Täter-Opfer-Ausgleich

Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Instrument neben dem Strafverfahren, das die Möglichkeit zu einer außergerichtlichen Vereinbarung zwischen Täter und Opfer über die Regulierung des durch die Straftat entstandenen Schadens bietet.
Kernelement des Täter-Opfer-Ausgleich ist die Durchführung eines Schlichtungsgespräches, das durch einen Mediator begleitet wird. Der Mediator gibt beiden Parteien den nötigen Raum, ihre Positionen und ihre Sicht auf die Tat und ihre Folgen auszusprechen. Er begleitet damit in allparteilicher Haltung das Gespräch, das zu einer Ausgleichsvereinbarung führen soll, mit der beide Parteien einverstanden sind. Wichtig ist, dass sich sowohl Täter, als auch Opfer freiwillig zu einem solchen Gespräch bereit erklären.
Was kann ein Täter-Opfer-Ausgleich bringen?
Im Rahmen des TOA können neben den strafrechtlichen Aspekten einer Straftat auch die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten unbürokratisch geregelt werden, indem sie in die Wiedergutmachungsvereinbarung einfließen.
Wenn Täter und Opfer über Möglichkeiten eines angemessenen Ausgleichs der Tatfolgen ins Gespräch kommen, geht es aber nicht nur um eine materielle Schadenswiedergutmachung. Auch der ideelle Ausgleich des begangenen und erlittenen Unrechts ist insbesondere für die geschädigte Person von Bedeutung. Wenn die Verantwortungsübernahme des Täters auf die Bereitschaft des Opfers trifft, miteinander nach einer Lösung für den entstandenen Konflikt zu suchen, besteht für beide Seiten die Chance, das der durch die Tat gestörte Rechtsfrieden wiederhergestellt wird.
Wer ist für die die Durchführung des TOA zuständig?
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eingeleitet. Wenn diese bei Prüfung des Falles zu dem Ergebnis kommen, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht kommt, beauftragen sie eine Schlichtungsstelle mit der Durchführung des Verfahrens. Es ist auch möglich, dass Opfer den TOA etwa beim Stellen des Strafantrages selbst anregen.
Zuständig für die Durchführung der Gespräche zum TOA ist im Erwachsenenbereich der Soziale Dienst der Justiz bei den Landgerichten. Bei jugendlichen Tätern und Täterinnen wird der TOA teils durch freie Träger und teils durch die Jugendgerichtshilfe organisiert.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wurde 1994 in unser Strafgesetzbuch aufgenommen (§ 46a StGB). Weitere gesetzliche Bestimmung zum TOA sind in der Strafprozessordnung verankert (§§ 155a, 155b StPO).
Wo finde ich weitere Informationen zum TOA?
1. Flyer zum TOA
Um betroffene Bürgerinnen und Bürger besser über die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs zu informieren, werden in allen behördlichen Dienststellen mit Publikumsverkehr und in den öffentlich zugänglichen Einrichtungen der freien Träger, die mit dem TOA befasst sind, Informationsfaltblätter ausgelegt, die kurz und verständlich über das Verfahren informieren.
2. Beispielvideos: Was ist TOA?
Hier finden Sie einige anschauliche Videos, in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich kurz und verständlich dargestellt wird.
Mediathek | Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
Die hier verlinkten Videos präsentieren externen Inhalt und wurden nicht im Auftrag des Sächsischen Justizministeriums erstellt.
3. Broschüre »Opferhilfe«
Mehr Informationen zum Thema „Opferschutz“ und zum Täter-Opfer-Ausgleich finden Sie in unserer Broschüre zur Unterstützung für Opfer von Straftaten und Diskiminierung.