Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht

Mit dem Periodischen Sicherheitsbericht (PSB) informiert die Sächsische Staatsregierung das Parlament und die Öffentlichkeit umfassend über die Sicherheitslage im Freistaat Sachsen. Der PSB geht auf eine Vereinbarung der Koalitionspartner der 7. Legislaturperiode zurück und wird in der 8. Legislaturperiode weitergeführt. Zur Erarbeitung dieses Berichts wurde eine gemeinsame Geschäftsstelle (GS PSB) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz eingerichtet, welche mit insgesamt vier Bediensteten besetzt ist, die ein interdisziplinäres Team aus den Bereichen Kriminologie, Soziologie und Rechtswissenschaft bilden. Die GS PSB übernimmt eine zentrale Rolle als Schnittstelle zwischen den zwei Staatsministerien und ist im Wesentlichen für die Zusammenführung, Bewertung und Koordination der Daten und Zuarbeiten verantwortlich, die in den PSB einfließen.
Die in Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken vorherrschende tat- und täterorientierte Betrachtung wird im PSB durch Opferdaten sowie durch Erkenntnisse zur „gefühlten Kriminalität“, insbesondere der Kriminalitätsfurcht, ergänzt. Hierbei fließen Ergebnisse wissenschaftlicher Bevölkerungsstudien sowie bundes- und länderspezifische Dunkelfelduntersuchungen in die Berichtserstellung mit ein. Der PSB beleuchtet jedoch nicht nur die objektive und subjektive Seite der Kriminalität, sondern berücksichtigt auch Reaktionen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure. So werden Maßnahmen und Konzepte – sowohl präventiver als auch repressiver Art – zur Vorbeugung oder Reduzierung ausgewählter Kriminalitätsphänomene aufgezeigt.
Mit diesem umfassenden Ansatz geht der PSB deutlich über die jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) hinaus. Der PSB ist breiter angelegt, analysiert komplexer und dient der strategischen Bewertung.
Veröffentlichung des Zweiten Periodischen Sicherheitsberichts
Am 8. April 2025 wurde der Zweite PSB für den Berichtszeitraum 2019 bis 2023 veröffentlicht.
Im Vergleich zum Ersten PSB wurde der Bericht deutlich gestrafft. Der allgemeine Berichtsteil enthält eine zusammenfassende Darstellung ausgewählter Phänomenbereiche, wohingegen sich im besonderen Berichtsteil eine fokussierte Betrachtung einzelner Themen, darunter Kinder- und Jugendkriminalität, politisch motivierte Kriminalität, geschlechtsspezifische Kriminalität und Hasskriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung finden.
Der Zweite PSB bietet eine Retrospektive auf die Kriminalitätsentwicklung der Jahre 2019 bis 2023. Analog zum Ersten PSB ermöglicht diese Rückschau, Entwicklungen im breiten Kontext zu betrachten und zu bewerten. Beispielsweise lassen sich so die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Kriminalitätsentwicklung, insbesondere auf die Kinder- und Jugendkriminalität, über den Berichtszeitraum hinweg verdeutlichen.
Das aktuelle Erfassungssystem der polizeilichen und justiziellen Daten erlaubt noch keine Erstellung einer fallbezogenen Verlaufsstatistik. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde mithilfe von Trichtermodellen versucht, den Ausfilterungsprozess von polizeilich registrierten Fällen bis hin zur Verurteilung in fast allen Kriminalitätsfeldern anschaulich zu skizzieren.
Ergänzend wurden sächsische Befunde aus der bundesweiten Bevölkerungsbefragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD), durchgeführt vom BKA, in den Bericht aufgenommen. Diese liefern wertvolle Erkenntnisse zur persönlichen und sozialen Kriminalitätsfrucht, zum Sicherheitsgefühl sowie zur Wahrnehmung von und Sorge vor politischem Extremismus in Sachsen.
- Download-Link Vollversion Zweiter PSB (*.pdf, 4,71 MB)
- Download-Link Kurzversion Zweiter PSB (*.pdf, 0,30 MB)
Erster Periodischer Sicherheitsbericht 2017–2021
Der Erste PSB fokussiert auf die Berichtszeit von 2017 bis 2021. Die Betrachtung der Gesamtkriminalität sowie der Bezug auf einzelne Deliktfelder über diesen Zeitraum ermöglicht es die Trends des Kriminalitätsgeschehens in Sachsen deutlicher aufzuzeigen und somit eine differenzierte Bewertung der Sicherheitslage. Diese wird am Ende des Berichtszeitraums von den Veränderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geprägt. Außerdem werden Sicht- und Arbeitsweisen von Polizei und Justiz sowie von zivilgesellschaftlichen Akteuren transparent dargestellt, um ein besseres Verständnis für strafverfahrensrechtliche Prozesse zu ermöglichen.
Mit der ressortübergreifenden Darstellung der sächsischen Kennzahlen geht der Erste PSB deutlich über die jährliche PKS hinaus. Dies verdeutlicht sich auch daran, dass die Ergebnisse der umfangreichen Bevölkerungsbefragung SKiSAX 2022 in der Berichtlegung berücksichtigt wurden. Diese im Jahr 2022 vom Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung durchgeführte Erhebung gibt wertvolle Aufschlüsse zur subjektiven Sicherheitswahrnehmung der sächsischen Bevölkerung.
- Download-Link Vollversion Erster PSB (*.pdf, 6,31 MB)
- Download-Link Kurzversion Erster PSB (*.pdf, 0,22 MB)