12.02.2021

Mehr Schutz bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen

Der Bundesrat hat in seiner 1000. Sitzung am 12. Februar 20201zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge Stellung genommen. In ihrem Entwurf möchte die Regierung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gaslieferungsverträge per Post oder E-Mail bekommen. Um alles sicher abzuwickeln, muss dieser dann von ihnen zukünftig auch nochmals schriftlich oder zumindest per E-Mail bestätigt werden.

Das Problem tritt jedoch nicht nur bei Strom- und Gasanbietern auf. Zu nennen sind hier etwa Handyverträge oder Zeitschriftenabonnements, die oft auch telefonisch verkauft werden. Deshalb forderte der Bundesrat auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, dass sich das Gesetz künftig auf alle telefonisch abgeschlossenen Verträge bezieht. Der Vetragsschluss soll unter fairen Bedingungen erfolgen.

Einen Vertrag am Telefon abschließen, ohne Zeit zum Prüfen und Nachdenken zu haben, und dann die Meinung ändern kann kompliziert und ziemlich teuer werden. Derzeit müssen Verbraucherinnen und Verbraucher noch selbst aktiv werden und den Vertrag widerrufen, um den Prozess abzubrechen. Wir wollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, die in solche Falle geraten, stärken.

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