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Justizwachtmeister/-in

Justizwachtmeister/-in © ABZ Bobritzsch

Als Justizwachtmeister/-in bist du für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zuständig. Darüber hinaus können verschiedene Aufgaben in den Justizgebäuden wahrgenommen und damit ein wichtiger Beitrag zum reibungslosen Betrieb der Justizbehörden geleistet werden.

Deine zukünftigen Aufgaben:

  • Einlasskontrolle
  • Vorführung von Gefangenen zu Gerichtsverhandlungen
  • Sitzungsdienst zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Gerichtssaal
  • Organisation des Postein- und -ausgangs samt Postumlauf in den Justizgebäuden
  • Tätigkeiten in der Justizverwaltung, wie z. B. Verteilung von Büromaterial, Dienstgänge
  • einzelne Hausmeistertätigkeiten in den Justizgebäuden
  • Fahrtätigkeiten mit Dienst-Kfz

Dein späterer Arbeitsplatz:

  • Gerichte und Staatsanwaltschaften

 

  • Dauer: 1-2 Jahre
  • Einstellungsbehörde: Sächsische Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Art: duale Ausbildung mit Praxis- und Theorieanteilen (Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsebene - ehemals einfacher Dienst)
  • Ausbildungsbeginn: jährlich, je nach Stellenausschreibung der Gerichte/Staatsanwaltschaften
  • monatliche Vergütung während der Ausbildung: 2.815,57 € (brutto, Entgeltgruppe 3 TV-L, zzgl. ggf. möglicher Zulagen/Zuschläge)
  • weitere Vorteile des öffentlichen Dienstes: gute individuelle Fortbildungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten

Mit Abschluss der theoretischen Ausbildung und nach Ablauf eines Jahres werden die Beschäftigten, soweit die individuellen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, in der Regel zu Beamten/-in der Laufbahngruppe 1.1 ernannt.

  • Aussicht: interessanter Arbeitsplatz und die Möglichkeit zur Ernennung als Beamter/-in auf Lebenszeit oder Angestellte/-r im öffentlichen Dienst

Dort bringst du selbstständig dein qualifiziertes Fachwissen in Arbeits- sowie Planungsprozesse ein und bist in den Dienstbetrieb der Einrichtung eingebunden. Dabei erledigst du übertragene Aufgaben und Herausforderungen eigenständig und im Team.

  • Bewerbung: über die jeweiligen Gerichte/Staatsanwaltschaften, siehe Stellenausschreibungen unter dem Karriereportal
  • Ausbildungsbeginn: jährlich
  • allgemeine/schulische/berufliche Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder höherer Schulabschluss; Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder Staatsbürger/-in eines EU-Mitgliedsstaates
  • persönliche Fähigkeiten: Verantwortungsbewusstsein, sicheres Auftreten, Geschick im Umgang mit Menschen, Konfliktfähigkeit, Sozialkompetenz, Teamfähigkeit

Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt mindestens 8 Monate.

  • praktische Ausbildung in unterschiedlichen Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • theoretische Ausbildung als rund zehnwöchiger, berufsbegleitender Lehrgang am Ausbildungszentrum Bobritzsch für neu eingestellte Bedienstete

Von den Justizbehörden als geeignet eingestufte Bewerber/-innen werden in der Regel als Justizbeschäftigte eingestellt.

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