Maßnahmenkatalog gegen Extremismus im öffentlichen Dienst
Extremistinnen und Extremisten haben im öffentlichen Dienst keinen Platz.
Justizministerin Katja Meier legte darum heute ein Maßnahmenpaket mit acht Vorschlägen vor. Der Katalog beinhaltet die Punkte bereits im Rahmen der gemeinsamen Konferenz der Justizministerinnen und –minister und Innenministerinnen und –minister diskutierten Beschlussvorlage.
Ausgangspunkt dafür war die intensiv geführte Debatte nach der Bundestagswahl 2021. Damals ging es darum, ob es Abgeordneten gestattet sein muss, in den öffentlichen Dienst zurückzukehren, wenn während ihrer politischen Arbeit erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen sind.
"Wir brauchen eine grundsätzliche Klärung der Frage, wie der Rechtsstaat mit ehemaligen Abgeordneten umgehen soll, die sich verfassungsfeindlich betätigt haben und dann als Beamte und Beamtinnen, Richterinnen und Richter eine Rückkehr in sensible Bereiche des öffentlichen Dienstes anstreben", sagt Justizministerin Katja Meier.
Die Maßnahmen umfassen:
- Ausweitung der Fristen für die Ahnung von Dienstvergehen im Disziplinarrecht,
- Klarstellung des Verhältnisses zwischen den Eilanträgen im dienstrechtlichen Ruhestandsverfahren und den Eilanträgen im Disziplinarverfahren,
- Einführung der Möglichkeit zur vorläufigen Reduzierung der Bezüge im Fall der vorläufigen Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte nach dem Deutschen Richtergesetz,
- Verlängerung der Fristen für die Erhebung einer Richteranklage,
- Gesetzliche Klarstellung, dass ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand und die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte nach dem Deutschen Richtergesetz unabhängig von einer parallel laufenden Richteranklage möglich sind,
- Beamte während des Mandats jeden falls im Kern fortbesteht,
- Modifizierung des Rechts der Abgeordneten auf die Rückkehr in den Staatsdienst nach der Beendigung des Mandats dahingehend, dass dieses insoweit seine Grenze findet, als die Nichteignung der betroffenen Person für eine Rückführung in das Dienstverhältnis festzustellen ist,
- Stärkung der Dienstaufsicht des Justizministeriums im Falle von Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht.
Die Vorschläge sollen Regelungslücken füllen und Rechtsunsicherheiten ausräumen.