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Justizfachwirt/-in

Justizfachwirt/-in © ABZ Bobritzsch

Als Justizfachwirt/-in übernimmst du büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. So bist du überwiegend in Service-Einheiten und Geschäftsstellen in den verschiedenen Fachgebieten der Justiz tätig und die Schnittstelle zwischen den Bürgern/-innen einerseits, den Richtern/-innen andererseits. Auch die organisatorische Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen sind ein wichtiger Baustein für einen reibungslosen Verfahrensgang.

Deine zukünftigen Aufgaben:

  • Bearbeitung von Postein- und -ausgang sowie Veranlassung von Zustellungen und Überwachung derer Ausführung
  • Anlegen und Verwalten von Akten
  • Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei den Gerichten (z. B. Grundbuch-, Handels- und Vereinsregister) sowie Entscheidung über die Gewährung von Einsicht und die Erteilung von Auskünften und Abschriften aus den Registern
  • Berechnung und Überwachung von Fristen
  • Erstellung von Protokollen in der mündlichen Gerichtsverhandlung
  • Schreiben, Ausfertigen und Beglaubigen von Schriftstücke (z. B. Urteile, Beschlüsse) und Schreiben nach aufgezeichnetem Diktat
  • Berechnung von Vorschüssen und Gerichtskosten sowie Prüfung von Zahlungseingängen, Festsetzung von Entschädigungen für Zeugen/-innen und Sachverständige/-r
  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen von Bürgern/-innen

Dein späterer Arbeitsplatz:

  • Serviceeinheiten und Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Verwaltungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Fachgerichte der sächsischen Justiz
  • Dauer: 2 Jahre
  • Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Dresden
  • Art: duale Ausbildung mit Praxis- und Theorieanteilen (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene; Laufbahnbefähigung)
  • Ausbildungsbeginn: September eines jeden Jahres

Während der Ausbildung wirst du als Beamter/-in auf Widerruf eingestellt und profitierst schon dabei von den umfangreichen Vorteilen eines Beamtenverhältnisses.

  • monatliche Vergütung während der Ausbildung: 1.528,41 Euro (Anwärtergrundbetrag brutto, Besoldungsgruppe AW A6, zzgl. ggf. familienstandsbezogener Zuschläge oder mögliche Zulagen)
  • weitere Vorteile des öffentlichen Dienstes: Ausgleich für Fahrt- und Unterbringungskosten während der theoretischen Ausbildung, gute individuelle Fortbildungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei einer Staatsbehörde erfolgen.

  • Aussicht: interessanter und sicherer Arbeitsplatz als Beamter/-in auf Lebenszeit oder Angestellte/-r im öffentlichen Dienst

Dort bringst du selbstständig dein qualifiziertes Fachwissen in Arbeits- sowie Planungsprozesse ein und bist in den Dienstbetrieb der Einrichtung eingebunden. Dabei erledigst du übertragene Aufgaben und Herausforderungen eigenständig und im Team.

  • Ausbildungsbeginn: September eines jeden Jahres
  • Bewerbungszeitraum: ab Juni des Vorjahres möglich bis zum 31. Januar des Jahres des Ausbildungsstartes
  • weiterer Ablauf: anschließend an die Onlinebewerbung findet ein Auswahlverfahren mit schriftlichem Test und persönlichem Vorstellungsgespräch statt
  • allgemeine/schulische/berufliche Voraussetzungen: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss in Verbindung mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung oder gleichwertigem Bildungsstand; Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder Staatsbürger/-in eines EU-Mitgliedsstaates; Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzung; 10-Finger-Schreiben (180 Anschläge/Minuten)
     
  • persönliche Fähigkeiten: Interesse an rechtlichen Zusammenhängen, Teamfähigkeit, hohes Qualitätsbewusstsein, Einfühlungsvermögen mit hilfe- und rechtsuchenden Bürgern, Offenheit für bildschirmgebundene Tätigkeit mit EDV-Anwendungen

Dich erwartet eine kurze theoretische Ausbildungszeit und ein hoher Praxisbezug, welche jeweils mindestens 10 und 14 Monate andauern. Während der Ausbildung wechseln sich diese Anteile mehrfach ab, sodass erworbenes Fachwissen unmittelbar in der Praxis angewendet werden kann.

  • praktische Ausbildung in unterschiedlichen Abteilungen der Land- und Amtsgerichte sowie Staatsanwaltschaften und Fachgerichte
  • theoretische Ausbildung am Ausbildungszentrum Bobritzsch mit den Schwerpunkten: Zivilrecht, Strafrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit (z. B. Erbrecht, Grundbuchrecht, Registerrecht, Familienrecht), zusätzlich in diesen Bereichen Kosten- und Prozessrecht, Vollstreckungsrecht (z. B. Zwangsversteigerung)

Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und einer mündlichen Staatsprüfung abgeschlossen.

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