfen. Derzeit wäre eine Strafbarkeit wegen Ausspähens von Daten nach § 202a Strafgesetzbuch (StGB) nicht auszuschließen.

Altershöchstgrenze bei Schöffinnen und Schöffen

Bereits im Herbst 2018 hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diskutiert, ob man die Altershöchstgrenze zur Ausübung des Schöffenamtes, die derzeit bei 70 Jahren liegt (§ 33 Nr. 2 GVG, § 2 JGG), ganz abschaffen sollte. Ein Beschluss wurde aber nicht gefasst. Sachsen spricht sich nun dafür aus, angesichts der gesellschaftlichen und demographischen Entwicklung die Höchstaltersgrenze auf 75 Jahre anzuheben. Mit der Anhebung könnte nicht nur die Zahl der potentiellen Schöffinnen und Schöffen deutlich erhöht werden. Es könnte vor allem auf den umfangreichen Erfahrungsschatz der älteren Schöffinnen und Schöffen zurückgegriffen werden, ihnen eine Steigerung des bürgerschaftlichen Engagements ermöglicht und so ihre Lebensleistung anerkennt werden.

Mehr zur 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister erfahren Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/ministerium/justizministerkonferenz/

 

 

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