03.07.2026

Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028: Der Justizhaushalt

Dresden (3. Juli 2026) – Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat heute den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 beschlossen.

Auch in Zeiten schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit der Konzentration staatlicher Aufgaben auf das Wesentliche, sieht der vorgelegte Haushaltsentwurf eine Sachmittel- und Personalausstattung vor, mit welcher die sächsische Justiz in den kommenden Jahren solide aufgestellt sein wird.

Justizministerin Constanze Geiert: »Trotz angespannter Haushaltslage bleibt der Justizhaushalt auch in den Jahren 2027/2028 und mit Blick auf die Zukunft eine verlässliche Grundlage für die sächsische Justiz. Der Rechtsstaat und die Sicherheit im Freistaat sind haushalterisch abgesichert, die sächsische Justiz bleibt leistungsfähig. Ich freue mich besonders, dass unser Personalkonzept berücksichtigt wird, um die Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften bewältigen zu können. Der Justiz-Personalkörper bleibt zunächst nahezu unverändert und die Ausbildungsoffensive zur zukunftsorientierten Nachwuchsgewinnung kann fortgeführt werden.«

Der Justizhaushalt dient überwiegend zur Finanzierung der Judikative als dritter Staatsgewalt und ist daher einerseits durch einen großen Personalkörper - insbesondere bei den Gerichten - und andererseits durch pflichtige Aufgaben geprägt, die zu einem überwiegenden Teil der Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs dienen.

Das Ausgabevolumen im Einzelplan 06 (Justizhaushalt) wird sich in 2027 um etwa 5 Prozent gegenüber dem abgeschlossenen Haushalt 2025 auf rund 1,05 Mrd. EUR erhöhen. Einsparpotentiale werden durch notwendige Mehrausgaben an anderen Stellen (z. B. elektronische Aufenthaltsüberwachung, Wach- und Sicherheitsdienste, gesetzliche Leistungen und Personalausgaben) sowie fortdauernde Ausgaben im Bereich der technischen Ausstattung und Digitalisierung überlagert. Für den Justizvollzug wird weitgehend das bisherige Ausgabenniveau gesichert. Für notwendige IT-Investitionen sollen zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen Sachsenfonds zur Verfügung gestellt werden. Einsparungen im Justizhaushalt müssen u. a. bei Zuwendungen erbracht werden. Die Justiz hat zudem die notwendigen Strukturreformen wie etwa die weitere Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben begonnen und evaluiert die Standorte der sächsischen Gerichte mit Blick auf eine effektive sowie bürgerfreundliche Standortpolitik.

Der vom Kabinett der Sächsischen Staatsregierung beschlossene Stellenabbaupfad bis 2040 berücksichtigt das Personalkonzept der sächsischen Justiz, sodass die Justiz in den kommenden Jahren ihre derzeit absehbaren Aufgaben erfüllen kann und insoweit das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht gefährdet wird. Insbesondere die Strafjustiz hat weiterhin eine hohe Belastung durch steigende Verfahrenszahlen zu verzeichnen. Die Fortsetzung der Ausbildungsoffensive, insbesondere die Übernahme der Absolventen zur Bewältigung des laufenden Generationenwechsels, ist gesichert.

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