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Vollzug modern und menschlich

© SMJusDEG I Daniel Meißner

Strafe darf kein Selbstzweck sein. Oberstes Ziel des Justizvollzugs ist die Resozialisierung. Dafür gestalten wir einen modernen Vollzug, der nicht vergisst, dass Menschlichkeit und Behandlungsorientierung die entscheidenden Faktoren für den Erfolg sind. So senken wir langfristig das Risiko erneuter Straffälligkeit – und davon profitieren am Ende alle.

An vielen Stellen haben wir in den letzten Jahren an einer sozialen und wirkungsorientierten Gestaltung des Vollzugs gearbeitet. Der Ausbau des Vollzugs in freien Formen als zukunftsweisendem Rahmen für Resozialisierung während der Haft liegt uns dabei besonders am Herzen. Anders als im klassischen Justizvollzug erleben und verinnerlichen die Gefangenen statt hoher Mauern, Stacheldraht und Gittern die Regeln des Miteinanders in unserer demokratischen Gesellschaft. Das bedeutet keine Leichtfertigkeit, sondern innovative Vollzugsgestaltung unter alltagsnahen Bedingungen, in einer bundesweit einzigartigen Einrichtung für Erwachsene. Die Verurteilten erfahren hier eine intensive persönliche Betreuung – immer mit dem Ziel der Integration in die Gesellschaft. Wir sehen hier viel Potential und wollen dies in Zukunft noch stärker nutzen. Genauso wie die Möglichkeiten des interdisziplinären Projekts "Haus des Jugendrechts". Dem Präventions-gedanken folgend, setzen wir hier mit Hilfsangeboten noch zeitiger an, um kriminellen Langzeitkarrieren frühzeitig entgegenzuwirken.

Täter-Opfer-Ausgleich

Ein hilfreiches Instrument der Resozialisierung kann auch der Täter-Opfer-Ausgleich sein. Er bietet Täterinnen und Tätern im direkten moderierten Kontakt mit den Opfern die Möglichkeit einer Wiedergutmachung und eine Gelegenheit zur glaubhaften Entschuldigung. Leider kam der Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen zu selten zur Anwendung, bundesweit sind wir sogar Schlusslicht. Wir wollen mit Hilfe der Wissenschaft herausfinden, warum das so ist – und wie wir das ändern können. Gegenüber normalen Strafverfahren bietet der Täter-Opfer-Ausgleich den Vorteil, dass Betroffene von Straftaten die eigene Sicht der Tat einbringen und die individuellen Folgen verdeutlichen können. So gelingt es ihnen oft besser, die Tat zu ver-arbeiten und Ängste zu überwinden. Ein Grund mehr für die Stärkung dieses Instruments.

Während der Corona-Pandemie war uns besonders wichtig, durch Haftaufschübe die Justizvollzugsanstalten zu entlasten, den Infektionsschutz zu verbessern und sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Das sind Freiheitsstrafen für nicht gezahlte Geldstrafen. Indem der soziale Dienst der Justiz häufiger einbezogen wurde, konnten mehr verurteilte Personen bei Anträgen auf Ratenzahlung unterstützt werden. Zahlreiche Ersatzfreiheitsstrafen konnten zudem durch Vermittlung von gemein-nütziger Arbeit abgewendet werden.

Abwenden von Ersatzfreiheitsstrafen

Während der Corona-Pandemie war uns besonders wichtig, durch Haftaufschübe die Justizvollzugsanstalten zu entlasten, den Infektionsschutz zu verbessern und sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Das sind Freiheitsstrafen für nicht gezahlte Geldstrafen. Indem der soziale Dienst der Justiz häufiger einbezogen wurde, konnten mehr verurteilte Personen bei Anträgen auf Ratenzahlung unterstützt werden. Zahlreiche Ersatzfreiheitsstrafen konnten zudem durch Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit abgewendet werden.

Schon vor Corona wurde deutlich, dass eine Angleichung der Lebensverhältnisse im Vollzug an die in Freiheit immer mehr auch einen kontrollierten Zugriff der Gefangenen auf das Internet erfordert. Die Pandemie hat diesen Bedarf nochmal ein gutes Stück deutlicher gemacht. Besonders gravierend war für die Gefangenen und ihre Familien und Freunde die Beschränkung von Besuchen, der wichtigsten sozialen Brücke nach draußen. Gerade für Eltern und Kinder stellte dies eine große Belastung dar, wurden doch die ohnehin eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten zu inhaftierten Eltern noch weiter beschnitten. Während alle Welt die Lösung in Begegnungen im virtuellen Raum fand, war dies aus naheliegenden Gründen für Gefangene nicht ohne weiteres möglich.

Resozialisierung und Opferberatung

Dennoch haben wir es in kürzester Zeit geschafft, in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten digitale Besuchsmöglichkeiten per Videotelefonie einzurichten. Digitale Maßnahmen wie diese stärker in den Vollzug zu integrieren, darin liegt für die Zukunft eine Herausforderung, aber auch eine große Chance, die wir stärker in den Fokus nehmen. Auch die für die Resozialisierung von Straftäterinnen und Straftätern besonders wichtige Arbeit der freien Straffälligenhilfe und die landesweit eingerichteten Opferberatungsstellen wurden durch eine Erhöhung der finanziellen Zuwendungen gestärkt.

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