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Presse

Justizgipfel in Leipzig: Beschleunigung von Abschiebeverfahren, Schutz vor digitalem Identitätsmissbrauch und Kampf gegen Vergewaltiger-Netzwerke beschlossen

Konferenzraum der Herbstveranstaltung im Paulinum © Daniel Meißner

Leipzig (7. November 2025) - Unter dem Vorsitz der sächsischen Justizministerin Prof. Constanze Geiert haben die Länderjustizminister aktuelle Themen und Herausforderungen für die Justiz sowie den Rechtsstaat auf der Herbsttagung der 96. Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister (JuMiKo) in Leipzig diskutiert.

Justizministerin Prof. Constanze Geiert: "Die Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister hat auf ihrer Herbsttagung in Leipzig umfassen-den Beschlüsse gefasst, um den Rechtsstaat in Deutschland für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu stärken sowie die Justiz zukunftsfest aufzustellen. Anlässlich des 75. Jahrestags der Europäischen Menschenrechtskonvention betonten die Justizressorts der Länder und des Bunds zudem die Bedeutung als Grundpfeiler unseres gemeinsamen europäischen Rechtsrahmes."

Die Konferenz konnte sich darüber hinaus erfolgreich u. a. auf folgende Beschlüsse einigen:

Konzentration nach Abschiebezielstaaten / Verfassungstreue für ehrenamtliche Richter

Die Länderkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister spricht sich für eine Änderung des Asylgesetzes aus. Diese Änderung soll ermöglichen, dass Gerichtsverfahren zukünftig nicht mehr nur nach Herkunftsstaaten bei einigen Gerichten zusammengefasst werden können, sondern nach den sog. Dublin-Zielstaaten. Dabei handelt es sich um Personen, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist und die daher aus Deutschland in den zuständigen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden soll. Dadurch können Beschleunigungs- und Synergieeffekte geschaffen werden, die die gerichtlichen Verfahren im Bereich Asyl- und Ausländerrecht weiter beschleunigt. Justizministerin Prof. Constanze Geiert: "Insbesondere mit Blick auf Rückführungen von Asylbewerbern für die andere EU-Mitgliedstaaten rechtlich zuständig sind, sollten wir weiter auf Beschleunigung setzen. So können wir die Verwaltungsgerichte bei den sog. Dublin-Verfahren weiter entlasten und die Verfahrensdauer im Asyl- und Ausländerrecht deutlich verkürzen."

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben zudem beschlossen, dass die fehlende Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, ausdrücklich als zwingendes Berufungshindernis für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in § 44a Absatz 1 DRiG aufgenommen wird. Damit soll zukünftig klargestellt wer-den, dass das Vorliegen dieses Berufungshindernisses in späteren Verfahren keinen absoluten Revisionsgrund darstellt. Insbesondere während der zurückliegenden Schöffenwahlen sind in Sachsen vermehrt Aufrufe zur Bewerbung um das Schöffenamt verschiedener Parteien und Gruppierungen bekannt geworden, die dem extremistischen Spektrum zuzuordnen waren. Sachsens Justizministern Prof. Constanze Geiert: "Es ist wichtig, dass wir die Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richter ausdrücklich im Gesetz verankern. Damit schützen wir unsere Gerichte und verhindern gleichzeitig das Risiko von Prozessrisiken."

Schutz vor digitalem Identitätsmissbrauch / Strafrechtlicher Schutz vor hybriden Bedrohungen

Der Schutz der Menschen vor den Gefahren im digitalen Zeitalter ist ein zentrales Anliegen der Justiz. Kriminelle schlüpfen im Internet in die Identität einer anderen Person, um dann Dritte finanziell auszunehmen oder den Ruf ihrer Opfer zu ruinieren. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Daten und Informationen über Personen sind im Zeitalter der sozialen Medien häufig frei im Internet zugänglich. Damit wächst die Gefahr, Opfer von Identitätsmissbrauch zu werden. Der Diebstahl der Identität kann geahndet werden, beispielsweise als Verstoß gegen das Datenschutzrecht oder in Form der Datenhehlerei. Was fehlt, ist ein zielgenauer Schutz vor den teils gravierenden Folgen des Missbrauchs einer Identität." Die Justizministerkonferenz fordert auf Initiative Bayerns unterstützt von Berlin, Saarland und Thüringen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Strafrecht zu prüfen und ggf. einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Drohnenflüge über Flughäfen, Fake News wie auf nachgeahmten Internet-Seiten renommierter Nachrichtenportale: Sogenannte hybride Angriffe auf Deutschland, also verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten, nehmen zu. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Spionage, Sabotage und Desinformation haben sich zu einer ernsthaften Gefahr für unsere Demokratie entwickelt und werden gezielt eingesetzt, um Konflikte und Unsicherheit in Europa zu schüren. Viele Straftatbestände stammen noch aus der Zeit des Kalten Kriegs. Das Strafgesetzbuch muss daher dringend auf Reformbedarf überprüft werden." Die Justizministerkonferenz fordert auf gemeinsame Initiative von Bayern, Niedersachsen, Berlin und Thüringen die Prüfung konkreter Maßnahmen wie die Einführung eines neuen Straftatbestands für Drohnenflüge mit Spionageverdacht.

Kampf gegen Vergewaltiger-Netzwerke

»Es ist schier unerträglich, dass der Besitz - und unter bestimmten Voraussetzungen - auch die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos in Deutschland bis-lang straflos ist. Durch die rasante Verbreitung dieser Videos in Vergewaltigernetzwerken werden Frauen, die von ihren Partnern betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt wurden, ständig weiter reviktimisiert und zum Teil auch retraumatisiert«, so die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann bei der gemeinsamen Pressekonferenz im Rahmen der JuMiKo. Der von Niedersachsen eingebrachte Beschlussvorschlag zeigt die Strafbarkeitslücken, die nach aktueller Rechtslage bei dieser Thematik noch bestehen, deutlich auf. Das Bundesjustizministerium muss diese Lücken nun schnellstmöglich prüfen und schließen. »Dass Männer Frauen betäuben und vergewaltigen, ist an sich schon verabscheuungswürdig - dass es dann aber noch einen Markt für Video-aufnahmen dieser Vergewaltigungen gibt, ist unbegreiflich. Diese Videos wer-den teilweise millionenfach im Netz heruntergeladen. Das muss ein Ende haben. Und zwar schnellstmöglich", so Dr. Kathrin Wahlmann weiter. Das ein-stimmige Abstimmungsergebnis zeigt, dass den Justizministerinnen und Justizministern der Länder der Schutz der Opfer wichtig ist und die konsequente Strafverfolgung der Täter ernst genommen wird.

Die Beschlüsse der Konferenz sind online abrufbar unter: https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse bzw. Beschlüsse - Sächsisches Staatsministerium der Justiz - sachsen.de
 

Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister: Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der »Digitalsäule« des neuen Pakts für den Rechtsstaat

Sächsische Justizministerin Frau Prof. Constanze Geiert spricht auf der Pressekonferenz © Daniel Meißner

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich am 7. November 2025 in Leipzig zu ihrem siebten Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Bei dem Treffen ging es um die Förderung der Digitalisierung der Justiz im Rahmen eines neuen Pakts für den Rechtsstaat. Die Förderung von Digitalisierungsprojekten soll eine von drei »Säulen« des neuen Pakts für den Rechtsstaat bilden, den Bund und Länder schließen wollen. Für diese Digitalsäule wird der Bund in den Jahren 2027 bis 2029 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von jeweils bis zu 70 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 210 Millionen Euro bereitstellen. Diese Mittel sollen aus dem »Sondervermögen Infrastruktur« herangezogen werden. Im Fokus des Treffens stand die Frage, wie die Verteilung der Mittel erfolgen soll. Hierzu haben die Ministerinnen und Minister eine gemeinsame Erklärung verabschiedet.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt:

»Ein starker Rechtsstaat muss alle Bürgerinnen und Bürger spürbar und sichtbar funktionieren. Mit dem Digitalgipfel setzen Bund und Länder ein klares gemeinsames Zeichen: Die Digitalisierung der Justiz werden wir weiter vorantreiben. Der Bund unterstützt die Länder in den Jahren 2027 bis 2029 im Bereich der Digitalisierung mit weiteren 210 Millionen Euro, also 70 Millionen Euro jährlich. Damit können in den kommenden Jahren konkrete Digitalisierungsprojekte finanziert werden. Gemeinsam mit den Ländern haben wir nun die Verteilung der Mittel beschlossen. Dass Bund und Länder hier eng zusammenarbeiten und gemeinsam Verantwortung übernehmen, ist eine Investition in unseren Rechtsstaat und eine moderne Justiz.«

Prof. Constanze Geiert, Sächsische Staatsministerin der Justiz, erklärt:

»Mit der Digitalisierung der Justiz stellen wir bereits heute die zentralen Weichen für die Zukunftsfähigkeit unseres Rechtsstaats. Die Fortsetzung der Digitalisierungsinitiative und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern setzen wichtige Impulse, um den Zugang zum Recht für die Menschen zu erleichtern und die Arbeit in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften effizienter zu gestalten. Die geplanten Projekte, von der Justizcloud bis hin zum Online-Klageverfahren, werden nicht nur die Justiz modernisieren, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen leistungsstarken und effizienten Rechtsstaat stärken. Vor diesem Hintergrund ist es essentiell und richtig, dass die Digitalisierung der Justiz eine zentrale Säule im Pakt für den Rechtsstaat ist und die Länder sich mit dem Bund auf die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur geeinigt haben.«

Dr. Kathrin Wahlmann, Niedersächsische Justizministerin, erklärt:

»Die Justiz ist modern, bürgernah und digital: Bei der Umstellung auf die eAkte befinden wir uns auf der Zielgeraden und erreichen damit einen wichtigen Meilenstein. Es reicht aber nicht aus, die bisherigen Abläufe einfach nur elektronisch abzubilden – wir müssen die digitalen Prozesse insgesamt voranbringen. Das schaffen wir Länder nur im Schulterschluss mit dem Bund. Daher ist die von der Bundesjustizministerin angekündigte Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat das richtige Signal – damit werden wir auch in Zukunft gemeinsam wichtige Digitalisierungsvorhaben umsetzen. Unser wichtigstes nächstes Projekt wird die Schaffung einer bundeseinheitlichen Justizcloud, an der Niedersachsen maßgeblich beteiligt ist. Dadurch erreichen wir den großen Durchbruch zur wahren Digitalisierung und setzen den Grundstein für zukünftige Projekte, die Gerichtsverfahren am Ende schneller, einfacher und effizienter machen. Unser Ziel ist es, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz weiter zu erleichtern. Die Justiz stärkt hierdurch das Vertrauen in ein zukunftsorientiertes Rechtssystem.«

Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz des Freistaats Bayern, erklärt:

»Die Digitalisierung steht ganz oben auf der Agenda der Justiz. Mir war es bei der Digitalsäule des neuen Pakts wichtig, dass die Länder bei der Auswahl der zu finanzierenden Projekten zustimmen müssen. Darauf haben wir uns heute geeinigt. Bei der Umsetzung kommt es jetzt darauf an, dass nicht nur neue Vorhaben begonnen werden, sondern auch unsere laufenden Entwicklungsprojekte zügig zu einem erfolgreichen Ende geführt werden können. Neben weiteren Investitionen brauchen wir die Reform der Prozessordnungen, um schlankere und schnellere Verfahrensabläufe zu erreichen. Das Bundesjustizministerium ist gefordert, den Entwurf für die Reform der Zivilprozessordnung zeitnah vorzulegen. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen und das Bundesjustizministerium muss jetzt Tempo machen.«

Die Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz gemeinsam strategisch zu planen. Der Bund-Länder-Digitalgipfel wurde das erste Mal im März 2023 ausgerichtet. Er findet regelmäßig zusammen mit der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) statt. Beim heutigen Treffen ging es insbesondere um folgende Themen:

Digitalisierungsinitiative für die Justiz

Die Digitalisierungsinitiative läuft wie geplant bis Ende 2026 weiter. Bund und Länder hatten sich auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel im März 2023 darauf verständigt, dass der Bund für die Justiz in den Jahren 2023 bis 2026 für Vorhaben zur Digitalisierung der Justiz insgesamt bis zu 200 Millionen Euro bereitstellt. Es wurden bislang schon 32 Vorhaben auf den Weg gebracht. Bund und Länder arbeiten daran, diese Vorhaben bis Ende 2026 erfolgreich umzusetzen. Im Fokus steht insbesondere der Aufbau einer ersten lauffähigen Version der bundeseinheitlichen Justizcloud. Mit ihr soll eine zukunftsfähige Cloudinfrastruktur für die deutsche Justiz aufgebaut werden. Weitere Vorhaben betreffen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz, die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens sowie die Einführung einer Digitalen Rechtsantragstelle.
Weitere Informationen zu den Vorhaben sind abrufbar unter bmjv.de/digitalisierungsinitiative.

Digitalsäule eines neuen Pakts für den Rechtsstaat

Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Justiz soll als tragende Säule eines neuen Pakts für den Rechtsstaat fortgesetzt und ausgebaut werden.

Die Bundesmittel sollen für neue bzw. bereits begonnene Vorhaben eingesetzt werden, auf die sich Bund und Länder am heutigen Tag verständigt haben. Zu nennen sind beispielsweise das Justizportal; das zivilgerichtliche Online-Verfahren inklusive Kommunikationsplattform sowie die digitale Rechtsantragstelle.

Die Mittel werden aus dem so genannten "Sondervermögen Infrastruktur" zur Verfügung stehen, das Anforderungen für die Wirkungsmessung der Investitionen stellt und Erfolgskontrollen erfordert. Um diese Anforderungen abzubilden, haben Bund und Länder sich entschieden, die Investitionen nach der Methodik des Portfoliomanagements zu verwalten. Für jedes finanzierte Vorhaben wer-den eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt, Wirkungsziele anhand der strategischen Ziele der Justiz definiert und das Erreichen dieser Ziele in engen zeitlichen Abständen nachgehalten.
Bis zum April 2026 soll der erste Entwurf eines Portfolios erstellt und dann dem E-Justice-Rat, dem Steuerungs- und Koordinierungsgremium für die Digitalisierung der Justiz, vorgelegt werden.

Unter folgendem Link können Sie die gesamte Gemeinsame Erklärung zum Digitalgipfel einsehen:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
 
Die Beschlüsse der Frühjahrs- und Herbstkonferenz finden Sie hier:
Beschlüsse - Sächsisches Staatsministerium der Justiz - sachsen.de
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