Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen
Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen begangen und damit auch das sächsische Gleichstellungsministerium in orangefarbenes Licht getaucht worden. Die Farbe soll Solidarität mit den Betroffenen und eine hellere Zukunft frei von Gewalt symbolisieren. In Sachsen sind im Jahr 2019 allein rund 5.200 Frauen Opfer einer Straftat aus dem Bereich häuslicher Gewalt geworden.
Zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen ist das sächsische Gleichstellungsministerium in orangefarbenes Licht getaucht worden. Mit der Aktion beteiligte sich das Ministerium erstmals an der UN-Kampagne »Orange the World« zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen.
»Gewalterfahrungen gehören immer noch zum Alltag von Frauen. Tatorte sind häufig das eigene Zuhause oder das enge soziale Umfeld: Frauen werden geschlagen, eingesperrt, vergewaltigt und zwangsverheiratet, auch hier in Sachsen. Das Internet ist ebenso zunehmend ein Ort der Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Zu häufig wird Frauen noch die Mitschuld für die brutalen Übergriffe gegeben oder die Gewalt gegen sie verharmlost. Das muss aufhören. Am heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen setzen wir mit den Frauen weltweit ein Zeichen für unseren täglichen Kampf gegen die Gewalt an Frauen«, sagt Gleichstellungsministerin Katja Meier.
In Sachsen sind im Jahr 2019 allein rund 5.200 Frauen Opfer einer Straftat aus dem Bereich häuslicher Gewalt geworden, verübt vom Partner, ehemaligen Partner oder anderen Personen in familiärer Beziehung. Angesichts des Ausmaßes sollen Prävention, Intervention und Schutz vor Gewalt in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Die Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, soll dann in Zusammenarbeit mit den Kommunen und mit Nichtregierungsorganisationen vorangetrieben werden. Unter anderem im Koalitionsvertrag verankert wurde der Ausbau des Netzes der Beratungs-, Hilfe- und Schutzeinrichtungen, der Barrierefreiheit der Schutzeinrichtungen sowie eine Studie zur Betroffenheit in Sachsen.
Der Aktionstag geht auf die Ermordung der Schwestern Mirabal in der Dominikanischen Republik am 25. November 1960 zurück. Die drei Frauen hatten sich gegen die Diktatur unter Rafael Trujillo zu Wehr gesetzt. 1999 beschloss die UN, den 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen zu bestimmen, um die Öffentlichkeit stärker für das Problem der Gewalt gegen Frauen zu sensibilisieren. Die Aktion »Orange the World« ist eine Aktion in diesem Zusammenhang. Das orangefarbene Licht soll Solidarität mit den Betroffenen und eine hellere Zukunft frei von Gewalt symbolisieren. »Orange The World« ist Teil der »UNiTE to End Violence against Women« Kampagne der Vereinten Nationen.
Zum 01. Februar 2018 ist in Deutschland das Europäische Abkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Kraft getreten, besser bekannt als die Istanbul-Konvention. Mit Inkrafttreten ist die Konvention verbindlich und die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, "Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen".
Gewalt, die sich gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft, ist diskriminierend, verhindert eine tatsächliche wirtschaftliche, soziale und politische Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und stellt somit eine Verletzung ihrer Menschenrechte dar.
Zu den häufigsten Erscheinungsformen geschlechtsspezifischer Gewalt zählen sexualisierte Belästigung, Vergewaltigung, Verstümmelung der weiblichen Genitalien (FGM), erzwungene Abtreibung, Zwangssterilisation, Zwangsehen, Menschenhandel, digitale Gewalt und psychische Gewalt sowie Stalking. Eine Form der geschlechtsbezogenen Gewalt, von der besonders viele Frauen betroffen sind, stellt "häusliche Gewalt" dar.
Aus der Istanbul-Konvention erwachsen für die Unterzeichnerstaaten und alle staatlichen Behörden Verpflichtungen, die sowohl präventive Maßnahmen, Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Gesetzgebung und Strafverfolgung als auch politische Maßnahmen umfassen. In Bezug auf Maßnahmen, welche in der Zuständigkeit des Freistaats Sachsen liegen, realisiert die Landesregierung, unter Einbeziehung der Nichtregierungsorganisationen fortlaufend Vorhaben zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Beim Hilfetelefon gibt es Beratung für Frauen, Informationen für unterstützende Personen und auch für Fachkräfte: https://www.hilfetelefon.de/
Gewalt gehört noch immer zum Alltag vieler Frauen in Deutschland. Welches Hilfsangebote gibt es, wie können Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen? Und: Gewalt ist nicht immer offensichtlich - woran erkennt man sie überhaupt? Das Bundesministerium hat hier viele Informationen für Betroffene und Menschen zusammengestellt, die helfen möchten: https://staerker-als-gewalt.de/
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hat gemeinsam mit dem Landesfrauenrat Sachsen e.V. eine Plakatkampagne ins Leben gerufen, die von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder in dieser schweren Zeit über Hilfsangebote informieren soll.
Gerne können Sie sich das Plakat herunterladen und nach Ihren Möglichkeiten für die Öffentlichkeit sichtbar machen.