03.05.2023

Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen

Susanne Burkhardt, Justizministerin Katja Meier und Prof. Dr. Elisa Hoven stehen vor einer Pressewand des Freistaates Sachsen und des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie Europa und Gleichstellung. Beides steht auch im Hintergrund.
Susanne Burkhardt (Mediatorin im Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V.), Justizministerin Katja Meier, Prof. Dr. Elisa Hoven (Universität Leipzig) 
© SMJusDEG | Daniel Meißner

Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA – klingt nach Händeschütteln und dann soll aber auch mal wieder gut sein.

So ist es zum Glück nicht. Der TOA ist eine alternative Form der Wiedergutmachung und er geht weit über ein kurzes Gespräch hinaus. Zum Einsatz kommt er aber nur dann, wenn sowohl Opfer als auch Beschuldigte dem zustimmen.

Wir wollen dem Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen einen neuen Stellenwert geben. Deshalb haben wir zusammen mit dem Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen Prof. Dr. Elisa Hoven von der Uni Leipzig damit beauftragt, zu untersuchen, wie und wann der Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen eingesetzt wird und welche Herausforderungen damit einhergehen. Justizministerin Katja Meier stellte die Studie heute gemeinsam mit Studienleiterin Prof. Dr. Elisa Hoven vor.

Justizministerin Katja Meier: »Um den Bedürfnissen der Opfer gerecht zu werden, die in den Sanktionsverfahren kaum Berücksichtigung erhalten, sind wir aufgefordert, uns auch mit alternativen Wiedergutmachungsformen zu beschäftigen. Ich freue mich daher, dass wir mit der vorgelegten Studie zum Täter-Opfer-Ausgleich nun eine gute Grundlage geschaffen haben, um die Potentiale einer breiteren Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Sachsen besser zu erkennen und zu nutzen. Damit haben wir einen weiteren wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt. Alternative Wiedergutmachungsformen sind einer von vielen wichtigen Bausteinen, um unsere Gesellschaft sicherer und konfliktärmer zu machen.«

Unser Ziel ist es, neue Impulse für den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen zu erhalten, das Verfahren weiterzuentwickeln und häufiger zum Einsatz zu bringen. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag festgelegt.

Im Verlauf eines TOA erhält vor allem das Opfer eine besondere Stimme und die Möglichkeit, die Täterin oder den Täter unmittelbar mit den Folgen der Straftat zu konfrontieren. Mit einer Übereinkunft zwischen beiden Seiten zur Wiedergutmachung der Folgen der Tat soll der Konflikt gelöst werden.

Ein erfolgreich verlaufener Täter-Opfer-Ausgleich kann unter Umständen zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens führen, zu Strafmilderung oder dazu, dass das Gericht von einer Strafe absieht.

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