28.01.2023

»Wie flexibel kann/soll KiTa sein?«

© SMJusDEG I Daniel Meißner

Um ein Kind großzuziehen, braucht es ein Dorf. Oder eine KiTa und Großeltern und Onkel und Tanten und Freunde und Babysitter. Das Leben berufstätiger Eltern verträgt sich nicht immer gut mit den Öffnungszeiten und Bedingungen, die eine Kinderbetreuung mit sich bringt. Kommen dann auch noch Schicht- oder Spätdienste ins Spiel, wird es noch komplizierter für Eltern und Kinder.

Zur Frage »Wie flexibel kann/soll KiTa sein?« diskutierte Gleichstellungs-Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens mit der Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen, Uschi Kruse, mit einer Kollegin der KiTa Blaulichter und mit Katharina Raschdorf von der ver.di Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienste. Moderiert wurde das Podium von der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Sachsen Daniela Kolbe. Gleichstellung und Chancengleichheit hängen auch davon ab, wie gut Kinder tagsüber betreut werden können und wie flexibel diese Betreuung auf die Bedarfe der Arbeitnehmer:innen eingehen kann. Denen gegenüber stehen nämlich die Bedürfnisse der Kinder und Pädagog:innen in den KiTas. 

Mit unserem Gleichstellungsgesetz wollen wir zumindest für den öffentlichen Dienst dafür sorgen, dass Arbeit flexibler gestaltet werden kann. Damit würden wir sowohl den Bedürfnissen der Eltern als auch der Kinder und der Betreuenden gerecht. Das sorgt für Entlastung und Chancengleichheit. Denn noch immer wird ein großer Teil der Sorgearbeit von Frauen übernommen. Erst vor kurzem wurde unser Entwurf des Gleichstellungsgesetzes vom Sächsischen Kabinett zur Verbändeanhörung freigegeben. Noch vor der Sommerpause in diesem Jahr wollen wir das Gesetz in den Sächsischen Landtag einbringen. 

 

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